…Beherbergung & Verpflegung) in der Senioren-Wohnanlage der Wiener Kaufmannschaft würden keine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellen, da die Unterbringung lediglich aus Altersgründen erfolgt sei. In den, den Erklärungen beigelegten Bestätigungen der Senioren-Wohnanlage der Wiener Kaufmannschaft würden lediglich die Kosten für Beherbergung und…
…je nach Zimmerkategorie (= Grundpreis) und einer individuellen pflegebedarfsabhängigen Komponente (Pflegeaufschlag) zusammensetzt, gefehlt hatte. Nicht nur amtsbekannt ist, dass das in Rede stehende Heim ein Wohnheim mit angeschlossenen Pflegestationen ist. Obwohl die steuerliche Vertreterin weiß, dass die Kosten für Beherbergung und Verpflegung in einem Wohngebäude…
…bzw. Betreuung und Pflege durch qualifiziertes Personal im stationären Bereich des Hauses werden durch das Pflegegeld finanziert. Dass die Bw. im Streitjahr kein Pflegegeld bezogen hat, steht außer Streit. Obwohl die steuerliche Vertreterin weiß, dass die Kosten für Beherbergung und Verpflegung in einem Wohngebäude, das…
…Mai 2004 auf der Betten- bzw. Pflegestation befunden habe, hätten die beantragten Kosten für Beherbergung und Verpflegung steuerlich nicht anerkannt werden können. Mit dem Vorlageantrag führte die rechtsfreundliche Vertreterin ins Treffen: Im Jahr 1999 habe die Bw. in einem bereits sehr hohen Alter eine schwere…
…Seniorenheim zweifellos anstrebenswert und zweckmäßig. Da jedoch besondere Aufwendungen infolge von Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit in den Berufungsjahren 2002 und 2003 in größerem Umfang nicht angefallen sind, stellen die Kosten für Beherbergung und Verpflegung keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 EStG 1988…
…1.250,65 € (für 2002) und in Höhe von 854,80 € (für 2003) sowie die Kosten für die "Seniorenbetreuung" in Höhe von 27,00 € (für 2003) zusätzlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. Die Kosten für Beherbergung und Verpflegung wurden jedoch weiterhin mit…
…der angeführten gesundheitlichen Probleme die Unterbringung anstrebenswert und zweckmäßig gewesen. Da jedoch besondere Aufwendungen infolge von Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit in größerem Umfang nicht angefallen seien, würden die Kosten für Beherbergung und Verpflegung keine außergewöhnliche Belastungen im Sinne der § 34 und 35 ESTG 1988 darstellen. …
…ist, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit (oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigung) nachweislich notwendig sind (VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0159). Der Anfall von Kosten für die Beherbergung und Verpflegung im Seniorenheim ist nicht ausreichend, um von der Pflegebedürftigkeit auszugehen, sodass…
…der nachfolgenden Tabelle werden die von der Verwaltung der Seniorenanlage dem Finanzamt bestätigten Kosten für die Jahre 2000 bis 2004 dargestellt: | | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | Beherbergung und Verpflegung | S 199.800 € 14.520,03 |…
…hat die Bf. im Streitjahr noch kein Pflegegeld bezogen. Da allein der Anfall von Kosten für die Beherbergung und Verpflegung im Seniorenheim nicht ausreicht, um von der Pflegebedürftigkeit der Bf. auszugehen und die Kosten der Unterbringung in einem Pensionistenheim keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen, wenn die…
…abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen. Die Kosten für die Beherbergung und Verpflegung der Beschwerdeführerin in der ***3*** wären zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits bekannt gewesen und wären daher keine neuen Tatsachen oder Beweismittel. Abgesehen von den im Vorabsatz dargestellten Ausführungen bezüglich der Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrages gem. …
…Dienstleistungen wie Säubern und Aufräumen im Zimmer, Speisenversorgung werden regelmäßig in Anspruch genommen. Es wird kein eigener Haushalt geführt. Aus der dem Finanzamt vorgelegten Bestätigung der Leitung der in Rede stehenden Seniorenwohnanlage betreffend Kosten für "Verpflegung und Beherbergung" für das Jahr 2002 war zu ersehen…
…behindert gewesene Bw. gemäß dem für das Finanzamt bestimmten Schreiben der Leitung des Altenheims vom 13. Februar 2007 Kosten für die Beherbergung und Verpflegung in Höhe von € 16.467,20 inkl. MWst. und sonstige medizinische Kosten in Höhe von € 63,52 inkl. MWSt.…
…mit seiner Gattin im Hause und bezahle die gesamten anfallenden Heimkosten (monatliche Abbuchung vom Bankkonto lautend auf dem Bw.). Mit den beiden Bestätigungen vom 17. Oktober 2008 und 14. Februar 2009 bestätigte die Heimleitung die Entrichtung von Kosten für Beherbergung & Verpflegung in Höhe von €…
…die Beherbergung und Verpflegung entfallenden Kosten die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 mit der Begründung:Die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pensionistenheim würden nur eine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellen, wenn mit ihnen auch besondere Kosten abzudecken…
…1. Der Berufungswerber ist Organisator diverser Golfveranstaltungen in Österreich. Neben den Turnier-Startplätzen werden den in- und ausländischen Kunden auch die Kosten für Beherbergung, Verpflegung, Unterhaltungsprogramme, Abendveranstaltungen und Werbeeinschaltungen weiterverrechnet. Dementsprechend lautet die auf den Berufungswerber ausgestellte Gewerbeberechtigung "Organisation von Sportveranstaltungen" sowie "Ankündigungsunternehmer". I. Verfahren…
…denen schließlich die Kurse einschließlich Beherbergung und Verpflegung abgehalten würden. Für die Abhaltung der Kurse und die Beaufsichtigung der Kinder (auch in der Freizeit) werde geeignetes Personal mittels Werkvertrag beauftragt. Der Reisepreis beinhalte nur Kurs, Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten für die Freizeitgestaltung seien zusätzlich…
…für sich in Anspruch genommen worden, sondern stehen direkt in Verbindung mit den Teilnehmern. Soweit die "Sonstigen Leistungen" als Reiseleistungen iSd § 23 Abs. 4 UStG zu beurteilen seien, seien entsprechende "Reisevorleistungen" iHv EUR 58.323,15 iZm Leistungen betreffend Unterkunft, Verpflegung, Transfer und sonstigen Kosten…
…die Beherbergung und Verpflegung von Sprachschülern in Vollpension in der Zeit von 23.06.2013 bis 03.08.2013 im ***2*** in Wien. Auch wurden nicht von allen Sprachschülern Leistungen für Unterkunft und Verpflegung in Anspruch genommen. Somit ist nicht erkennbar, dass Unterkunft und Verpflegung…
…Entscheidend für das Vorliegen einer hoheitlichen Tätigkeit ist, dass die Körperschaften des öffentlichen Rechts die Tätigkeiten im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung ausüben, was bei gesetzlich geregelter Verpflegung und Nachmittagsbetreuung von zB im Rahmen von ganztägig geführten Schulen nach den jeweiligen Schulorganisations- oder Pflichtschulgesetzen der…