…den nächstgelegenen Bahnhof Hall/Tirol, sondern den Bahnhof Fürnitz angefahren; zudem seien die Kraftfahrzeuge auch im kombinierten Verkehr in Norddeutschland eingesetzt worden. die Steuerbefreiung habe daher von der Betriebsprüfung nicht anerkannt werden können. In den gegen diese Vorschreibungen erhobenen Berufungen führte der Bw. zunächst aus…
…technische Eignung sei aus der Sicht des Finanzamtes auch selbst dann gegeben, wenn die Container jedenfalls in Hall beladen werden könnten und im Wege des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße nach Duisburg gelangen würden. Das zur Verfügungstellen von geeigneten fahrbaren Untersätzen von Seiten der Bahn sollte…
…geradezu ausgeschlossen. Der klar definierte Normzweck einer Entlastung des Straßenverkehrs könnte bei Zutreffen der Ansicht der Bw. keinesfalls erreicht werden. Im Besonderen ist auf die Definition des "kombinierten Verkehrs" im Artikel 1 der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 hinzuweisen, welche…
…den nächstgelegenen Bahnhof Hall/Tirol, sondern den Bahnhof Fürnitz angefahren; zudem seien die Kraftfahrzeuge auch im kombinierten Verkehr in Norddeutschland eingesetzt worden. die Steuerbefreiung habe daher von der Betriebsprüfung nicht anerkannt werden können. In den gegen diese Vorschreibungen erhobenen Berufungen führte die Bw. zunächst aus…
…technische Eignung sei aus der Sicht des Finanzamtes auch selbst dann gegeben, wenn die Container jedenfalls in Hall beladen werden könnten und im Wege des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße nach Duisburg gelangen würden. Das zur Verfügungstellen von geeigneten fahrbaren Untersätzen von Seiten der Bahn sollte…
Straßenverkehrs könnte bei Zutreffen der Ansicht der Bw. keinesfalls erreicht werden. Im Besonderen ist auf die Definition des "kombinierten Verkehrs" im Artikel 1 der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 hinzuweisen, welche überhaupt jeweils auf den nächstgelegenen geeigneten Umschlagbahnhof abstellt. Der…
…tätig. Für die von ihr eingesetzten Zugmaschinen und Container-Chassis wurde in den Jahren 2003 bis 2008 die Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG 1992 für den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene geltend gemacht. I. Verfahren vor dem Finanzamt 1…
…Einzelnen nachweisen zu können. Als Begründung dafür wird angeführt, dass in diesem Zeitraum das Geschäft auf der Bahn wesentlich voluminöser gewesen sei und daher die Container-Chassis ausschließlich für den kombinierten Verkehr eingesetzt worden seien. Dieser Einwand ist unglaubwürdig. Fakt ist, dass die auf die…
… 2 Z. 14 steuerbefreiten, ausschließlich im Inland zum Vor- bzw. Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzten Fahrzeuge nicht ausgeschieden worden. Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG seien in die Vergleichsrechnung zur Ermittlung der steuerpflichtigen Anhänger nur die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr…
…zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in dem Kalendermonat, in welchem diese ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern von mindestens 20 Fuß Länge, von auswechselbaren Aufbauten oder von bahnbeförderten Anhängern verwendet werden…
…die anhand eines amtlichen Kfz-Kennzeichens identifiziert werden können. Ausgeschlossen sind daher Container und Wechselaufbauten. (3) Da die Zugverbindung im unbegleiteten kombinierten Verkehr von Triest nach Wels ("ISU-Zug") von der Rail Cargo Austria AG betrieben wird, können die Bescheinigungen durch die Rail Cargo Austria…
…(1) Grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr im Sinne dieser Verordnung ist die Beförderung von Gütern einschließlich der Leerfahrten 1.vom Absender zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof unter Berücksichtigung der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt…
…215 Abs. 4 Buchstabe b UZK-DA). | 3.5.1.3. Sonderfall unbegleiteter kombinierter Verkehr Die Sonderbestimmung betreffend den genehmigungsfreien Vor- und Nachlaufverkehr zum/vom ÖBB-Terminal Wels ist in der ARL GK-0500 (Güterverkehr auf der Straße) geregelt. 3.5.2. Straßen-, Luft…
…unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr vorliegt und welche Nachweise mitzuführen sind. (3) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann Kabotagevereinbarungen mit Drittländern aufgrund dieses Bundesgesetzes abschließen, wenn für österreichische Unternehmer in dem betreffenden Staat Gegenseitigkeit besteht und verkehrspolitische und volkswirtschaftliche Interessen…
…1. Überprüfung der Sicherheitsleistung beim Übergang Schiene/Straße Im Eisenbahnverkehr zurückgelegte Teilstrecke Wenn eine im kombinierten Verkehr Straße - Schiene - Straße unter Verwendung eines oder mehrerer gemeinschaftlicher Versandscheine T1 oder T2 beförderte Warensendung von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen in einem Bahnhof übernommen und auf Eisenbahnwagen weiterbefördert wird, haftet…
…unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr vorliegt und welche Nachweise mitzuführen sind. (3) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann Kabotagevereinbarungen mit Drittländern aufgrund dieses Bundesgesetzes abschließen, wenn für österreichische Unternehmer in dem betreffenden Staat Gegenseitigkeit besteht und verkehrspolitische und volkswirtschaftliche Interessen…
…im Rahmen des Vor- oder Nachlaufs im grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr mit einem in einem EWR-Staat zugelassenen Kraftfahrzeug; durch Verordnung der Bundesministerin / des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr vorliegt und welche Nachweise mitzuführen sind. Erwägungen: Gemäß…
…nicht vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht als Bemessungsgrundlage gesprochen werden dürfte. zu 2. und 3. Im Prüfungszeitraum seien keine Sattelzugmaschinen im Vor- bzw. Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzt worden. Die Berufung wurde am 27. September 2000 - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…werden. 2. Kombinierter Verkehr Straße/Schiene sowie Berechnung der überzähligen Auflieger Hinsichtlich der Punkte 2 (in Verona stationierte Zugfahrzeuge) und 3 (Berechnung der überzähligen Auflieger) der Berufungsschrift vom 23. August 2000 wurden anlässlich der Betriebsprüfung keine Feststellungen getroffen und zwar deshalb, weil im Prüfungszeitraum…
…wurden vom Bf nicht bestritten. Im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 6. Februar 2013 wurde die Wegzeit bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels bei kombinierter Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel (Park & Ride Variante) mit 88 Minuten errechnet. Diese Berechnung des Finanzamtes hat der Bf im erstinstanzlichen Verfahren nur…