…Verdacht in Richtung § 33 Abs. 1 FinStrG. Da die aktuelle Sachlage auch keine einer Bestrafung nach der letztangeführten Vorschrift entgegenstehenden Umstände erkennen lässt, liegen somit die bereits im Verdachtsstadium zu berücksichtigenden Voraussetzungen für eine Konsumtion des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG durch § 33 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27. März 2007…
…sowie schließlich Nachweise dafür vorzulegen, an wen welche Geschenke aufgrund welches konkreten Anlasses übergeben wurden. Am 16.06.2023 langten - je Beschwerde getrennte - Konvolute von Konsumtionsrechnungen, sowie je eine Aufstellung der Bewirtungskosten pro Veranlagungsjahr ein. II. Sachverhalt Der am xx.xx.xxxx in A geborene…
…wäre eine Beschwerdeeinbringung am 13. Mai 2025 nach dem eindeutigen Wortlaut des § 245 Abs 4 BAO sowie der dargelegten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur "Konsumtion" der Restfrist jedenfalls abgelaufen gewesen. Ein weiteres Fristverlängerungsansuchen wurde - ungeachtet dessen, ob diesem im Beschwerdefall hemmende Wirkung zugekommen wäre - im Beschwerdefall…
…Feststellungen komme. Der angegebene Tatzeitpunkt 14.09.2022 sei überdies nicht korrekt. Die der Bf. zur Last gelegten Verwaltungsstrafdelikte seien jedenfalls verjährt. Nach dem Prinzip der Konsumtion hätte die Bf., selbst wenn sie - was bestritten werde - die ihr zur Last gelegten Handlungen bzw. Unterlassungen tatsächlich…
…vor (vgl. Fabritzy, StGB § 28 Rz 8 m. w. N.). Von Konsumtion als Erscheinungsform der Scheinkonkurrenz spricht man, wenn mehrere verschiedene Strafgesetze wegen mehrerer Handlungen derart in Wettbewerb treten, dass das eine die Anwendung des anderen ausschließt (vgl. Fabritzy, StGB § 28 Rz 13 m. w…
…bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die einander wegen wechselseitiger Subsidiarität, Spezialität oder Konsumtion jedenfalls bei eintätigem Zusammentreffen ausschließen, verfassungswidrige Doppelbestrafungen, wenn dadurch ein- und dieselbe strafbare Handlung strafrechtlich mehrfach geahndet wird. Eine spätere Bestrafung derselben Tathandlung als Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…scheidet aufgrund obiger Ausführungen aus (eine einzige Sachentscheidung, keine Mehrfacherledigungen in einer Sache, Konsumtion). In Betracht käme für die belangte Behörde ausschließlich die Weiterleitungsplicht nach § 50 BAO auf Gefahr des Einschreiters. Es war spruchgemäß zu entscheiden. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…sieht. Strafverfolgungen bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die einander wegen wechselseitiger Subsidiarität, Spezialität oder Konsumtion jedenfalls bei eintätigem Zusammentreffen ausschließen, bilden verfassungswidrige Doppelbestrafungen, wenn und weil dadurch ein- und dieselbe strafbare Handlung strafrechtlich mehrfach geahndet wird. (vgl. zur Annahme bloßer Scheinkonkurrenzen…
…Strafverfolgungen "bzw. Verurteilungen" wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen basierten, die einander wegen wechselseitiger Subsidiarität, Spezialität oder Konsumtion ausschließen, bildeten verfassungswidrige Doppelbestrafungen, wenn und weil dadurch ein und dieselbe strafbare Handlung strafrechtlich mehrfach geahndet werde. An dieser Auslegung der Bestimmung des Art. 4 Z. 1…
…die Betriebsprüfung aufgrund einer genauen Einzelkalkulation einen RAK von 8,627 ermittelt, der sich an der tatsächlichen Konsumation orientiert und sich aus der Berücksichtigung von sehr vielen Positionen nach ihren realen Werten ergibt. Den in der Beschwerde nicht ganz nachvollziehbaren Erklärungen mit Sodawasser und Kohlensäureanteil…
…11.2009, 28.11.2009 und 19/20.2.2010. Die Y1 hebe seit 1.4.2010 kein Entgelt für den Eintritt zum Lokal „A“ und/oder zu den Tanzveranstaltungen mehr ein. Es bestehe auch keine Konsumationspflicht. Vielmehr stehe es jedem Besucher offen, die Tanzveranstaltung…
…Tatbestand des § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG entsprechende Verwertung der Schmuggelware durch den Schmuggler selbst, gegenüber der Straftat iSd. § 35 Abs. 1 FinStrG eine straflose Nachtat (Konsumtion bzw. Scheinkonkurrenz; vgl. § 21 Abs. 1 FinStrG) dar. Hingegen können sich - konkurrierend zu § 35 Abs. 1 bzw…
…bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die einander wegen wechselseitiger Subsidiarität, Spezialität oder Konsumtion jedenfalls bei eintätigem Zusammentreffen ausschließen, verfassungswidrige Doppelbestrafungen, wenn dadurch ein- und dieselbe strafbare Handlung strafrechtlich mehrfach geahndet wird. Mit der genannten rechtskräftigen Strafverfügung vom 11. März 2010, mit…
…sieht. Strafverfolgungen bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die einander wegen wechselseitiger Subsidiarität, Spezialität oder Konsumtion jedenfalls bei eintätigem Zusammentreffen ausschließen, bilden verfassungswidrige Doppelbestrafungen, wenn und weil dadurch ein- und dieselbe strafbare Handlung strafrechtlich mehrfach geahndet wird. (vgl. zur Annahme bloßer Scheinkonkurrenzen…
…einen Zusammenhang herstellen zwischen dem Verbot der Doppelbestrafung und der Lehre von der Scheinkonkurrenz. Fälle der Spezialität, der Konsumtion und der Subsidiarität würden bei eintätigem Zusammentreffen zum zulässigerweise nur noch einmal verfolgbaren strafbaren Verhalten zählen. "Die verfassungsrechtliche Grenze, die Art 4 Abs. 1 des 7…
…Strafverfolgungen bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die einander wegen wechselseitiger Subsidiarität, Spezialität oder Konsumtion jedenfalls bei eintätigem Zusammentreffen ausschließen, verfassungswidrige Doppelbestrafungen, wenn dadurch ein- und dieselbe strafbare Handlung strafrechtlich mehrfach geahndet wird. Mit der genannten rechtskräftigen Strafverfügung vom 19. September 2003…