…539,27 festgesetzt. Die Fälligkeit des angefochtenen Bescheides bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Akteninhalt hatte Herr P im Jahr 1995 S 15 Mio. in Wertpapieren bei der X-Bank, konkret in 5 Kassenobligationen mit den Nrn. XY zu je S 3 Mio., veranlagt. Nach dessen Tod…
…unter Hinweis auf Erlässe des BMF, die im Zusammenhang mit den Einkommensteuerbestimmungen zur Einhebung der Kapitalertragsteuer stehen, mit der Begründung ab, dass Kassenobligation nicht zu den Forderungen denen ein Bankgeschäft zu Grunde liegt (im Sinne des § 93 Abs. 2 Z. 3b EStG) zählen sondern es…
…im Betrag von € 65.539,27 festgesetzt und im Übrigen die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei der Kassenobligation nicht um eine steuerbefreite "Geldeinlage" bei Kreditinstituten, sondern um ein "Forderungswertpapier" handle. Die Bw hat dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis…
…verbriefen, sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-)Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-)Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden ebenfalls den Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, zugeordnet…
…240 Abs. 3 BAO auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erwarb im Rahmen der Neuemission eine im August 2010 aufgelegte Kassenobligation einer inländischen Raiffeisenkasse im Nennwert von € 100.000,--. Die…
…Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in …
…170 Abs. 1 Z 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, Genussscheinen und Gewinnschuldverschreibungen angelegt werden. Mindestens 30% des Fondsvermögens müssen in Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen, Bundesschatzscheinen angelegt werden. Höchstens 10% des Fondsvermögens dürfen in Anteile an Immobilienfonds gemäß § 1 Abs. 1…
…2003 vorgehaltenen Umstand, der Betrag von öS 500.000,00 gerundet, genau öS 504.284,00, beziehe sich auf Wertpapierzugänge auf dem Konto 018 (Bgld. Anleihe und Kassenobligationen), bei welchem es sich, durch die Berufungsbeilagen bestätigt, um ein ihr selbst zuzurechnendes Konto handle, ließ die…
…zu verstehen, die keine Anteilsrechte, sondern Forderungsrechte verbriefen. Dies sind vor allem Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schatzscheine Kassenobligationen sowie obligationenähnliche Genussrechte ( = Genussscheine). Weiters ist in den Erläuterungen zum Abgabenänderungsgesetz 1996 zur Änderung des § 97 Abs. 1 und 2 EStG ausgeführt, dass die Ergänzung sicherstellen soll, dass…
…von mindestens fünf Jahren entsprochen. Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-)Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters so genannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-)Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in …
…| | 72.308,40 | 09.01.2007 | Pension | 190,00 | 72.498,40 | 10.01.2007 | Kassenobligation | -72.086,40 | 412,00 | 07.02.2007 | Pension | 190,00 | 602,00 | 07…
… 14 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Dabei ist zu beachten: Es ist nicht zwischen Teilschuldverschreibungen und Dauerschuldverschreibungen (Kassenobligationen) zu unterscheiden. Es können auch nachrangige Schuldverschreibungen - dh. Schuldverschreibungen, die im Falle der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der…
…Märkten gehandelt werden, oder es sich um allgemein angebotene Kassenobligationen handelt. Eine bei der Ausgabe des Forderungswertpapiers vereinbarte Nachrangigkeit in der Bedeckung des Forderungskapitals hat für sich auf das Vorliegen eines öffentlichen Angebots keinen Einfluss. Für die Vermutung eines öffentlichen Angebotes spricht, wenn die Forderungswertpapiere…
…Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen. Rz 90: Der Steuervorteil wird nur für eine längerfristige Mitarbeiterbeteiligung gewährt. Dies wird durch eine Behaltepflicht von fünf Jahren erreicht. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Beteiligung erworben wurde. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber…
…Jahren entsprechen. Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in § 93 Abs. 3 Z…
…2003 ist diesbezüglich nichts zu gewinnen. Ankauf Wertpapiere 1994 ATS 500.000,00 laut Bp-Stellungnahme: Der Betrag von ATS 500.000,00 ( gerundet, genau ATS 504.284,00) bezieht sich auf Wertpapierzugänge auf dem Konto 018 (Bgld.Anleihe und Kassenobligationen), bei welchem es sich…
…Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in …
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…