…vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen die Nachsicht nicht (VwGH 25.1.2001, 98/15/017698/15/0176; VwGH 28.2.2011, 2007/17…
…im Sinne des § 236 BAO (Stoll, BAO, 2421). Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen hingegen eine Nachsicht nicht (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099; 25.1.2001, 98/15/0176…
…GK kein wie immer geartetes Entgelt aus seiner Beteiligung an der OEG erhalten; c) das Unternehmen des Bw insbesondere in den letzten Jahren sehr starken Konjunkturschwankungen und einem starken wirtschaftlichen Rückgang ausgesetzt gewesen sei, der auch durch entsprechende wirtschaftliche Maßnahmen nicht habe abgewendet werden können.…
…gewöhnlichen Verlauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst habe, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt sei. Nachteilige Folgen, alle Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Berech des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen seien, würden eine Nachsicht nicht rechtfertigen. In der Vorverlegung der in Rede stehenden…
…der Bf. selbst gewählte Geschäftsmodell sei ausschließlich im Festsetzungsverfahren zu klären. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Geschäftsmodelle, Konjunkturschwankungen und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, würden hingegen eine Nachsicht nicht rechtfertigen (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099; 25…
…Sinne des § 236 BAO (Stoll, BAO, 2421). Darüber hinaus rechtfertigen nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, eine Nachsicht nicht (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099; VwGH 25.1.2001, 98/15…
…16.12.2003. 2003/15/0099: 30.6.2006. 2005/17/0175: 8.9.2009. 2007/17/01601. zB Konjunkturschwankungen ( VwGH 21.5.1992. 88/17/0218: 25.1.2001. 98/15/0176: 30.1.2006. 2005/17/0175: 28.2.2011. 2007/17/0039…
…16.12.2003, 2003/15/0099; VwGH 30.6.2006, 2005/17/0175; VwGH 8.9.2009, 2007/17/01601; zB Konjunkturschwankungen (VwGH 21.5.1992, 88/17/0218; VwGH 25.1.2001, 98/15/0176; VwGH 30.1.2006, 2005/17/0175; VwGH 28…
…unbillig, auch wenn die einzuhebende Abgabe mit Sachverhalten verbunden ist, die später zu Vermögensminderungen oder Verlusten führen. Darunter sind insbesondere solche Einbußen, die im Rahmen des gewöhnlichen Unternehmerwagnisses liegen oder aufgrund von Konjunkturschwankungen entstehen, zu verstehen. Gleiches gilt, wenn sich in weiterer Folge herausstellt, dass…
…zum auslösenden Sachverhalt ist (VwGH 29.1.2004, 2002/15/0002). Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die den Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen eine Nachsicht jedoch nicht (VwGH 21.5.1992, 91/17/0118). Im Nachsichtsverfahren…
…Geldwertanpassungsabschlag vorgenommen. Die zukünftigen Liegenschaftserträge seien im Gegensatz zu Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren mit allgemeinen und speziellen Risiken behaftet. Das allgemeine Risiko ergäbe sich generell aus der Investition in eine Liegenschaft. Dazu würden die Gefahr von Konjunkturschwankungen, branchenbedingte, nicht vorhersehbare Umwelteinflüsse und Probleme usw. zählen…
…fragwürdige Verrechnungspreise zwischen Schwestergesellschaften, siehe den Verkauf von Software in den Jahren 1993 und 1994) in keinen konkreten Zusammenhang gebracht. So erscheint der allgemeine Risikozuschlag von 4,0% ohne Darlegung einer konkret gegebenen Gefahr von Konjunkturschwankungen, nicht vorhersehbaren Umwelteinflüssen und Problemen, die sich aus der…
…3 Auflage, § 236 TZ10). Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die den Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen eine Nachsicht jedoch nicht (VwGH 21.5.1992, 91/17/0118). Die Nachsichtswerber macht einen außergewöhnlichen Geschehensverlauf geltend. Er habe…
…keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Stoll, BAO, 2421). Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen eine Nachsicht nicht (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099; 25.12001, 98/15/0176).…
…98/13/0073). Nachteilige Folgen, die alle Steuerpflichtigen in ähnlicher Lage treffen würden, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses bei Wirtschaftstreibenden zuzuordnen seien, würden eine Nachsicht jedoch nicht rechtfertigen (VwGH 21.5.1992, 91/17/0118). Eine persönliche Unbilligkeit liege dann vor…
…Sachverhalt sei (VwGH 1.7.2003, 2001/13/0215). Nachteilige Folgen, die alle Steuerpflichtigen in ähnlicher Lage treffen würden, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die den Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses bei Wirtschaftstreibenden zuzuordnen seien, würden eine Nachsicht jedoch nicht rechtfertigen (VwGH 21.5.1992, 91/17/0118). …
…zu rechnen, die Anlauf- und Entwicklungsverluste werden jedoch erst in ferner Zukunft aufgeholt werden können. Ausgehend von der Sekundärmarktrendite vom 23.8.2000 für Emittenten gesamt von 5,589 % und einem Risikoaufschlag von 3 % wegen der Gefahren der Konjunkturschwankungen und der dargestellten Probleme, die sich…
…vermieden hätte, zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen würden, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen wären, würden hingegen eine Nachsicht nicht rechtfertigen. In der dagegen am 14. Juni 2010 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die…
…entsprächen. Würde man der Argumentation des Finanzamts folgen, wäre es nicht möglich eine Galerie oder einen Antiquitätenhandel zu betreiben, da die Nachfrage nach solchen Gütern Konjunkturschwankungen unterworfen seien. Gerade in den bisher vorliegenden Geschäftsjahren habe sich allerdings ein "Gesamtüberschuss" ergeben, sodass die Argumentation des Finanzamts…
…zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die den Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen eine Nachsicht nicht (VwGH 8.9.2009, 2007/17/0160). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist persönliche Unbilligkeit unter anderem dann nicht…