…wenn der gemäß § 25 abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, bei den wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens entweder um mehr als ein Zwanzigstel, mindestens aber um 300 Euro, oder um mehr als 1000 Euro, von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt…
…Einheitswertes könne nur über eine Wertfortschreibung am Einheitswert des Betriebsgrundstückes erfolgen. Sofern keine Änderung am Betriebsgegenstand erforderlich sei, die Art des Grundvermögens ist und bleibt ein Einfamilienhaus, an dem sich weder Größenverhältnisse noch Beschaffenheit änderten. Auch eine Neudeckung ändere nichts an der Wesensart des Gebäudes…
…Nun ist im gegenständlichen Fall fraglich ob die bisherige Zurechnung der Grundstücke zum Grundvermögen auf Grund einer Verpachtung von Liegenschaftsteilen zu einer Artfortschreibung und Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen führt. Gemäß § 30 Abs. 1 BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit…
…stattgefunden hat, ist nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst. Daher kommt die Anwendung des § 15a ErbStG 1955 weder auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen noch auf den übersteigenden Wohnungswert in Betracht. Die Abgabenfestsetzung ist daher im Sinne der obigen Berechnung (vgl. auch Schreiben vom 13. Juli 2004…
…stattgefunden hat, ist nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst. Daher kommt weder die Anwendung des § 15a ErbStG 1955 auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen noch auf den übersteigenden Wohnungswert in Betracht. Die Abgabenfestsetzung ist daher im Sinne der obigen Berechnung (vgl. auch Schreiben vom 13. Juli 2004…
…Auch der Umstand, dass die einer solchen Gesellschaft gewidmeten Grundstücke qoad dominium eingebracht wurden, würde an der steuerlichen Betrachtungsweise nichts ändern. Da somit der Erblasser nur am Betriebsvermögen (ohne Liegenschaften) der Betriebsgemeinschaft und nicht am land- und forstwirtschaftlichen Vermögen selbst beteiligt war, können, entgegen dem…
…beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision zulässig, weil zur Frage, ob bei Vorliegen von übrigem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eine Landwirtschaftskammerumlagepflicht besteht, wenn kein Betrieb im Sinne einer organisierten Erwerbsgelegenheit vorhanden ist, eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Es war spruchgemäß zu entscheiden…
…beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision zulässig, weil zur Frage, ob bei Vorliegen von übrigem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eine Landwirtschaftskammerumlagepflicht besteht, wenn kein Betrieb im Sinne einer organisierten Erwerbsgelegenheit vorhanden ist, eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Es war spruchgemäß zu entscheiden…
…Beschwerdevorentscheidung vom 21.09.2017 unstrittig als land- und forstwirtschaftliches Vermögen klassifiziert ist. Die Beschwerde vom 29.03.2018 gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 21.09.2017 richtete sich gegen die Bewertung als landwirtschaftlich genutzte Fläche. Es wurde eine Bewertung als forstwirtschaftlich genutzte Fläche beantragt. Im…
…Grundbesitz, der nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört, zum Grundvermögen. Nach § 55 Abs. 1 BewG 1955 sind unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Bei bebauten Grundstücken ist nach § 53 Abs. 1 BewG 1955 vom Bodenwert (Abs. 2) und vom Gebäudewert (Abs. 3…
…kann, ob der Bw. durch die Einräumung des Fruchtgenussrechtes wirtschaftlicher Eigentümer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Übergeberin wurde, ist festzustellen, dass der Bw. mit seinem Vorbringen nicht darlegen konnte, dass er durch den gegenständlichen Übergabsvertrag und die Nutzungsvereinbarung wirtschaftlicher Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundbesitzes wurde…
…militärischen Zwecken dienen, sind dem Grundvermögen zuzurechnen und gemäß § 2 Abs. 1 lit. a leg. cit. von der Grundsteuer zu befreien. Wie bereits ausgeführt, hat der Unabhängige Finanzsenat von den getroffenen Feststellungen - und der Einstufung des Grundbesitzes als land- und forstwirtschaftlichem Vermögen - auszugehen. Wenn die…
…2 ErbStG 1955 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 ist für inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für inländisches Grundvermögen und für inländische Betriebsgrundstücke das Dreifache des Einheitswertes maßgebend, sofern vom Steuerschuldner nicht nachgewiesen wird, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des…
…des Veranlagungsjahres bewirtschafteten Zupachtungen und abzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres nicht selbst bewirtschafteten Flächen. Daraus wird deutlich, dass bei dieser Art der Gewinnermittlung (sogenannte Vollpauschalierung) - entgegen der Darstellung in der Berufung - als maßgebender Einheitswert jener des bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (zuzüglich Zupachtungen…
… 33 BewG 1955 zu bewerten. Privat genutzte PKW-Garagen (umgebautes Stallgebäude) gehören nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und sind daher im Grundvermögen zu erfassen. Es bestehen keine Bedenken die privat genutzte Garage beim übersteigenden Wohnungswert als Nebengebäude (Einstufung im Regelfall in Bauklasse 3.3…
…dass dauernd leer stehende Gebäude oder Gebäudeteile in absehbarer Zeit anderen als landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden, sind sie - in entsprechender Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG 1955- aus dem landwirtschaftlichen Vermögen auszuschließen. Sind Gebäude oder Gebäudeteile aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden…
…Problematik trifft idR nur zu, wenn es sich nur um ein einziges Grundstück handelt, das im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bewertet ist und in weiterer Folge das gesamte Grundstück dem Grundvermögen als eine wirtschaftliche Einheit zuzuordnen wäre (vgl. VwGH 16.12.1998, 96/13/0186)…
…die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Grunderwerbsteuer. Gemäß § 19 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht im Abs. 2 etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Abs. 1). Für inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für inländisches Grundvermögen und für inländische…
…eine Bewertung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen iSd § 29 BewG 1955 erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn ein Erbe den Betrieb niemals selbst geführt hat, sondern dauernd verpachtet. Liegt Dauerverpachtung für nicht land- und forstwirtschaftliche Zwecke vor, sind die Pachtzinse Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…Bw - nach der geltenden Gesetzeslage nicht etwa vorab ein besonderer Einheitswert bescheidmäßig festzusetzen ist, sondern für Zwecke der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Einheitswert von der Behörde (bloß) zu ermitteln ist. Eine Wertfortschreibung bei wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens hat gem. …