…Für bestimmte Gebühren (GebG) und Bundesverwaltungsabgaben (AVG) besteht eine Befreiung im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Rz 1723: Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine…
…Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach …
…9.2001, 98/15/0151). Rz 92: Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden sowie von Schäden auf Grund von Sturmkatastrophen, stellen beim Spendenempfänger keine steuerpflichtigen Einnahmen dar. Unerheblich ist, ob es sich beim Empfänger um eine Privatperson, einen…
…Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. - Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs. 9. - Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß …
…erstrecken können. In Einzelfällen kann auch bei geringerer Projektgröße eine allgemeine Förderungsmaßnahme gegeben sein. Hilfestellung in Katastrophenfällen. Neben den gesetzlich beispielhaft genannten Katastrophenfällen (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) kommen weiters insbesondere in Betracht (vgl. EStR 2000 Rz 4836): Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder…
…Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Unter "Katastrophenschäden" können zB auch Schäden auf Grund von Stürmen, Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen etc. fallen…
…2, anzusetzen. (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. - Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs…
…und ist nach dem Verhältnis der Betriebseinnahmen aufzuteilen. 9. Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen. (Anm.: Z 10 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2015) (5) Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für…
…Satz sind anzuwenden. 9. Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen. 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen in innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Der Freibetrag steht insoweit zu…
…Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs. 9. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß …
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Die Berücksichtigung von Katastrophenschäden ohne Selbstbehalt kommt aber nur dann in Betracht, wenn auch die allgemeinen Merkmale der Außergewöhnlichkeit und der Zwangsläufigkeit verwirklicht sind (vgl. VwGH 05.06…
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungen als außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich absetzbar. Die Ausgaben für die Hangrutschung aufgrund der starken Regenfälle konnten daher nicht anerkannt werden.“ Dagegen ergriff der Bf. mit Schreiben vom 4. Juni 2017 Beschwerde und rügte…
…Sonderausgaben (§ 18) als außergewöhnliche Belastungen abzuziehen seien. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden (Abs. 6 erster Teilstrich). Lediglich die Frage, ob die außergewöhnlichen Belastungen mit Selbsthalt (Abs. 4…
…Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen. Im vorliegenden Fall steht der Betriebsausgabencharakter der verfahrensgegenständlichen Zahlungen zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens mittlerweile außer Streit (vgl. Niederschrift über den Verlauf des Erörterungsgesprächs vom 17…
…Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. (…) Das Bundesfinanzgericht hat erwogen Gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden…
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. II. Rechtliche Würdigung: Der Gesetzesbegriff Katastrophenschaden umfasst dem Grunde nach außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen. Als Aufwendungen zur Beseitigung von…
…oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind; ... (2) Durch die Abstandnahme (Abs. 1) erlischt der Abgabenanspruch (§ 4) nicht…
…Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Nicht der Schaden als solcher führt dabei zu einer außergewöhnlichen Belastung, sondern erst die Kosten seiner Beseitigung (VwGH 22.3.10, 2010/15/0005; LStR…
…Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: – Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. – Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. – Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs. 9. – Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß …
…Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Die dem Antrag zu Grunde liegenden Rechnungen lauten wie folgt: A Bau GmbH vom 31.12.2009 lautend auf den Einsatz eines Kettenbaggers für 8 Stunden und 50…