Schuldverschreibungen und andere Forderungswertpapiere, die von "internationalen Finanzinstitutionen" ausgegeben werden, sind gemäß § 94 Z 9 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Befreiung berührt allerdings nicht die Einkommensteuerpflicht der Kapitalerträge in den Händen der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge. "Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn…
…vorzuschreiben (siehe dazu Jakom/Marschner EStG, Kommentar, 4. Auflage 2011, S 1634 f). Bei Bezug von KEST-freien Auslandseinkünften besteht auch bei einem Einkommen von weniger als € 11.000,- jährlich Erklärungspflicht, es sei denn, eine Veranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG 1988 in der…
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf von ihnen in einer Steueroase (dazu zählt auch Liechtenstein; VwGH 25.5.1993, 93/14/0019) errichtete und dort steuerfreie Stiftungen und legen diese Stiftungen ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den…
…für diesen letztgenannten Personenkreis vertretene Rechtsauffassung (Behandlung wie beschränkt Steuerpflichtige, VwGH 29.1.1965, 202/63, und folglich von der KESt freizustellen) auch für die französischen Lehrkräfte des Lycée Français Geltung besitzt. 12. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die PS | Steuerlicher Stiftungseingangswert | - maßgeblicher Wert der stiftenden PS | Von der PS zugewendetes Vermögen (Art) | Datum der Zuwendung durch PS | KESt-freier steuerlicher Stiftungsausgangswert | Stand | | | | | | | | 10.000.000 | | |…
…Gesellschaft. Nach dem reinen Wortlaut sowohl der "Mutter-Tochter-Richtlinie" als auch des zu ihrer Umsetzung in das EStG aufgenommenen § 94a EStG können sich aber nur jene Kapitalgesellschaften auf eine KESt-Freistellungsverpflichtung berufen, die im Zeitpunkt des Beziehens der Gewinnausschüttung den Status der Muttergesellschaft aufweisen…
…von den in § 1 Abs. 2 genannten Wohnbaugesellschaften begeben werden, für die Zeit der Hinterlegung der Wertpapiere bei einem inländischen Kreditinstitut im Ausmaß von vier Prozent des Nennbetrages KESt-frei, sofern die Kapitalerträge im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen seien. Nach § 1 Abs…
…Doppelbesteuerung, 238). 2) Erstattung nach § 94a EStG 1988 a) Die Rechtsvorschriften Die KESt-Freistellung von Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an bestimmte Gesellschafter in anderen EU-Mitgliedstaaten wird in den folgenden Normen geregelt: aa) § 94a EStG 1988 lautet (gültig für Auszahlungen im Jahr 2005 - Fassung AbgÄG 2004…
…handelt), werden die in Rz 7775 ff bzw. 8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg…
…unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit. 21…
…unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474…
…Hinsichtlich der erzielten Kapitalerträge wurden mit 24. bzw. 25. September 2002 und 10. Februar 2003 datierte KeSt-Freistellungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 abgegeben. Mit jeweils mit 24. September 2002 datierten Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2001 sowie mit der Körperschaftsteuererklärung für das…
…trifft dies jedoch nicht zu. Hier kommt es vielmehr (im Fall einer Veranlagungsoption zum Regeltarif) zu einer Festsetzung einer 25%igen Mindeststeuer bis zu Höhe des Kinderabsetzbetrages. Die Bf bezog Einkünfte aus ausländischen Kapitalanlagen (KESt-frei), deren relativ geringfügige Höhe von € 1.132,00…
…Abs. 2 Z 3 sechster Teilstrich KStG 1988 wurde die bisher nur aufgrund des § 94 Z 5 EStG 1988 ermöglichte KESt-Freistellung durch Abgabe einer Befreiungserklärung durch eine von der unbeschränkten Steuerpflicht befreite Körperschaft für einen steuerbefreiten Betrieb ausdrücklich verankert (vgl. 1187 der Beilagen XXII…
…auf § 18 Abs. 1 Z 3 idF vor BudgBG 2011 frei von jeglichem steuerlichen Konnex zu verstehen sei. Wenn die Bf. bzw ihr steuerlicher Vertreter zur Begründung dafür, dass KESt-Rückerstattung auch im gegenständlichen Beschwerdefall Anwendung findet, die EStRL Rz 6621 b anführt, so ist…
…sämtliche KESt-Gutschriften werden allein einem Verrechnungskonto gutgebracht, welches eben den zukünftigen Tilgungsbetrag ansparen soll. Die Funktion dieses Wertpapierkontos als Tilgungsträger geht auch eindeutig etwa aus dem zuletzt erstellten Beratungsprotokoll mit der Bank hervor. Dispositionen auf diesem Wertpapierkonto können grundsätzlich von unserer Mandantin frei vorgeschlagen…
…aus Kapitalvermögen und unterliegen damit nicht dem KESt-Abzug (§ 124b Z 146 lit. f EStG 1988). Zuwendungen gelten dabei insoweit als Substanzauszahlung, als sie den maßgeblichen Wert übersteigen und im Evidenzkonto Deckung finden. Dem Sachverhalt sind keine Hinweise auf solche - KESt-freie - Zuwendungen zu entnehmen.…
…Forderungswertpapieren) bezieht, wird sie sinngemäß auch für Zinsen aus Bankeinlagen gelten. Der Weg, über eine "Befreiungserklärung" nach § 94 Z 5 EStG 1988 zu einer KESt-Freistellung zu gelangen, ist nicht gangbar, weil eine solche Erklärung mit Befreiungswirkung nicht von natürlichen Personen abgegeben werden kann. Denn…
…Von einer weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Beschwerdeausführungen zu § 21 Abs 1 Z 1a KStG kann daher Abstand genommen werden. Bis zum BudBG 2009 wurde die KESt-Freistellung für Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an Gesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten in § 94a EStG 1988 idgF geregelt…
…etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt, kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung der die Gewinnausschüttung empfangenden deutschen Holdinggesellschaft zur…