…Lehrtätigkeit in Österreich steuerfrei zu stellen ist; denn diese Regelungen gelten nach ihrem Wortlaut unabhängig davon, ob die Lehrtätigkeit auf freiberuflicher oder unselbständiger Basis ausgeübt wird. Im Fall der amerikanischen Lehrbeauftragten ist allerdings zu bedenken, daß das am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichnete neue…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Lehrbeauftragter, G., vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KEG, Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 27. Oktober 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juli 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…
…Englisch unterrichtet, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Daneben leitet sie als Lehrbeauftragte der Universität Innsbruck am Institut für B im Rahmen des Lehrplanes für Lehramtsstudenten im zweiten Studienabschnitt ein Proseminar (Workshop) in Fremdsprachendidaktik mit der Bezeichnung "BB in Ausmaß von 2. Semesterwochenstunden. Den…
…100% (inklusive der Vor- und Nachbereitungszeiten) im Arbeitszimmer stattfinden. Eine schriftliche Bestätigung betreffend das Ausmaß der Vor- und Nachbereitungszeiten wolle die Fachhochschule im Hinblick auf mögliche Probleme bei der Honorarfestlegung mit anderen Lehrbeauftragten jedoch nicht abgeben. Den 263 Stunden vor Ort (an der Fachhochschule) stehen…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als AHS-Lehrer für Leibeserziehung und Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Lehrbeauftragter an der Universität, wo…
15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…
…weil der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bw in seiner Eigenschaft als Lehrbeauftragter - aus Reisekostenaufzeichnungen des Jahres 2001 ableitbar - außerhalb des am jeweiligen Standort genutzten Arbeitszimmers gelegen sei und er auch seine sonstige Tätigkeit (EDV-Beratung) überwiegend außerhalb des Arbeitszimmers entfaltet habe (Tz 8 der Niederschrift…
…weil der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bw in seiner Eigenschaft als Lehrbeauftragter - aus Reisekostenaufzeichnungen des Jahres 2001 ableitbar - außerhalb des am jeweiligen Standort genutzten Arbeitszimmers gelegen sei und er auch seine sonstige Tätigkeit (EDV-Beratung) überwiegend außerhalb des Arbeitszimmers entfaltet habe (Tz 8 der Niederschrift…
…Haupttätigkeit mehr vorliegt. § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 ist auf diese Personengruppe daher nicht anwendbar. Werden Lehrbeauftragte oder Beamte für Institute einer Universität oder Einrichtungen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit tätig, liegt gemäß § 155 Abs. 4 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 in Verbindung mit § 37…
…1988 (Eingliederung, Weisungsgebundenheit usw.) ausgeübt wird oder ein Dienstverhältnis gesetzlich unterstellt wird. Dies ist insbesondere bei Ausübung einer Nebentätigkeit im Sinne des § 37 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und auf Grund vergleichbarer gesetzlicher Regelungen (siehe Rz 688a) sowie bei Lehrbeauftragten (siehe Rz 992 ff) der Fall.
6.1.11. Schulen, Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
… eine Steuerrückerstattung erfolgt daher zu Recht. 3.2. Abgrenzung von Art. 14 zu Art. 15 OECD-MA bei Lehrbeauftragten 3.2.1. Sachverhalt An Wiener Universitäten behandelt man ausländische Lehrende, die Blockseminare abhalten, als selbständig Tätige und zieht deshalb mangels fester Einrichtung in Österreich auf…
…einerseits als Lehrerin an einer Handelsakademie in B., sowie als Lehrbeauftragte an der Universität in L. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 wurden Werbungskosten in Höhe von 38.808,00 S geltend gemacht. Diese wurden betitelt mit "Reisekosten für die…
…Bf1*** - erzielte im Jahr 2009 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und war neben seinem Angestellten-Dienstverhältnis bei der ***1*** auch als Vortragender (Lehrbeauftragter) an der Fachhochschule ***B*** tätig. Mit Datum 21.12.2010 wurde der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 erlassen und in der Begründung…
…Zuge einer bei ihm für die Jahre 2008 und 2009 durchgeführten Prüfung traf die Prüferin folgende Feststellungen (Bericht vom 21.9.2011): „Tz 1 – Vortragstätigkeit: Der Abgabepflichtige ist seit dem Jahr 2001 als Lehrbeauftragter am WIFI Steiermark tätig und unterrichtet in Weiterbildungsveranstaltungen im Themenfeld des …
…den Streitjahren als E Dienstnehmer eines Unternehmens in F und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Darüber hinaus war er Lehrbeauftragter an der Fachhochschule F GmbH. In seiner Einkommensteuererklärung für 2012 und 2013 machte er unter anderem Kosten für Familienheimfahrten von jeweils 3…
…Bw. müsste nach den Sachverhaltsfeststellungen für die Hin- und Rückfahrt an einem Tag mehr als 3 Stunden aufwenden. Ihm ist daher eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar. Die Voraussetzungen für eine temporäre doppelte Haushaltsführung liegen daher bei seiner Lehrbeauftragtentätigkeit für die FH Kärnten, Standort H, vor…
…Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Johann-Peter Höflmaier als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Mag.A, geb. xxxx, Lehrbeauftragter und Pensionist, whft. XXX, vertreten durch die Mayrl & Partner Wirtschaftsprüfer OG, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 52…