…die den Gegenstand einer Versicherung bilden können. Im Hinblick auf die motorbezogene Versicherungssteuer ist die Definition des Begriffes "Versicherungssteuer" ohne Bedeutung, da eine Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Inland den Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorsieht (§ 59 KFG). Unbestritten ist, dass im gegenständlichen Fall mit der A…
…dass dann, wenn der Zeitraum kürzer als ein Monat ist (was bei An- und Abmeldungen während eines Monats der Fall ist), die motorbezogene Versicherungssteuer wie auch die Prämie nach der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anteilig zu berechnen ist. Bei den gegenständlichen Fahrzeugen war der Zeitraum nur in…
…kürzer als ein Monat ist (was bei An- und Abmeldungen während eines Monats der Fall ist), die motorbezogene Versicherungssteuer wie auch die Prämie nach der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anteilig zu berechnen ist. Bei dem gegenständlichen Fahrzeug war der Zeitraum nur in dem Monat der Anmeldung kürzer…
…Abs. 1 Z. 1 KfzStG in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind und c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf die …
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953 idgF ist die motorbezogene Versicherungssteuer für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für im Inland zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge zu entrichten. Nach § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG hat der…
…Abs. 1 Z 1 lit a bis c KfzStG in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind und wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf…
…von der Behörde, sondern von privaten Zulassungsstellen ausgestellt werden, gebührenpflichtig. Dafür kommen gemäß § 40a KFG 1967 in Österreich zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigte Versicherer in Betracht. Durch einen Bescheid des Landeshauptmanns werden sie ermächtigt, eine Zulassungsstelle einzurichten und zu betreiben. Der Gebühr nach § 14…
…dessen Höhe vom jeweils versicherten Kraftfahrzeug und dem Zeitraum, für den das Versicherungsentgelt entrichtet wird, abhängt. Rz 1622: Die motorbezogene Versicherungssteuerpflicht knüpft einerseits an die Zulassung des Fahrzeuges im Inland und andererseits an das Bestehen eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrages an. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist für jede…
…und unterliegen als solche nicht der Kraftfahrzeugsteuer, sondern aufgrund der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung(spflicht) der motorbezogenen Versicherungssteuer und sind daher gegebenenfalls von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Die im Inland zugelassenen Lkw oder auch Anhänger unterliegen nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer, sodass entsprechende Befreiungstatbestände im Regime der motorbezogenen…
…1 Z. 1 lit. a bis c KfzStG in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind und wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf die §…
…24.01.2017, Ro 2016/16/0001). Rz 136: Grundsätzlich unterliegen solche Kraftfahrzeuge der Kraftfahrzeugsteuer nur dann, wenn diese nach § 59 Abs. 2 KFG 1967 von der Pflicht zum Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befreit sind und damit nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. In diesen Fällen…
…1 Z 1 KfzStG 1992 von dieser befreit (siehe Rz 136 sowie Rz 1401). In Fällen, in denen der der Fahrzeugbesitzer freiwillig eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließt, unterliegt das Kraftfahrzeug hingegen grundsätzlich der motorbezogenen Versicherungssteuer. In diesen Fällen kommt die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß …
…wurden. Rz 1692: Weicht der Zeitraum des Versicherungsverhältnisses von einem vollen Kalendermonat ab, ist die motorbezogene Versicherungssteuer nur anteilig zu entrichten (siehe Rz 1696). Rz 1693: Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Krafträder (L1e, L2e…
… 6 Abs. 1 VersStG erhöht sich die Versicherungssteuer bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für im Inland zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge um eine motorbezogene Versicherungssteuer. Gem. § 7 Abs. 1 VersStG hat der Versicherungsträger die motorbezogene Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit…
…angetriebene PKW gilt nach § 6 Abs 1 Z 2 lit a VersStG nF ein eigener Steuersatz. § 6 (1) VersStG lautet in der hier maßgeblichen Fassung auszugsweise wie folgt: "Bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für im Inland zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge gemäß § 59 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl…
…§ 45 und 46) durchgeführt werden, b) sie das behördliche Kennzeichen (§ 48) führen, c) bei der Zulassung oder Bewilligung einer Probe- oder Überstellungsfahrt vorgeschriebene Auflagen erfüllt werden, d) für sie die vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 59) oder Haftung (§ 62) besteht und e) bei den der wiederkehrenden Begutachtung…
…1 Z 1 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, 1.deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; 2.die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; 3.wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung…
…1 Z. 1 KfzStG unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf…
…Kraftfahrzeugsteuergesetz: § 1 Absatz 1 Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung…
…§ 45 und 46) durchgeführt werden, b) sie das behördliche Kennzeichen (§ 48) führen, c) bei der Zulassung oder Bewilligung einer Probe- oder Überstellungsfahrt vorgeschriebene Auflagen erfüllt werden, d) für sie die vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 59) oder Haftung (§ 62) besteht und e) bei den der wiederkehrenden Begutachtung…