5.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche Abschrift…
5.2.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche…
…09/2006 in der geltenden Fassung, hat der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, falls das Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen…
…09/2006 in der geltenden Fassung, hat der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, falls das Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen…
…keine Führerschein Informationen bekommen. Da er nicht sagen könne, welcher Kunde welches Fahrzeug bekommen hätte, müsse er den Firmennamen schreiben. Dem Schreiben vom 16. August 2024 war der vorher angeführte Schriftverkehr mit der belangten Behörde samt Lenkerauskunft, GZ. MA67/GZ2/2024, wie folgt ausgefüllt, beigelegt: …
…09/2006 in der geltenden Fassung, hat der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, falls das Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen…
…1622/78 ausgesprochen, dass die verlangte Auskunft richtig und vollständig sein müsse, in dem Sinn, dass auf Grund dieser Auskunft der Lenker des Kraftfahrzeuges ohne weitere Umstände festgestellt und allenfalls zur Verantwortung gezogen werden könne. Es wäre die Aufgabe des Bf. gewesen, konkreten Erhebungsergebnissen nicht…
…Bf. der belangten Behörde erneut den "Kfz-Tauschvertrag", den er bereits am 27. November 2024 der Behörde als vermeintliche Lenkerauskunft übermittelt hatte. Die belangte Behörde wertete das Schreiben vom 27. Dezember 2024 als Einspruch gegen die Strafverfügung vom 12. Dezember 2024. Mit Straferkenntnis vom 22…
…Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. Das Auskunftsersuchen wurden der Firma Firma mittels Brief am 7. Februar 2024 ordnungsgemäß zugestellt. Dem Auskunftsersuchen wurde binnen der zweiwöchigen Frist nicht entsprochen. Erst im Einspruch vom 22. März 2024…
…vom 24. Mai 2024 führte der Bf. (wörtlich) aus: "Ich bin mit diesem Fahrzeug noch nie gefahren Kennzeichen 123. Ich habe die Lenkererhebung gesendet, verstehe nicht warum es nicht angekommen ist. Sie sehen im Anhang dass Herr Herr damit bis 27 Dezember gefahren ist. Er…
…Lerchenfelder Straße 30, stand, nicht entsprochen habe. Mit Auskunft (Online-Auskunft) vom 3. August 2022 sei keine konkrete Person als Lenker bekanntgegeben worden. Wegen der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 2 iVm § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über den Bf. eine Geldstrafe von 60…
…60-Minuten-Gebührenparkschein mit der Nummer PSNr unrichtig entwertet war. Mit Schreiben der Magistratsabteilung 67 vom 12. August 2022 (Lenkererhebung) wurde die Firma Firma als Zulassungsbesitzerin des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen 123 (D) aufgefordert, binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen…
…Wien zur Anzeige gebracht, da zum Beanstandungszeitpunkt ein gültiger Parkschein fehlte. Mit Schreiben der Magistratsabteilung 67 vom 25. Oktober 2022 (Lenkererhebung) wurde der Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf. genannt) als Zulassungsbesitzer des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen 123 (A) aufgefordert, binnen zwei Wochen…
…00, Rieg gg Österreich oder EGMR 10.01.2008, Nrn. 58452/00 und 61920/00, Lückhof und Spanner gg Österreich). Die Verschuldensfrage wird erst im anschließenden Verwaltungsstrafverfahren geklärt. Tatbestand der Nichterteilung der Lenkerauskunft nach § 2 iVm § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006 Nach § 2 Abs. 2…
…wurde die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers vom 06.07.2022 ordnungsgemäß am 08.07.2022 zugestellt. Die Frist zur Erteilung der Lenkerauskunft begann daher an diesem Tag und endetet am 22.07.2022." 2) Zu MA67/226700971776/2022 "Wie der Aktenlage entnommen werden kann…
…09/2006 in der geltenden Fassung, hat der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, falls das Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen…
…erfolgt. Insofern liege ihm hier auch kein "Verlangen auf Auskunftserteilung" vor. In einem Schreiben vom 28. Jänner 2022 habe die Behörde ihm nach Deutschland ein Formular "Lenkererhebung" übersandt, in der als Adressat eine österreichische Adresse aufscheine. Damit betrachte er die Strafverfügung der Behörde als unzulässig…
…09/2006 in der geltenden Fassung, hat der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, falls das Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen…
…wem er das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N1 überlassen gehabt habe, nicht entsprochen, da mit Auskunft (E-Mail) vom 31.01.2019 keine konkrete Person als Lenker(in) bekannt gegeben worden sei. Dadurch habe der Bf. die Rechtsvorschrift des § 2 in Verbindung mit …
…2016 mit, dass sich sein Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt nicht am angegebenen Ort befunden habe. Am 26.7.2016 erging eine weitere Strafverfügung gegen den Bf. und wurde er schuldig gesprochen, der Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers nicht entsprochen zu haben. Gemäß § 4 Abs. 2…