…Beschwerde, die abgelagerten Baurestmassen im Mai 2001 zur Errichtung eines Parkplatzes als Frostkofferschüttung verwenden zu wollen, ist wie folgt auszuführen: Nach der Gesetzesbestimmung des § 3 Abs. 1 ALSaG soll nicht nur das langfristige Ablagern (Zi. 1) sondern bereits das bloße Lagern von Abfällen (Zi. 3…
…worden sei, dass die Bf. die verfahrensgegenständlichen Baurestmassen von diversen Bauherrn übernommen hat und somit Abfallsammlerin im Sinne des § 2 Abs.6 Z.3 AWG war. Das Sammeln von Abfällen unterliege ebenso wie das Lagern von Abfällen der Anzeigepflicht nach § 24 Abs.1 AWG. Die…
…wegen unzulässigen Lagerns entstanden und zeitlich somit vor einer zulässigen Verwertung des Materials. Der Bf. habe im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit im ersten Halbjahr 2012 Abfälle gesammelt und auf verschiedenen Parzellen zwischengelagert, ohne im Besitz der dafür erforderlichen gewerberechtlichen Bewilligung (Zwischenlager für mineralische Baurestmassen) und…
…als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung hinsichtlich von 2.401 Tonnen Baurestmassen (Beton- und Basaltbruch) erfüllt. 2.401 x € 9,20 = € 22.089,20 Zu Spruchpunkt 4.: Die Zwischenlagerung von 4.743 Tonnen Bodenaushub und von 240 Tonnen Baurestmassen im ersten…
…des Abgabenanspruches erfolgte Verbringung der Abfälle hat auf die Beitragsschuldentstehung keinen Einfluss. Selbst wenn man aber dem Parteivorbringen folgen würde, es läge keine bauliche Anlage vor und die gegenständliche Einbringung von Baurestmassen bilde keine übergeordnete Baumaßnahme, wäre davon auszugehen, dass kein Bauwerk im Sinne des …
…Quartal 2010 die Grundstücke Nr. bb und cc, KG B, zur Ablagerung von Baurestmassen in Anspruch genommen worden seien. Es wird daher letztendlich Sache des gegenständlich erkennenden Gerichtes sein, die im Hinblick auf Liefer- bzw. Lagerzeitraume getätigten Angaben der Bf im Rahmen der Beweiswürdigung auf…
…für die Steiermark zurückgetreten, weshalb der Berufung der Anrainerin wiederum aufschiebende Wirkung zukomme. Somit liege für den gegenständlichen Zeitraum keine Bewilligung zum Lagern von Baurestmassen vor. Gegen diese Berufungsentscheidung hat der Masseverwalter der Bf. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis vom 14. November 2013…
…Im 1. Quartal 2006 wurden auf einer Fläche im Größenausmaß von 1.770 m² Baurestmassen 0,6 m hoch abgelagert (1.770 Tonnen). Die Rechtssprechung des VwGH hat sich wiederholt mit dem Begriff des "Ablagerns" in Abgrenzung zum Begriff des "Lagerns" beschäftigt. Das ALSaG knüpft…
…gelegte Sachverhalt, an den das Hauptzollamt Graz die bekämpfte Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung knüpfte, insbesondere auch die angenommene Beitragspflicht für eine abgabenpflichtige Baurestmasse von letztlich insgesamt 5.076 Tonnen, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht ausreichend bewiesen. Dazu ist zunächst allgemein festzuhalten, dass die…
…2009 war somit bei Erlassung des Bescheides noch nicht verjährt. Die Bescheidbeschwerde war bezüglich des verfüllten Recyclingmaterials abzuweisen. Hinsichtlich der Zwischenlagerung von 1.325,10 Tonnen Baurestmassen ist die Bf. Abfallsammlerin und Abfallbehandlerin im Sinne des § 2 Abs.6 Z.3 und 4 AWG…
…BAO Säumniszuschläge in der Höhe von insgesamt € 15.047,56 festgesetzt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf. mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) A. vom 9. Juli 2007 in der „Kiesgrube B.“ (Grundstück Nr. 11111, KG) ein Baurestmassenzwischenlager inklusive Sickerwassererfassung bewilligt worden sei…
…0301; 26.5.2011, 2011/16/0011; 20.7.2011, 2009/17/0132). Zur Ablagerung von Baurestmassen außerhalb des bewilligten Zwischenlagerplatzes ist zu bemerken, dass diesen Umstand für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume (2010 und 2012) keiner der vernommenen Zeugen bestätigen konnte. Die Zeugen D. und F.…
…Zahl: ***1***, setzte das Zollamt gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) für die im zweiten und dritten Kalendervierteljahr 2013 beim Abbruch von mehreren Gebäuden durch die Firma ***E-GmbH***, ***Adr.***, angefallenen und im Wege der Schätzung ermittelten 3.675,00 Tonnen Baurestmassen, welche auf dem dem Bf…
…Quartal 2010 die Grundstücke Nr. a und b, KG B, zur Ablagerung von Baurestmassen in Anspruch genommen worden seien. Es wird daher letztendlich Sache des gegenständlich erkennenden Gerichtes sein, die im Hinblick auf Liefer- bzw. Lagerzeitraume getätigten Angaben der Bf im Rahmen der Beweiswürdigung auf…
…alle KG B, erst nach der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung (22. Dezember 2009) mit der Lagerung von Baurestmassen begonnen worden sei, „rechtlich“ gebunden, (ausdrücklich) nicht den Prüfungsfeststellungen und somit auch nicht dem vom Bundesfinanzgericht als erwiesen erachteten Sachverhalt. Ebenso wenig vermochte die Stellungnahme der belangten…
…Quartal 2010 die Grundstücke Nr. a und b, KG B, zur Ablagerung von Baurestmassen in Anspruch genommen worden seien. Es wird daher letztendlich Sache des gegenständlich erkennenden Gerichtes sein, die im Hinblick auf Liefer- bzw. Lagerzeitraume getätigten Angaben der Bf im Rahmen der Beweiswürdigung auf…
…alle KG B, erst nach der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung (22. Dezember 2009) mit der Lagerung von Baurestmassen begonnen worden sei, „rechtlich“ gebunden, (ausdrücklich) nicht den Prüfungsfeststellungen und somit auch nicht dem vom Bundesfinanzgericht als erwiesen erachteten Sachverhalt. Ebenso wenig vermochte die Stellungnahme der belangten…
…Tatbestand nur das mehr als einjährige Lagern von Abfällen ist. Das Dulden der beitragspflichtigen Tätigkeit im Sinne des § 4 Z. 4 AlSAG definiert in der Folge - nach Entstehen der Beitragsschuld - den Beitragsschuldner. Da im 4. Quartal 2004 für die verfahrensgegenständlichen Baurestmassen keine Beitragsschuld entstanden ist…
…ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers... ..... Abs.6: Baurestmassen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Abfälle gemäß Deponieverordnung ( Anlage 2 ), BGBl. Nr. 164/1996 . Abs.7: Lagern im Sinne dieses Bundesgesetzes…
…wurde ausgeführt, dass es Sinn und Zweck des keine Außenwirkung entfaltenden Erlasses des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sei, eine vereinheitlichende Regelung zur Verwendung von Baurestmassen im forstlichen Bereich zu schaffen. Ein derartiger Rechtsanspruch der Zollverwaltung auf ein entsprechendes Verhalten sei daraus zugegebenermaßen nicht ableitbar, doch…