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KfzBStR 2021 Rz 568–571B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) Rz 568: Mehrzweck-Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…

GK-04001.5. Kraftomnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021 B.2.2.1. Begriffe B.2.2.1.1. Normverbrauchsabgaberechtlicher Kraftfahrzeugbegriff Rz 531: Nach dem Wortlaut des § 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.2.2.9. Elektrisch angetriebene KraftfahrzeugeEmissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992) Rz 1419: Mit Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 108/2022 (Rechtslage seit 1. Jänner 2023), wurde die Befreiungsbestimmung in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 inhaltlich an § 3 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711) Rz 581: Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorradmotor, -rädern etc. sind unter die Positionen 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie aufgrund ihrer mechanischen Struktur entweder mit einem Kraftwagenlenksystem (daher vorne zwei Räder mit Lenkung nach dem…

GK-04201.1.2. Linienfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1.2. Linienfahrzeuge (1) Als Linienfahrzeuge gelten a)Omnibusse, b)Omnibusanhänger und c)Gelenkkraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

EStR 2000 Rz 3723–37289.1.2.2 Ausgeschlossene Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

9.1.2.2 Ausgeschlossene Wirtschaftsgüter Rz 3723: Für folgende Wirtschaftsgüter kann gemäß § 10 Abs. 4 EStG 1988 kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden: Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen" sind…

BFG RV/7100382/2013Betriebsaufgabe innerhalb Behaltefrist führt zur Nachversteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.05.2018Teil 2/2

…vier Jahre gewidmet werden, vorbehaltlich Abs. 5 Z 2. (4) Für folgende Wirtschaftsgüter kann ein Freibetrag für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens…

BFG RV/7104372/2009Der Citroen C4 Grand Picasso ist kein vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2018

…die budgetären Zielsetzungen zu erfüllen, ändere aber nichts daran, dass Fahrzeuge wie der Grand Picasso nach der Verkehrsauffassung keinesfalls als Personen- oder Kombinationskraftfahrzeuge angesehen werden. Für einen nicht mit der Materie befassten „Normalbürger“ erschließe sich die Unterscheidung zwischen zB. einem VW Sharan [Anmerkung: dieser ist…

UFSL RV/0430-L/06NoVA-Pflicht eines Hummer H2
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008Teil 2/2

…Grund seines unverändert gebliebenen äußeren Erscheinungsbildes und der zusätzlichen charakteristischen Beschaffenheitsmerkmale für eine Einreihung als PKW weiterhin nach der Position 8703 zu tarifieren sei. Daraus folge aber auch die nach wie vor bestehende Normverbrauchsabgabepflicht. Diese Voraussetzungen seien auch für alle Gelände- und Kombinationskraftfahrzeuge, Sport Utility…

UFSG RV/0456-G/05Keine Vorsteuerabzugsberechtigung für Kfz "Porsche Cayenne"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2006

…berufungsgegenständliche Kombinationskraftwagen aufgrund seines unverändert gebliebenen äußeren Erscheinungsbildes und der verbliebenen charakteristischen Beschaffenheitsmerkmale für eine Einreihung als PKW, dieser weiterhin in die Position 8703 - PKW der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen sei. Diese Voraussetzungen gälten auch für alle übrigen Gelände- und Kombinationskraftfahrzeuge , "Sport Utility Vehicles", Freizeitfahrzeuge…

UFSS RV/0216-S/02Ansatz eines Sachbezuges wegen der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2004

…wurde Berufung erhoben und eingewendet, dass eine private Nutzung nicht gegeben sei. Die Bezeichnung "PKW" sei unrichtig, da es sich um Kombinationskraftfahrzeuge handle, die für den Personen- und Warentransport konzipiert seien. Da der Gegenstand des Unternehmens Möbel-, Einzel- und Großhandel sei, würden diese Fahrzeuge laufend…

UFSS RV/0477-S/02Angemessenheitsprüfung bei Gebrauchtfahrzeugen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

…berühren, nicht abgezogen werden, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt ua. für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftfahrzeugen. Nach der Verwaltungspraxis, Lehre und Rechtsprechung (VwGH 22. 2.1995, 95/15/0017 sowie zB Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung B.2.2.3.1. Begriffsbestimmung B.2.2.3.1.1. Wortlaut der KN-Position 8703 Rz 550: Gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche…

BFG RV/1100067/2024Normverbrauchsabgabe für ein im Inland verwendetes Kraftfahrzeug mit Schweizer Kennzeichen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.07.2026

…Für Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 (Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, Klasse M1) bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert in g/km minus 112 (CO2-Abzugsbetrag) g/km) dividiert durch fünf. Die errechneten Steuersätze sind auf volle…

BFG RV/3100393/2025Mercedes Benz Marco Polo - Personenkraftwagen: kein Vorsteuerabzug, kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2026

… 10 Abs. 4 EStG 1988 kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag unter anderem für Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht dem Beschwerdeführer für die Anschaffungskosten des Mercedes Benz Marco Polo nicht zu. Die übrigen vom Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung erfassten Abweichungen…