…durch die ungünstige Lagerung der Einnahmen ergeben hätte, da bei einer gleichmäßigen Verteilung der Einkünfte auf die Jahre 1995 bis 2004 keine Steuervorschreibung zu erwarten gewesen wäre, muss entgegengehalten werden, dass die Besteuerung von kumulativ angefallenen Einkünften alle Steuerpflichtigen in ähnlicher Lage betreffen. Nachteilige Folgen…
…Abflussjahr (§ 19 Abs. 2 EStG 1988) vermöge diesen Umstand nicht zu verändern, da bei Zusammenballung von abgeflossenen Bezügen der Werbungskostenabzug überwiegend ins Leere laufe. Der Normzweck des § 19 EStG 1988, die Kumulation von Einkünften, die nicht im Einflussbereich des Steuerpflichtigen liege, zu verhindern, sei daher…
…Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 vor (zB gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte oder andere Einkünfte von mehr als 730 Euro), kann nur mittels Haftung gegenüber dem Arbeitgeber die Lohnsteuer vorgeschrieben werden (§ 82 EStG 1988). 2.) Eine unmittelbare Inanspruchnahme eines unbeschränkt Steuerpflichtigen durch…
…innewohnend, dass im Falle von außergewöhnlich hohen Einkünften in einem Jahr, die wirtschaftlich betrachtet einzig aufgrund der Kumulation mehrerer Jahre entstehen, eine Verteilungsmöglichkeit eröffnet werde, um ungewollte Härtefälle zu entschärfen und die Besteuerung von Scheingewinnen nicht zuzulassen. Insgesamt lasse sich aus den genannten Gründen festhalten…
…Entnahmen. Die Bestimmung dient zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, weil es ansonsten zu einer Kumulation von KESt-pflichtiger Ausschüttung und Veräußerungsgewinn bei Realsierung der Gegenleistungsanteile käme. Da das Finanzamt die Veräußerungsgewinne mit den anteiligen negativen Kapitalanteilen bewertet hat, diese negativen Kapitalanteile aber auf Grund der Vorschrift…
…dass P.C. bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Untervermietung ins Auge fasst, begründet noch nicht die Unternehmereigenschaft, wenn a) die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden…
…offenbar in Kauf genommen. Allen Sachverhalten des § 37 EStG 1988 sei innewohnend, dass im Falle von außergewöhnlich hohen Einkünften in einem Jahr, die wirtschaftlich betrachtet einzig aufgrund der Kumulation mehrerer Jahre entstünden, eine Verteilungsmöglichkeit eröffnet werde, um ungewollte Härtefälle zu entschärfen. Es müsse daher davon…
… 38 EStG 1988 Innovation fördern, die unbestritten für jeden Staat wünschenswert sei. Aus diesen Gründen sei es also nicht gerechtfertigt, von unrechtmäßiger Kumulation zu sprechen. Der angefochtene Bescheid würde den Beschwerdeführer daher grob in seinen Rechten verletzen, insbesondere in seinem Recht auf die Tarifbegünstigung gem…
…einen Gewinn i.H.v. € 4.836,18, was in Kumulation mit den Verlusten des Prüfungszeitraums (2013 bis 2017) einen Gesamtgewinn i.H.v. € 3.770,39 ergibt. Eine gänzliche Einstellung des wirtschaftlichen Verkehrs, wie von der Ap. vermutet, ist für das BFG…
…von 5 Jahren befristet von ihr abgeschlossen wurde. Laut Auszug des Zentralen Melderegister bestand die Nebenwohnsitzmeldung in der FX. in L. für die Bf. bis 25.11.2011 und für ihren Ehegatten bis 1.10.2011. Der Ehegatte erzielte im Jahr 2011 steuerpflichtige Einkünfte von…
…von einer unrichtigen rechtlichen Darstellung des § 57 Abs. 6 GSpG ausgeht. § 57 Abs. 6 GSpG ist keine Bestimmung, die konzessionierte Spielbanken im Gegensatz zu nichtkonzessionierten Anbietern befreit, sondern eine Vorschrift zur Verhinderung der Kumulation von Spielbankabgabe und Glücksspielabgabe. Die konzessionierten Spielbanken unterliegen mit den von…
…Haushalt führen, dem das Kind angehört. (6) Bezieht ein Kind Einkünfte, die durch Gesetz als einkommensteuerfrei erklärt sind, ist bei Beurteilung der Frage, ob ein Kind auf Kosten einer Person unterhalten wird, von dem um jene Einkünfte geminderten Betrag der Kosten des Unterhalts auszugehen; in…
…den falschen Formularen vorgelegt habe, aufgrund der vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der Verspätung aufgrund der persönlichen Umstände ein geringes Verschulden vorliege und die Vermietungsgemeinschaft 2021 und 2022 Einkünfte von je über € 50.000,00 erzielt habe und keine Umstände bekannt seien, welche es für die…
…EUR 113.321,- als steuerfreie Einkünfte. Zur Begründung wurde auf die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 12.05.2010 verwiesen. Die Berufung bezüglich 2008 wurde von der belangten Behörde dem UFS am 09.06.2010 vorgelegt und dort unter der GZ RV/0698-L…
…Dementsprechend widerspricht die Ansicht der Bf., die Registrierungsadresse sei kein tauglicher Indizienbeweis, dieser höchstgerichtlichen Judikatur. Eine Kumulation der Indizien der Registrierungsadresse und der IP-Adresse wird von der Rechtsprechung nicht gefordert, daher sind nicht nur jene Fälle, in denen beide Indizien auf das Inland deuten…
…Diese Tätigkeit wird von der Bw ausschließlich in Österreich ausgeführt. Darüber hinaus ist die Bw in der Slowakei seit 1.4.2009 in einem Krankenhaus als Krankenschwester aG einer "Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit" unbefristet erwerbstätig. Aus dieser Beschäftigung erzielte sie Einkünfte in den Monaten Februar…
…Bf. bis zu dem von ihr selbst genannten Termin 15. Oktober 2012 eine entsprechende Antwort übermitteln würde. Der steuerliche Vertreter betonte, dass die Bf. alles alleine macht. Die Bf. ergänzte, dass sie sich nicht wirklich überfordert fühle, allerdings die zeitliche Kumulation oft sehr ungünstig ist…
…und das Einkommen des Bw vom ersten vollen Monat der im Ausland ausgeübten Tätigkeit (Februar 2008) in Höhe von 5048 Zloty 50 Groschen (1434,07 Euro *3,5204; Euro-Kurs lt. Polnischer Nationalbank) hinzugerechnet. Die Einkünfte wurden durch die Anzahl der Familienangehörigen (6 Personen) geteilt…
…letzten drei Jahren aus steuerlichen Gründen bei Null gelegen seien. Ein Fehlkapital von zuletzt öS 1.400.000.- sei - so die weiteren Ausführungen des Bankinstitutes - auf hohe Entnahmen zurückzuführen, wobei deren Ausmaß ob "vorhandener außerbücherlicher Einkünfte" durchaus geringer ausfallen hätten können. Nämliches Schriftstück wurde seitens…
…Diese außergewöhnliche Kumulation familiärer Notfälle und organisatorischer Herausforderungen sei weder vorhersehbar noch steuerbar gewesen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Bf erzielte im Jahr 2023 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Bf ersuchte mit Schreiben…