11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…
…Liegt bis Ende Juni des aktuellen Jahres ein anspruchsbegründender rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr vor, wird der Zuschlag für die Monate Juli bis Juni des Folgejahres monatlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Liegt ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr erst nach Juni vor…
…7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) 11.7.1 Allgemeines Rz 790: Gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein monatlicher Kinderabsetzbetrag für…
…steht der Kinderabsetzbetrag zu. Rz 795a: Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag beträgt: | Kalenderjahr | für ein Kind | für zwei Kinderdas zweite Kind | für jedes weitere Kind | bis 2022 | 29,20 Euro | 43,80 Euro | 58,40 Euro | 2023 |…
…Ro 2015/16/0008: Mit dem angefochtenen Erkenntnis [BFG 28.7.2014, RV/7102176/2014] versagte das Bundesfinanzgericht dem Revisionswerber Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge ab Juni 2013 und sprach aus, die Revision an den Verwaltungsgerichtshof sei zulässig. Das Gericht gelangte in rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes unter…
…883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH gilt der Kinderabsetzbetrag als "Familienleistung". In Österreich beschäftigte EU-Bürger…
11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…
11.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988) Rz 768: Von dem sich nach Anwendung der Steuersätze gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis…
…diesen Vorteil einräumt. Siehe hiezu Rz 75 und Rz 76. Beispiele für das Vorliegen der Steuerfreiheit bei allen oder Gruppen von Arbeitnehmerinnen: alle Arbeitnehmerinnen, die für ein Kind bis zum vierzehnten Lebensjahr den Kinderabsetzbetrag beziehen, erhalten einen Zuschuss von 2.000 Euro jährlich; alle Außendienstmitarbeiterinnen…
11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…
…von Kinderabsetzbeträgen bei Auszahlung der Familienbeihilfe durch Selbstträger Rz 792c: Der Bescheid, mit dem die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe durch das FA angeordnet wird, ist auch dem Selbstträger (siehe § 46 FLAG 1967) zuzustellen. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt an den Selbstträger. Der Kinderabsetzbetrag…
…geltend gemacht werden, ist am 2010 geboren. Der Bf stand im Jahr 2013 für die beiden Kinder der Kinderabsetzbetrag zu. Die geleisteten Kinderbetreuungskosten wurden mit Bestätigung der Magistratsabteilung 6 der Stadt Wien in einer Höhe von 550,82 Euro für Essensbeiträge nachgewiesen. Die Betreuungseinrichtung ist…
11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…
…852: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für behinderte Kinder sind bei einem Grad der Behinderung des Kindes von mindestens 25%, aber ohne Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, wenn der Steuerpflichtige oder sein (Ehe-)Partner Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetrag hat, durch den Freibetrag gemäß § 35 Abs…
…Der Kinderabsetzbetrag bleibt bei der Berechnung der Steuer außer Ansatz. Rz 789a: Zur Berücksichtigung des Familienbonus Plus durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer auf dem amtlichen Vordruck (Formular E 30) folgende Daten anzugeben: Nachname und Vorname des Kindes Sozialversicherungsnummer des Kindes Geburtsdatum des Kindes Wohnsitzstaat…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
…und § 124b Z 410 EStG 1988. Für Kinder außerhalb dieser Staaten steht kein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Rz 771b: Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag steht dann zu, wenn ein Anspruch auf den österreichischen Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht…
…9***, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Jänner 2021 betreffend die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für das Kind ***S*** für den Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis zum 31. August 2020, zu Recht erkannt…
…Adr***, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2024 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe (FB) und der Kinderabsetzbeträge (KG) für das Kind ***1*** sowie Rückforderung der Familienbeihilfe [FB( Geschwisterstaffelbetrag gemäß § 8 Abs. 3 Z 3 lit. a…
…Die Studienbesuchsbestätigung vom 31.08.2021 wurde dem Finanzamt vorgelegt. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge wurden der Beschwerdeführerin in weiterer Folge bis einschließlich Mai 2025 ausbezahlt. Mit Anspruchsüberprüfungsschreiben vom 29.04.2025 sowie mit Erinnerungsschreiben vom 14.06.2025 forderte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin unter anderem…