B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) Rz 568: Mehrzweck-Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch…
Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…
1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…
B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021 B.2.2.1. Begriffe B.2.2.1.1. Normverbrauchsabgaberechtlicher Kraftfahrzeugbegriff Rz 531: Nach dem Wortlaut des § 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und…
C.2.2.9. Elektrisch angetriebene KraftfahrzeugeEmissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992) Rz 1419: Mit Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 108/2022 (Rechtslage seit 1. Jänner 2023), wurde die Befreiungsbestimmung in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 inhaltlich an § 3 Abs…
C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…
Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…
B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711) Rz 581: Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorradmotor, -rädern etc. sind unter die Positionen 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie aufgrund ihrer mechanischen Struktur entweder mit einem Kraftwagenlenksystem (daher vorne zwei Räder mit Lenkung nach dem…
1.1.2. Linienfahrzeuge (1) Als Linienfahrzeuge gelten a)Omnibusse, b)Omnibusanhänger und c)Gelenkkraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
9.1.2.2 Ausgeschlossene Wirtschaftsgüter Rz 3723: Für folgende Wirtschaftsgüter kann gemäß § 10 Abs. 4 EStG 1988 kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden: Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen" sind…
…vier Jahre gewidmet werden, vorbehaltlich Abs. 5 Z 2. (4) Für folgende Wirtschaftsgüter kann ein Freibetrag für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens…
…die budgetären Zielsetzungen zu erfüllen, ändere aber nichts daran, dass Fahrzeuge wie der Grand Picasso nach der Verkehrsauffassung keinesfalls als Personen- oder Kombinationskraftfahrzeuge angesehen werden. Für einen nicht mit der Materie befassten „Normalbürger“ erschließe sich die Unterscheidung zwischen zB. einem VW Sharan [Anmerkung: dieser ist…
…Grund seines unverändert gebliebenen äußeren Erscheinungsbildes und der zusätzlichen charakteristischen Beschaffenheitsmerkmale für eine Einreihung als PKW weiterhin nach der Position 8703 zu tarifieren sei. Daraus folge aber auch die nach wie vor bestehende Normverbrauchsabgabepflicht. Diese Voraussetzungen seien auch für alle Gelände- und Kombinationskraftfahrzeuge, Sport Utility…
…berufungsgegenständliche Kombinationskraftwagen aufgrund seines unverändert gebliebenen äußeren Erscheinungsbildes und der verbliebenen charakteristischen Beschaffenheitsmerkmale für eine Einreihung als PKW, dieser weiterhin in die Position 8703 - PKW der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen sei. Diese Voraussetzungen gälten auch für alle übrigen Gelände- und Kombinationskraftfahrzeuge , "Sport Utility Vehicles", Freizeitfahrzeuge…
…wurde Berufung erhoben und eingewendet, dass eine private Nutzung nicht gegeben sei. Die Bezeichnung "PKW" sei unrichtig, da es sich um Kombinationskraftfahrzeuge handle, die für den Personen- und Warentransport konzipiert seien. Da der Gegenstand des Unternehmens Möbel-, Einzel- und Großhandel sei, würden diese Fahrzeuge laufend…
…berühren, nicht abgezogen werden, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt ua. für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftfahrzeugen. Nach der Verwaltungspraxis, Lehre und Rechtsprechung (VwGH 22. 2.1995, 95/15/0017 sowie zB Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz…
B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung B.2.2.3.1. Begriffsbestimmung B.2.2.3.1.1. Wortlaut der KN-Position 8703 Rz 550: Gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche…
…Für Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 (Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, Klasse M1) bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert in g/km minus 112 (CO2-Abzugsbetrag) g/km) dividiert durch fünf. Die errechneten Steuersätze sind auf volle…
… 10 Abs. 4 EStG 1988 kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag unter anderem für Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht dem Beschwerdeführer für die Anschaffungskosten des Mercedes Benz Marco Polo nicht zu. Die übrigen vom Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung erfassten Abweichungen…