…Für die Überprüfung dieser Frage erachtet es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Ist von einer Gleichartigkeit der Studienmöglichkeiten auszugehen, trifft die Eltern weder eine im Unterhaltsanspruch nach …
…Seminare etc. und somit nachzuweisen, dass das Bachelorstudium der Politikwissenschaft an der Universität W. in seinem Kernbereich nicht mit jenem an der FU B. vergleichbar sei. Der Bw. legte einen Auszug aus der Studienordnung für Politikwissenschaften der Universität Wien vor, von ihm betitelt als Kernfächer…
…Zl. 97/14/0068, sei der Verwaltungsgerichtshof zur Ansicht gelangt, dass die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Studienrichtungen auf deren jeweiligen Kernbereich zu reduzieren sei. Vorgelegt wurden für R. u.a. die Studienordnung für das Studium in den Bachelor-und Masterstudiengängen an der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät…
…der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Eine frühe Spezialisierung auf eine bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre kann unter Umständen für die spätere Berufslaufbahn von Vorteil sein, doch führt dies…
…Mindestsicherung, nicht aber Grundversorgung erhalten habe. Ihr steuerlicher Vertreter bot eine Verzichtserklärung des Ehemannes zu Gunsten der Bf an. In rechtlicher Hinsicht brachte er insbesondere vor, dass d ie Familienbeihilfe zum Kernbereich der Sozialleistungen gehöre, welche auch für subsidiär Schutzberechtigte nicht gekürzt werden dürfen. Das…
…Für die Überprüfung dieser Frage erachtet es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Ist von einer Gleichartigkeit der Studienmöglichkeiten auszugehen, trifft die Eltern weder eine im Unterhaltsanspruch nach …
…Matura) besteht. Insofern ist jedenfalls von einer hinsichtlich des Ausbildungsabschlusses entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit auszugehen. Der Bw hat Gegenteiliges auch nicht behauptet. Unterschiedliche Schwerpunkte im Rahmen einer in Kernbereichen (Pflichtgegenstände) identen Ausbildung stehen aber der Beurteilung, es handle sich um eine vergleichbare (entsprechende) Ausbildung nicht entgegen. Der…
…erbringe technische Planungsleistungen, CAD-Konstruktionen für Metallbauunternehmen und Architektenfreigabeplanungen bis zur Werkstättenausarbeitung. Derartige faktische Leistungen im Bereich der Technik würden über den Kernbereich der Aufgaben eines Geschäftsführers hinausgehen. Die vorliegenden Entgelte an die Gesellschafter der Bw. würden in Form von Honoraren an selbständige Unternehmen bezahlt…
…für die Überprüfung dieser Frage als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren. Um zu überprüfen, inwieweit die zwei Studien ihrer Art nach vergleichbar sind, hat der unabhängige Finanzsenat die betreffenden Studienpläne und Studienordnungen gegenüber gestellt. Daraus ergibt sich…
…dem Schweizerischen Dienstverhältnis. Zu erwähnen ist, dass die im UVG vorgesehen Leistungen (Dritter Teil: Versicherungsleistungen) betreffend Pflegeleistungen und Kostenvergütungen (zB Heilbehandlung, Hilfsmittel) als ein wesentlicher Kernbereich der gesetzlichen Versicherungsleistungen in Österreich von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG…
…erachtete es der Verwaltungsgerichtshof als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren. Um überprüfen zu können, inwieweit die Bakkalaureatsstudien Informatik an der Universität Wien und an der Universität Klagenfurt ihrer Art nach vergleichbar sind, hat der Unabhängige Finanzsenat die…
…Stundenausmaße") haben, sondern seien schlichtweg nicht vorhanden. Das Ausmaß der Abweichungen in den Studienangeboten der beiden Universitäten würden in den Kernbereichen derartige Unterschiede aufweisen, dass sein Sohn eine "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" in Klagenfurt nicht hätte finden können und den Wohnort habe verlassen müssten, um in Wien…
…besteht, kann nicht als Betrieb gewerblicher Art angesehen werden, weil diese Aktivitäten zum Kernbereich der Tätigkeit politischer Parteien (Hoheitsbereich) gehören (VwGH 9.11.1994, 92/13/0024). Rz 57: Rechtslage bis zur Veranlagung 2015 Zu den parteilichen Neben- und Unterorganisationen nimmt das Gesetz nicht Stellung…
…und "Lebensmitteltechnologie und Ernährung": Nach Auffassung der Abgabenbehörde handelt es sich bei dem Bachelorstudium Lebensmitteltechnologie in Wels um eine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit zum Studium der Lebensmitteltechnologie in Innsbruck. In den Kernbereichen der beiden Studien würden keine gravierenden Unterschiede bestehen. Dafür zieht die Behörde die Grundlagenfächer (Chemie…
…eines Lenkers oder Zulassungsbesitzers keinesfalls ein vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis darstelle. Der verfahrensgegenständliche Sachverhalt falle in den Kernbereich der Regelung. Es handle sich somit um eine regelmäßige und damit auch vorhersehbare Rechtsfolge, die jeden Abgabepflichtigen in allen gleichgelagerten Sachverhalten gleichermaßen treffe…
…eines Lenkers oder Zulassungsbesitzers keinesfalls ein vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis darstelle. Der verfahrensgegenständliche Sachverhalt falle in den Kernbereich der Regelung. Es handle sich somit um eine regelmäßige und damit auch vorhersehbare Rechtsfolge, die jeden Abgabepflichtigen in allen gleichgelagerten Sachverhalten gleichermaßen treffe…
…Wien beträgt 293 km. Aus dem Aufbau der Studien der Rechtswissenschaften laut Studienplan ist ersichtlich, dass sich die Lehrinhalte im Kernbereich an den Universitäten Wien und Salzburg weitgehend gleichen. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich aus den von der Abgabenbehörde vorgelegten und aus den im…
…Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Aufwendungen, die nicht den Kernbereich der Lebensführung betreffen, können bei Mischverwendung im Ausmaß des beruflichen Nutzungsanteiles berücksichtigt werden, der allenfalls im Schätzungsweg festzulegen ist. Ohne klare…
…Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Aufwendungen, die nicht den Kernbereich der Lebensführung betreffen, können bei Mischverwendung im Ausmaß des beruflichen Nutzungsanteiles berücksichtigt werden, der allenfalls im Schätzungsweg festzulegen ist. Ohne klare…
…und Teilchenphysik biete die TU-Wien zweifellos den einzigen Studienstandort in Österreich, da diese Kernbereiche nur an der TU-Wien entsprechen abgedeckt würden. Am 21.4.2022 wurde die Einkommensteuererklärung 2020 elektronisch eingereicht, in der als außergewöhnliche Belastung die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes aufgrund dessen…