IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 10. Oktober 2015 der Beschwerdeführerin Bf., Anschrift gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5700 Zell am See, Brucker Bundesstraße 13 vertreten durch Mag…
…auf dem Sofa; im Haus gäbe es drei TV-Geräte. Zusammenfassend stellte das Nachschauorgan fest, dass man "unter dem Strich von einer Wohngemeinschaft (wie WG) und keiner Lebenspartnerschaft sprechen kann" . Anmerkend führte er noch aus, "dass in der Garage Kartons gepackt sind, die das Hab…
…Sachverhalt Die Bf. hat für ihre beiden Kinder den Kindermehrbetrag beantragt. Ihr derzeitiger Lebenspartner ist nur der leibliche Vater des zweiten Kindes. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich unzweifelhaft aus dem vom Finanzamt vorgelegten Verwaltungsakt und aus Abfragen im elektronischen Abfrageninformationssystem der Finanzverwaltung. Dagegensprechende Umstände…
…gehören. An Sachverhalt liegt dem Streitfall unbedenklich zugrunde, dass zum Zeitpunkt der Grundstückstransaktion die Grundstücksverkäuferin E.S. gemeinsam mit ihrem Lebenspartner K.L. (= unehelicher Vater der Bw.) die kaufgegenständliche Wohnung W 11 bereits seit vielen Jahren bewohnte. Offensichtlich zur Wahrung/Erhaltung dieser auf Grund…
…dass auf Grund der seit Mai 2009 bestehenden Lebenspartnerschaft der Beschwerdeführerin der geschiedene Ehegatte zu Recht seine Unterhaltsleistung ruhend gestellt hat. Da somit der Beschwerdeführerin weder von einem Ehegatten noch von ihrem früheren Ehegatten Unterhalt zu leisten ist und auch die anderen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben…
…allem oben Ausgeführten ein Familienwohnsitz. Dieser steht am Anfang der Betrachtung. An diesem Wohnsitz lebt und arbeitet die Familie, dh, Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, an diesem Ort wird die Freizeit verbracht und werden Hobbys ausgeübt, kurz, es besteht ein gemeinsamer Hausstand, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen…
weitere GZ: RV/1300011/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geschiedene…
…Erstangeklagten, deren Zugriff auf das Haus der Erstangeklagte verhindern wollte. Die Kreditverträge wurden vom Erstangeklagten ebenso unterzeichnet wie von der Zweitangeklagten, wobei beide als Lebenspartner aufgetreten sind, um die entsprechenden Kredite zu bekommen. Auch diese Feststellungen - soweit sie notwendig waren - stützen sich auf mehrere Urkunden…
…Es widerspricht im Übrigen wohl jeglicher Lebenserfahrung, dass zwischen Lebenspartnern (gemeinsamer Wohnsitz) die beabsichtigte rechtliche Vorgehensweise (Rücktritt und Wiederkauf) nicht im Vorfeld miteinander abgesprochen und festgelegt wurde. Nicht zuletzt spricht auch die Vereinbarung hinsichtlich des bereits erlegten Kaufpreises (Auseinandersetzung zwischen Bf und Zweitkäufer im Innenverhältnis…
…in einer aufrechten Partnerschaft im eheähnlichen Haushalt in Heimatadresse-des-Bf. Dem erwähnten Versicherungsauszug ist zu entnehmen, dass die jetzige Lebenspartnerin (= ehemalige Gattin) des Bf., nach einer Anstellung vom 02.05.2006 bis 31.12.2012 bei einem Arbeitgeber in Niederösterreich nahe bei Wien…
…tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz bei einer Entfernung von mehr als 500 km nicht zugemutet werden kann, liegt ebenso auf der Hand wie die Relevanz der Einkünfte der Lebenspartnerin des Berufungswerbers, wenn man das ungarische nichtselbständige Durchschnittsbruttoeinkommen im Vollzeiterwerb von unter € 9.000,00 im…
…Zwischen den Jahren 1996 bis 2004 habe sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt, wobei sie mit ihrem Lebenspartner großteils einen gemeinsamen Haushalt geführt habe. Nur weil es ihr nicht gelungen sei eine adäquate Ausbildung und Arbeitsstelle in Kärnten zu finden habe sie ihren Arbeitsplatz in…
…erhob die Bw. Berufung gegen den oa. Einkommensteuerbescheid. Begründend führte sie aus, es sei bei den außergewöhnlichen Belastungen eine Rechnung, die auf den Namen ihres Lebenspartners, A, laute, nicht anerkannt worden (es handelt sich dabei um die oa. ärztliche Honorarnote vom 27. März 2006 über…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.N., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt.X, vom 24. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. April 2006 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…Rücktritt freigewordenen Hälfteanteiles am Kaufgegenstand Eigentumswohnung Top 8 und Tiefgaragenabstellplätze Top Nr. 28-30 an die im Voraus bestimmte neue Käuferin (= Lebenspartnerin des Erstkäufers und bisherige Hälfteeigentümerin am Kaufgegenstand) nicht jene (freie) Verfügungsmacht wiedererlangt hat, die die Verkäuferin vor Abschluss des Kaufvertrages (Bauträgervertrages) vom…
11.4.5 Partnerschaft mit KindLebensgemeinschaft Rz 782: Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer…
…V., als potenzieller Kaufinteressent an die Wohnbaugesellschaft herangetreten ist, dann zeigt dies wohl unbedenklich, dass es zwischen den beiden früheren Lebenspartnern einen diesbezüglichen Informationsaustausch bzw. entsprechende Gespräche gegeben haben muss, denn wie hätte er ansonsten von der der Erstkäuferin "zugesagten" Rücknahme der Wohnung erfahren. Im…
…klaglos" hält. Der Grund für diese Parteienabrede im Innenverhältnis, und dies lässt der zeitliche Zusammenhang mit der tatsächlichen Übergabe des Hälfteanteiles erkennen, war die vorliegende Übereinstimmung zwischen den Lebenspartnern, dass dem Bw. der Hälfteanteil an den Liegenschaften von der Grundeigentümerin übergeben wird. Dafür spricht auch…
Hinzu kommt, dass auch seine Lebenspartnerin E. mit der bereits an seinem Wohnsitz in G. "eine Beziehung bestand" und mit der er seit November 1998 in Salzburg gemeinsam lebt (gemeinsam gewohnt), unter anderem im streitgegenständlichen Jahr (2001) bei einem im Einzugsbereich der Stadt Salzburg ansässigen…
Verlegt ein 30jähriger Österreicher (ledig, keine Kinder, kein Lebenspartner), der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn…