…einbezogen sind, müssen auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen können, ohne Gefahr zu laufen, ihr Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren. Zur Frage der Beurteilung, ob ausreichende Verdachtsgründe für ein Kennenmüssen vorliegen, hat der EuGH beispielsweise in seinem Urteil vom 11. Mai 2006, Rs. C-384…
…des Hauptschuldners abweichenden Rechtsauffassung der Abgabenbehörde oder aus nicht vorhersehbar gewesenen Änderungen der Rechtsansichten (insbesondere als Folge von Judikaturänderungen), so ist eine diesbezügliche Haftung des Erwerbers gemäß § 14 BAO ausgeschlossen. Die Beweislast für das Kennen oder Kennenmüssen trifft die Abgabenbehörde. § 14 BAO enthält keine dem …
…aufrechterhalten werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Beteiligte wusste oder hätte wissen müssen, dass die betreffenden Umsätze in einen Mehrwertsteuerbetrug eingebunden waren. Für die Einfuhrfälle III bis VI verneinte das BFG ein solches Wissen oder Kennenmüssen. Es lagen Rechnungen, Frachtpapiere und Übernahmebestätigungen vor;…
…habe, weshalb nicht von einem berechtigten Interesse der Partei ausgegangen werden könne. In der gegenständlichen Beschwerde brachte die BF ergänzend vor: Der Tatbestand "sonstwie erschlichen" setze nicht die Strafbarkeit eines Verhaltens voraus. Grundsätzlich sei das Wissen oder Kennenmüssen eines Geschäftsführers der Gesellschaft zwar grundsätzlich zuzurechnen…
…nach ausscheide, wenn der Gläubiger von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Kenntnis hatte. Das Kennenmüssen sei dieser Kenntnis gleichzuhalten. Andererseits hat die Antragstellerin in einer gegen den Haftungsbescheid einzubringenden Beschwerde von sich aus darzulegen, dass sie an der Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten kein Verschulden trifft, sie…
…zurückbehalten, die in der Folge unabhängig vom Unternehmensverkauf noch veräußert worden sind. Daraus ergibt sich, dass nunmehr haftungsrelevant die Umsatzsteuer 2011 und die Umsatzsteuer 02/2012 sind. Hinsichtlich der Frage des Kennen oder Kennenmüssens der Schulden ist die Judikatur und Literatur zu § 1409 ABGB heranziehbar…
…die Bf. übergegangen und auch nicht praktisch im selben Umfang weitergeführt worden. Weitere tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Haftung gemäß § 14 BAO sei die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Abgabenschuld durch die Haftungsschuldnerin. Diesbezüglich sei die Literatur und Judikatur zu § 1409 ABGB heranziehbar (Stoll, BAO-Kommentar…
…klarstellend (vgl. UFS 27.7.2010, RV/2161-W/09). Die gebotene Einzelfallbetrachtung ermögliche es weder abschließende Kriterien für das Kennen bzw. das Kennenmüssen einer Einbeziehung in einen Mehrwertsteuerbetrug aufzustellen, noch könnten Kriterien dafür aufgestellt werden, deren Erfüllung jedenfalls zur Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs führten. Letztendlich…
…Lohnsteuer für Februar 2010 in Höhe von 75,95 € zur Gänze aus der Haftung ausgeschieden wurde. e) Kenntnis bzw. Kennenmüssen der in Betracht kommenden Schulden Hinsichtlich der Frage des Kennens oder Kennenmüssens der Schulden ist die Literatur und Judikatur zu § 1409 ABGB heranziehbar (Stoll…
…ergebe sich die nahtlose Weiterführung des Unternehmens durch den Haftungspflichtigen, wobei der Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit der D-GmbH einer Haftung nicht entgegenstehe. Betreffend das Kennen oder Kennenmüssen der Abgabenschuldigkeiten brachte das Finanzamt vor, dass die Unkenntnis der Schuldigkeiten einer Haftungsinanspruchnahme dann nicht entgegenstehe…
…Lieferung ausgeführt wurde und unabhängig davon, ob eine den Formvorschriften entsprechende Rechnung vorliegt. Die gebotene Einzelfallbetrachtung ermöglicht es weder, abschließende Kriterien für das Kennen bzw das Kennenmüssen einer Einbeziehung in ein Mehrwertsteuerkarussell aufzustellen, noch können Kriterien dafür aufgestellt werden, deren Erfüllung jedenfalls zur Zulässigkeit des…
…€, von der ein Teilbetrag in Höhe von 41.267,84 € bereits entrichtet wurde. Weitere tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Haftung gemäß § 14 ist die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Abgabenschuld durch die Haftungsschuldnerin. Diesbezüglich ist die Literatur und Judikatur zu § 1409 ABGB heranziehbar (Stoll…
…ergebe sich die nahtlose Weiterführung des Unternehmens durch den Haftungspflichtigen, wobei der Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit der D-GmbH einer Haftung nicht entgegenstehe. Betreffend das Kennen oder Kennenmüssen der Abgabenschuldigkeiten brachte das Finanzamt vor, dass die Unkenntnis der Schuldigkeiten einer Haftungsinanspruchnahme dann nicht entgegenstehe…
…nicht aktenkundig. Vom Betriebsprüfer konnten jedenfalls bei der Bw. außer den Rechnungen und Überweisungsbelegen keine Unterlagen über die Fa. NIN gefunden werden. Unübliche Einkaufspreise kommen als hinreichende Verdachtsgründe in Frage ( Pernegger , Kein Vorsteuerabzug bei Kennen oder Kennenmüssen der betrügerischen Zwecke des Eingangsumsatzes, Finanz-Journal, 2…
…bei entsprechender Sorgfalt Kenntnis von den Machenschaften des Geschäftsführers der Fa. WU haben müssen. Auch unübliche Einkaufspreise kommen als hinreichende Verdachtsgründe in Frage (Pernegger, Kein Vorsteuerabzug bei Kennen oder Kennenmüssen der betrügerischen Zwecke des Eingangsumsatzes, Finanz-Journal, 2/2007). Denn grundsätzlich ist von einem Steuerpflichtigen…
…einer "ungerechtfertigten Bevorzugung" des Finanzamtes führen, welche der Anfechtung nach der Anfechtungs- bzw. Konkursordnung unterläge. Die Beweislast für das Kennen oder Kennenmüssen der Abgabenschulden treffe die Abgabenbehörde. Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht stelle sich die Frage, ob die Berufungswerber zur Einholung einer finanzamtlichen Auskunft…