…zumindest glaubhaft erschienen wäre. Mit dem bloßen Hinweis auf einen akuten Liquiditätsengpass im November 2005 entsprach der Bw. der ihn treffenden Konkretisierungsobliegenheit ebensowenig wie mit dem Hinweis auf seine Übersiedlung nach RM. Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte bleibt die Abgabenbehörde daher zur Annahme berechtigt, dass der Bw…
…Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zumindest glaubhaft erschienen wäre. Mit dem bloßen Hinweis auf die angespannte Liquiditätssituation sowie Liquiditätsengpässe "während der letzten Monate" entsprach die Berufungswerberin der sie treffenden Konkretisierungsobliegenheit weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht. Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte bleibt die Abgabenbehörde daher zur Annahme berechtigt…
…Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände aufzuzeigen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Mit ihrem Beschwerdevorbringen habe die Bf ihrer o.a. Konkretisierungsobliegenheit schon deshalb nicht entsprochen, weil insbesondere nicht dargelegt worden sei, dass ihre Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation…
… 217 Abs. 7 BAO den Begünstigungswerber treffenden Konkretisierungsobliegenheit hinsichtlich eines fehlenden groben Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Dem Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlages könne daher nicht gefolgt werden. Da insbesondere auch die Möglichkeit der zeitgerechten Einbringung eines…
…die im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO den Abgabepflichtigen bzw. Begünstigungswerber treffende Konkretisierungsobliegenheit hinsichtlich eines fehlenden groben Verschuldens in keinerlei Hinsicht entsprochen. ********** In der dagegen am 9. Februar 2012 rechtzeitig eingebrachten Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde) führte die Bf. erneut an, dass es auf Grund einer…
…Säumnis wurde vom Bf der Wechsel von seiner selbständigen Tätigkeit zur nicht selbständigen Arbeit und der damit einhergegangen Arbeitsüberlastung bei der Einarbeitung in seinem neuen Job vorgebracht. Mit diesem Vorbringen hat der Bf nach Rechtsmeinung des Bundesfinanzgerichtes seiner obig dargelegten Konkretisierungsobliegenheit schon deshalb nicht entsprochen…
…der Berufungswerberin gewesen wäre, das Vorliegen der Voraussetzungen für die begehrte Zahlungserleichterung eindeutig darzulegen. Dieser Konkretisierungsobliegenheit habe die Berufungswerberin mit ihren allgemein gehaltenen Ausführungen nicht entsprochen. Die Nachforderung an Umsatz- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1999 und 2001 sei darauf zurückzuführen, dass bei der Betriebsprüfung…
…das Vorliegen entsprechender Kontrollmechanismen und die Einhaltung im konkreten Fall im Hinblick auf die besondere Sachlage konkret darzustellen und habe die Bf. dieser Konkretisierungsobliegenheit nach Ansicht des Finanzamts weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Das allgemeine Anführen von stichprobenartigen Kontrollen und regelmäßigen Nachfragen…
…die angespannte Liquiditätssituation, die Vorlage der Salden des Betriebsmittelkontos zum 15. des Monats bzw. die Vorlage einer Zusammenstellung der zum Jahresende bestehenden Verbindlichkeiten genügt dieser der die Beschwerdeführerin treffenden Konkretisierungsobliegenheit nicht. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick darauf, dass andere andrängende Gläubiger, wie die Beschwerdeführerin…
…sei daher Sache der Bf, das Vorliegen entsprechender Kontrollmechanismen und die Einhaltung im konkreten Fall im Hinblick auf die besondere Sachlage konkret darzustellen und habe die Beschwerdeführerin dieser Konkretisierungsobliegenheit nach Ansicht des Finanzamts weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Das allgemeine Anführen von…
…das Vorliegen entsprechender Kontrollmechanismen und die Einhaltung im konkreten Fall im Hinblick auf die besondere Sachlage konkret darzustellen und habe die Bf. dieser Konkretisierungsobliegenheit nach Ansicht des Finanzamts weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Das allgemeine Anführen von stichprobenartigen Kontrollen und regelmäßigen Nachfragen…
…sei daher Sache der Bf, das Vorliegen entsprechender Kontrollmechanismen und die Einhaltung im konkreten Fall im Hinblick auf die besondere Sachlage konkret darzustellen und habe die Beschwerdeführerin dieser Konkretisierungsobliegenheit nach Ansicht des Finanzamts weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Das allgemeine Anführen von…
…bedingt". Es liege am Abgabepflichtigen, die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zum Zeitpunkt der Fälligkeit deutlich offenzulegen. Nur der bloße Hinweis auf die unmögliche oder unzumutbare Entrichtung der Abgaben entspreche nicht der Konkretisierungsobliegenheit, weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht. Dem Antrag könne daher nicht…
…oblegen, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse so eingehend offenzulegen, dass von einer Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung ausgegangen werden könnte. Dieser Konkretisierungsobliegenheit hat jedoch die Bw. in keiner Weise entsprochen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Ausführungen der Bw. insgesamt nicht geeignet waren, ihr Begehren auf Nichtfestsetzung des…
…wurde, auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse konkret darzulegen. Mit dem bloßen Hinweis auf ihre zahlreichen anderen Zahlungsverpflichtungen und eine erforderliche Kreditaufstockung bei der Hausbank ist die Bw. ihrer diesbezüglichen Konkretisierungsobliegenheit nicht nachgekommen. Im angefochtenen Bescheid wurde die Feststellung getroffen, dem Finanzamt liege kein Nachsichtsantrag (i. S…
…Stundung beantragt wurde, auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse konkret darzulegen. Die Bw. ist ihrer diesbezüglichen Konkretisierungsobliegenheit weder mit dem allgemeinen Hinweis auf temporäre Umsatzschwankungen und eine angespannte Liquidität noch mit der bloßen Behauptung nachgekommen, die Nichtbewilligung von Ratenzahlungen mache sämtliche Konsolidierungsbestrebungen zunichte. Daraus, dass verschiedene Betriebsabläufe…
…ist, den offenen Rückstand unter einem zu begleichen, ist sie ihrer diesbezüglichen Konkretisierungsobliegenheit im Verfahren zur Erwirkung einer abgabenrechtlichen Begünstigung nicht nachgekommen. Eine wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterung könnte auch nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass…
…Dauer und Verlauf präzise darlegt und auch Angaben darüber macht, welche konkreten Maßnahmen zu deren Beseitigung erforderlich waren. Der Bw. hat dieser Konkretisierungsobliegenheit in keiner Weise entsprochen, sondern im Vorlageantrag eine neue Sachverhaltsversion dargeboten, welche der ursprünglichen Schilderung des für die Fristversäumung kausalen Geschehnisablaufes widerspricht…
…dem Grunde der Unmöglichkeit bzw Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zumindest glaubhaft erschienen wäre. Mit dem bloßen Hinweis auf die angespannte Liquiditätssituation sowie kurzfristige Liquiditätsengpässe hatte der Bw der Konkretisierungsobliegenheit weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Salzburg…
…geraten sei. Mit diesem Vorbringen hat die Bw. nach Rechtsmeinung des unabhängigen Finanzsenates ihrer obig dargelegten Konkretisierungsobliegenheit nicht entsprochen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei der Prüfung des Vorliegens eines groben Parteiverschuldens (insbesondere im Rahmen des § 308 BAO) kann ein solches nur ausgeschlossen werden…