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UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 1/3

…den nächstgelegenen Bahnhof Hall/Tirol, sondern den Bahnhof Fürnitz angefahren; zudem seien die Kraftfahrzeuge auch im kombinierten Verkehr in Norddeutschland eingesetzt worden. die Steuerbefreiung habe daher von der Betriebsprüfung nicht anerkannt werden können. In den gegen diese Vorschreibungen erhobenen Berufungen führte der Bw. zunächst aus…

UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 2/3

…technische Eignung sei aus der Sicht des Finanzamtes auch selbst dann gegeben, wenn die Container jedenfalls in Hall beladen werden könnten und im Wege des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße nach Duisburg gelangen würden. Das zur Verfügungstellen von geeigneten fahrbaren Untersätzen von Seiten der Bahn sollte…

UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 3/3

…geradezu ausgeschlossen. Der klar definierte Normzweck einer Entlastung des Straßenverkehrs könnte bei Zutreffen der Ansicht der Bw. keinesfalls erreicht werden. Im Besonderen ist auf die Definition des "kombinierten Verkehrs" im Artikel 1 der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 hinzuweisen, welche…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 1/3

…den nächstgelegenen Bahnhof Hall/Tirol, sondern den Bahnhof Fürnitz angefahren; zudem seien die Kraftfahrzeuge auch im kombinierten Verkehr in Norddeutschland eingesetzt worden. die Steuerbefreiung habe daher von der Betriebsprüfung nicht anerkannt werden können. In den gegen diese Vorschreibungen erhobenen Berufungen führte die Bw. zunächst aus…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 2/3

…technische Eignung sei aus der Sicht des Finanzamtes auch selbst dann gegeben, wenn die Container jedenfalls in Hall beladen werden könnten und im Wege des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße nach Duisburg gelangen würden. Das zur Verfügungstellen von geeigneten fahrbaren Untersätzen von Seiten der Bahn sollte…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 3/3

Straßenverkehrs könnte bei Zutreffen der Ansicht der Bw. keinesfalls erreicht werden. Im Besonderen ist auf die Definition des "kombinierten Verkehrs" im Artikel 1 der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 hinzuweisen, welche überhaupt jeweils auf den nächstgelegenen geeigneten Umschlagbahnhof abstellt. Der…

UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 1/2

…tätig. Für die von ihr eingesetzten Zugmaschinen und Container-Chassis wurde in den Jahren 2003 bis 2008 die Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG 1992 für den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene geltend gemacht. I. Verfahren vor dem Finanzamt 1…

UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 2/2

…Einzelnen nachweisen zu können. Als Begründung dafür wird angeführt, dass in diesem Zeitraum das Geschäft auf der Bahn wesentlich voluminöser gewesen sei und daher die Container-Chassis ausschließlich für den kombinierten Verkehr eingesetzt worden seien. Dieser Einwand ist unglaubwürdig. Fakt ist, dass die auf die…

UFSL RV/0785-L/021. Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeugen 2. Steuerbefreiter Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

… 2 Z. 14 steuerbefreiten, ausschließlich im Inland zum Vor- bzw. Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzten Fahrzeuge nicht ausgeschieden worden. Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG seien in die Vergleichsrechnung zur Ermittlung der steuerpflichtigen Anhänger nur die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr…

BFG RV/5100943/2015"Nächstgelegener technisch geeigneter Verladebahnhof" für die Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2020

…zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in dem Kalendermonat, in welchem diese ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern von mindestens 20 Fuß Länge, von auswechselbaren Aufbauten oder von bahnbeförderten Anhängern verwendet werden…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…die anhand eines amtlichen Kfz-Kennzeichens identifiziert werden können. Ausgeschlossen sind daher Container und Wechselaufbauten. (3) Da die Zugverbindung im unbegleiteten kombinierten Verkehr von Triest nach Wels ("ISU-Zug") von der Rail Cargo Austria AG betrieben wird, können die Bescheinigungen durch die Rail Cargo Austria…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…(1) Grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr im Sinne dieser Verordnung ist die Beförderung von Gütern einschließlich der Leerfahrten 1.vom Absender zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof unter Berücksichtigung der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…215 Abs. 4 Buchstabe b UZK-DA). | 3.5.1.3. Sonderfall unbegleiteter kombinierter Verkehr Die Sonderbestimmung betreffend den genehmigungsfreien Vor- und Nachlaufverkehr zum/vom ÖBB-Terminal Wels ist in der ARL GK-0500 (Güterverkehr auf der Straße) geregelt. 3.5.2. Straßen-, Luft…

BFG RV/5200004/20231. Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels 2. Keine Entstehung der Einfuhrabgabenschuld nach Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a UZK bei Binnentransporten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2024

…unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr vorliegt und welche Nachweise mitzuführen sind. (3) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann Kabotagevereinbarungen mit Drittländern aufgrund dieses Bundesgesetzes abschließen, wenn für österreichische Unternehmer in dem betreffenden Staat Gegenseitigkeit besteht und verkehrspolitische und volkswirtschaftliche Interessen…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…1. Überprüfung der Sicherheitsleistung beim Übergang Schiene/Straße Im Eisenbahnverkehr zurückgelegte Teilstrecke Wenn eine im kombinierten Verkehr Straße - Schiene - Straße unter Verwendung eines oder mehrerer gemeinschaftlicher Versandscheine T1 oder T2 beförderte Warensendung von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen in einem Bahnhof übernommen und auf Eisenbahnwagen weiterbefördert wird, haftet…

BFG RV/5200007/2015Unzulässiger Binnentransport (Kabotage)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2018

…unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr vorliegt und welche Nachweise mitzuführen sind. (3) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann Kabotagevereinbarungen mit Drittländern aufgrund dieses Bundesgesetzes abschließen, wenn für österreichische Unternehmer in dem betreffenden Staat Gegenseitigkeit besteht und verkehrspolitische und volkswirtschaftliche Interessen…

BFG RV/2200023/2015Nicht berechtigter Binnenverkehr (Kabotage)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.07.2016

…im Rahmen des Vor- oder Nachlaufs im grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr mit einem in einem EWR-Staat zugelassenen Kraftfahrzeug; durch Verordnung der Bundesministerin / des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr vorliegt und welche Nachweise mitzuführen sind. Erwägungen: Gemäß…

UFSL RV/0784-L/02Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeuge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…nicht vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht als Bemessungsgrundlage gesprochen werden dürfte. zu 2. und 3. Im Prüfungszeitraum seien keine Sattelzugmaschinen im Vor- bzw. Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzt worden. Die Berufung wurde am 27. September 2000 - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - der Abgabenbehörde zweiter Instanz…

UFSL RV/0783-L/02Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeuge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…werden.   2. Kombinierter Verkehr Straße/Schiene sowie Berechnung der überzähligen Auflieger Hinsichtlich der Punkte 2 (in Verona stationierte Zugfahrzeuge) und 3 (Berechnung der überzähligen Auflieger) der Berufungsschrift vom 23. August 2000 wurden anlässlich der Betriebsprüfung keine Feststellungen getroffen und zwar deshalb, weil im Prüfungszeitraum…

BFG RV/3100011/2016Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2016

…wurden vom Bf nicht bestritten. Im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 6. Februar 2013 wurde die Wegzeit bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels bei kombinierter Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel (Park & Ride Variante) mit 88 Minuten errechnet. Diese Berechnung des Finanzamtes hat der Bf im erstinstanzlichen Verfahren nur…