…Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Person(en), die nicht (Ehe)Partner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]***, vertreten durch den Erwachsenenvertreter Dr. Christian Burghardt, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Am Hof 13/1/18, vom 15. 3. 2019, zur Post gegeben am 19. 3…
…wenn die behinderte Person in der Lage ist, durch ihre Arbeitsleistung Einnahmen zu erzielen, die ausreichen die eigenen bescheidensten Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Eine Orientierung an den für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Ausgleichszulagenrichtsätzen für Alleinstehende (§ 293 ASVG) ist dabei durchaus zulässig und bilden diese die entsprechende…
…Allgemeinheit gehen würde. Im Übrigen würden weit über dem Durchschnitt liegende Einkünfte erzielt (rd. € 3.600,00) und ein großer Teil zur Deckung nicht näher konkretisierter Lebensbedürfnisse (lt. erhobenem Vermögensverzeichnis) verwendet und die noch aushaftende Darlehensschuld der Bausparkasse werde in rd. 15 Monaten vollständig…
…liegt, wo ein in (Ehe)Partnerschaft lebender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Bindungen und einen Hausstand hat, wobei als Hausstand (Abs 2 leg cit) der Besitz einer Wohnung gilt, die seinen Lebensbedürfnissen entspricht; kein Hausstand liegt vor, wenn Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Personen…
…und einen eigenen Hausstand hat. Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Person(en), mit denen keine Lebensgemeinschaft besteht…
…selbst zu tragen ist; diese Ansprüche des Sachwalters bestehen insoweit nicht, als durch sie die Befriedigung der Lebensbedürfnisse des Pflegebefohlenen gefährdet wäre. Der Revisionswerber macht dazu geltend, dass im zuletzt genannten Fall der mit der Tätigkeit verbundene Aufwand letztlich vom Sachwalter selbst getragen werde, was -…
…dass eine orthopädisch angepasste Matratze, ein körperangepasster verstellbarer Drehstuhl und ein orthopädisch angepasster PKW-Fahrersitz für die einigermaßen schmerzreduzierte Erledigung der täglichen Lebensbedürfnisse unbedingt erforderlich sei. Das Finanzamt gab der Beschwerde teilweise statt, indem es zusätzlich 1.404,00 € (Anschaffungskosten des oa PKW-Fahrersitzes…
…sie hätte Flugbegünstigungen in Anspruch genommen. C. Doppelte Haushaltsführung Er hätte einen eigenen Hausstand im Einfamilienhaus seines Vaters in ***3*** gehabt. Ihm wären eigene abgeschlossene Räume zur Verfügung gestanden, die er nach seinen Lebensbedürfnissen eingerichtet hätte, wo er sich selbst versorgt, selber seine Wäsche gewaschen…
…vorübergehend ist bzw. bereits konkrete Schritte für die (Wieder)Aufnahme einer Tätigkeit am Ort des bisherigen Wohnsitzes unternommen wurden, ist die Beibehaltung des früheren Wohnsitzes selbst nachdem der Steuerpflichtige bereits eine seinen Lebensbedürfnissen objektiv entsprechende Wohnmöglichkeit gefunden hat, als beruflich bedingt anzusehen. Die bloß abstrakte…
…0124). Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass Personen zur Befriedigung ihrer einfachsten Lebensbedürfnisse eines bestimmten Mindestbetrages bedürfen. Der Maßstab für die Kosten der bescheidensten Lebensführung sei laut Rechtsprechung des OGH das Existenzminimum nach der geltenden Existenzminimumverordnung. Das Existenzminimum orientiere sich an den für das jeweilige…
…zu finanzieren imstande ist, und zwar auch außerhalb des elterlichen Haushalts. Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind nur dann, wenn es - auf sich allein gestellt - mit seinen Einkünften alle Lebensbedürfnisse, also auch den (allenfalls fiktiven) Geldaufwand zur Erlangung notwendiger Pflege- und Erziehungsleistungen, decken könnte (vgl. OGH 24…
…finanzieren imstande ist, und zwar auch außerhalb des elterlichen Haushalts. Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind nur dann, wenn es auf sich allein gestellt mit seinen Einkünften alle Lebensbedürfnisse, also auch den (allenfalls fiktiven) Geldaufwand zur Erlangung notwendiger Pflege- und Erziehungsleistungen, decken könnte (vgl. OGH 24.10…
…99/12k besteht die Rechtsansicht, dass für die Geltendmachung von Familienbeihilfebeträge für vergangene Zeiträume die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung nicht ausreichend ist, da sich diese nicht auf aktuelle Lebensbedürfnisse bezieht. Vielmehr würde dies der Geltendmachung von Vermögensbestandteilen bedeuten, die durch die einmalige…
…erzielt werden, die zu einer Vermehrung des Stammvermögens des Kindes führen würde, da diese ja nicht mehr dazu dienen könnten, die aktuellen Lebensbedürfnisse zu decken, sondern jene der Vergangenheit. Die Bf, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien Kinder- und Jugendhilfe Rechtsvertretung Bezirke 2, 20…
…der vorliegenden Entscheidung des OGH und nach Rechtsansicht des Justizressorts sowie des BKA falle die Geltendmachung von Familienbeihilfenbeträgen für vergangene Zeiträume nicht in den Bereich der Pflege und Erziehung, da sich diese nicht auf aktuelle Lebensbedürfnisse beziehe. Vielmehr würde dies die Geltendmachung von Vermögensbestandteilen bedeuten…
…Entsprechend dieser Entscheidung des OGH und nach Rechtsansicht des Justizressorts sowie des BKA falle die Geltendmachung von Familienbeihilfenbeträgen für vergangene Zeiträume nicht in den Bereich der Pflege und Erziehung, da sich diese nicht auf aktuelle Lebensbedürfnisse beziehe. Vielmehr würde dies die Geltendmachung von Vermögensbestandteilen bedeuten…
…finanzieren imstande ist, und zwar auch außerhalb des elterlichen Haushalts. Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind nur dann, wenn es auf sich allein gestellt mit seinen Einkünften alle Lebensbedürfnisse, also auch den (allenfalls fiktiven) Geldaufwand zur Erlangung notwendiger Pflege- und Erziehungsleistungen, decken könnte (vgl. OGH 24.10…
…verpflichtet habe, diesen monatlichen Unterhaltsbeitrag an ihn zu leisten, was auch notwendig ist, damit er seine Lebensbedürfnisse decken kann. Es ist für mich unverständlich, warum meine Unterhaltsleistungen steuerlich nicht absetzbar sein sollten. Alle Geldunterhaltspflichtigen müssen meiner Meinung nach jedenfalls im österreichischen Steuerrecht gleichbehandelt werden, weil…
…seine Mutter ab 2012 vor, in dem ein ungünstiger Gesundheitszustand und die Unfähigkeit "die grundlegenden Lebensbedürfnisse im Bereich der Mobilität zu bewältigen" attestiert wurde. Zu den beantragten Werbungskosten aufgrund der getätigten Familienheimfahrten gab der Beschwerdeführer den Kilometerstand seines Kfz lt. Tachoanzeige mit 280.000 Kilometer…