…Bescheiden als neu hervorgekommen festgesetzt worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der…
… 303 Abs. 1 lit. b BAO lautet: "Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden…
…b BAO in der Rspr. so restriktiv ausgelegt wird, dass es so gut wie keinen Fall gibt, in der eine Wiederaufnahme zugunsten des Steuerpflichtigen als begründet angesehen wurde, so hätte vom Antragsgegner jedoch geprüft werden müssen, ob nicht § 303 Abs. 1 lit. a BAO anwendbar…
…19. August 2013 aufgrund des Antrages des Bf. vom 21.02.2017 eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 1 BAO zu verfügen ist. Dies insbesondere im Hinblick auf den Eintritt der Verjährung sowie des Umstandes, dass eine geänderte Rechtsauffassung keinen Wiederaufnahmegrund darstellt. Der Bf…
…den Antrag, die Beschwerde dem BFG vorzulegen. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob hinsichtlich des ESt-Bescheides 2008 vom 25.5.2010 eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 1 BAO sowie eine Rückerstattung der angeblich rechtswidrig erhobenen KESt/ESt 2008 gem…
…kommt auch ein Antrag auf Wiederaufnahme des "abgeleiteten" Abgabenverfahrens in Betracht, wenn die „Nichtexistenz" des Grundlagenbescheides im Verfahren zur Änderung gem. § 295 Abs. 1 BAO der für die abgeleiteten Einkommensteuer (bzw. Körperschaftsteuer) zuständigen Abgabenbehörde nicht bekannt war. Diesfalls ist der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen…
…geendet. Innerhalb dieser Frist sei keine Berufung eingebracht worden, sodass der Bescheid in Rechtskraft erwachsen sei was heiße, dass dagegen keine rechtzeitige Berufung mehr erhoben werden könne. Einem Antrag der Partei auf Wiederaufnehme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sei gem. § 303 Abs. 1 BAO stattzugeben…
…sei. I.1.2. Wiederaufnahme der Verfahren Darüber hinaus stellte sie gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO den Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2001 bis 2003. Die Begründung einer Betriebstätte in Mitgliedstaat X sei als neu hervorgekommene Tatsache anzusehen, die ohne Verschulden…
…da keine neuen Tatsachen hervorgekommen sind und der Erstbescheid nicht rechtswidrig ist.“ Mit Schreiben vom 04.08.2014 erhob Frau K gegen den Bescheid vom 04.08.2014 Beschwerde mit folgendem Inhalt: „Beschwerde gegen Bescheid Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme gem. Par. 303 1 BAO…
…der Bp keinen geänderten Abgabenbescheide erlassen. Am 16.10.2006 reichte der Bw. berichtige Umsatzsteuererklärungen betreffend 1999-2003 ein und beantragte mit Schriftsätzen vom 12.9.2006 und 22.3.2007 die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 lit.b BAO. Der Antrag wird…
…20. Juni 2000 an die steuerliche Vertretung der Agrargemeinschaft beigeschlossen. Das FA L. wertete die Eingabe des Bw vom 8. Oktober 2000 als Antrag auf Wiederaufnahme gem. § 303 Abs 1 lit b BAO, welchen es mit Bescheid vom 7. November 2000 mit der Begründung abwies…
…geschätzten Gesamtbeträge der Entgelte gem. der Bestimmung des § 6 UStG 1972 steuerfrei zum Ansatz gebracht wurden, erlassen wurden. Da hinsichtlich der Jahre 1987, 1988, 1989 sowie 1990 somit keine Umsatzsteuerbescheide existieren, war der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs 1 lit b BAO…
…Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO ein abgeänderter Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 erlassen. Die zuständige Behörde sah in der Übergabe des Betrages iHv 2 Mio S ein Spekulationsgeschäft iSd § 29 Z 2 iVm § 30 Abs. 1 lit. b EStG, weshalb sie den Unterschiedsbetrag gem…
…eine Wiederaufnahme gem. § 303 Abs 4 BAO unrichtig war und der Besteuerung der Forderung von ATS 727.703,00 jede Grundlage fehlt, müssen die Zinsen direkt in der Einkommensteuererklärung des A erfasst werden". Am 21.11.2005 stellte der steuerliche Vertreter der Bw. einen Antrag…
…nicht ergebe, welcher Tatbestand des § 201 Abs. 2 BAO der Bescheiderlassung zugrunde liege und dies vor allem damit begründet, dass lt. Prüfungsabschluss keine genauen Feststellungen getroffen worden seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 erforderlich machen, so ist dazu auszuführen, dass seitens…
…betreffend Wiederaufnahme Folgendes aus: "Darüber hinaus ist eine Wiederaufnahme gem. § 303 Abs 4 BAO aus den oben genannten Gründen wegen Rechtswidrigkeit unzulässig. Wir beantragen daher, die Wiederaufnahmsbescheide für die Jahre 2000 und 2001 ersatzlos aufzuheben." Die Bw hat in ihren verschiedenen Berufungsfristverlängerungsanträgen keine Anträge gestellt…
…Stoll, BAO-Kommentar, 2941 f). Aus all den umfangreich dargelegten Ausführungen liegen daher keine Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO vor. Abschließend wurde der Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat gestellt.“ Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. April…
…Beschwerde gezogenen Bescheide am 13.4.2015 ohne Durchführung ergänzender Ermittlungen erlassen. Als Begründung für die Wiederaufnahme gem. § 303 BAO sei lediglich folgender Absatz eingefügt worden: „ Folgende neue Tatsachen im Sinne des § 303 Abs.1 lit.b BAO wurden im Zuge einer die Kalenderjahre 2010…
…weil das Dokument kein Bescheid ist, auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Abs. 1) auf Antrag der Partei (578) aufzuheben. Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen. Gem. § 304 BAO ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…eine Wiederaufnahme gem. § 303 Abs 1 BAO begründen würden. Alleine dadurch sind die Bescheide mit Rechtswidrigkeit belastet und wir beantragen deren Aufhebung. (…) Wir halten fest, dass bereits eine Außenprüfung der Zeiträume 2008 - 2013 mit den Gegenständen Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer sowie eine Nachschau 1/2014…