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UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

…auch dann, wenn der Veräußerer in Österreich nicht kapitalertragsteuerpflichtig ist und daher bei ihm kein KESt-Abzug erfolgt ist.   Bei hochverzinsten und langfristigen Nullkuponanleihen führt die lineare Verteilung der Zinsen auf die gesamte Laufzeit regelmäßig zu unverhältnismäßigen Gutschriften, d.h. zu Gutschriften, die höher…

UFSG RV/0250-G/04Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009Teil 1/2

…existent, sondern erst im Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (z.B. auf der Homepage des BMF). Im konkreten Fall sei nach den KESt-Richtlinien 1993 die lineare Methode bei der Berechnung der anteiligen Zinsen für Nullkupon-Anleihen gestattet worden. Schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die…

UFSG RV/0250-G/04Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009Teil 2/2

…T. auch durch die zu erwartende Steuergutschrift intendiert war. Eine solche Konstellation war durch die durch den Erlass als Vereinfachungsregel zur approximativen Ermittlung der auf die Stückzinsen voraussichtlich entfallenden KESt-Gutschrift gewährte lineare Berechnungsmethode nicht umfasst, zumal man nicht auf Grund schematischer Anwendung der vereinfachenden…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 2/2

…der diese Wertpapiere haben wollte. Angesichts der bei Banken üblichen EDV-gestützten standardisierten Abwicklung des Wertpapiergeschäftes hat diese Abweichung auffallen müssen. Denn dass jemand anlässlich des Kaufes eines Wertpapiers eine KESt-Gutschrift erhält, die höher ist als der Kaufpreis, kann wohl niemand ernstlich für rechtens…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 1/2

… 95 EStG 1988 und Einführung des § 95 Abs. 7 EStG normiert die Beibehaltung der bisherigen Verwaltungspraxis einer Kapitalertragsteuer-Gutschrift bei unterjährigem Erwerb von KESt-pflichtigen Zerobonds. Der im selben Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Ansicht, dass die Entnahme eines Wertpapiers aus einem Depot nicht als ein…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 2/2

…betragsmäßigen Unterschiede ebenfalls deutlich zum Ausdruck (vgl. obige Aufstellungen). So betragen bei den berufsgegenständlichen Transaktionen die nach der Linearmethode ermittelten KESt-Gutschriften bis zu mehr als das Sechseinhalbfache jenes Betrages, der sich unter Zugrundelegung der finanzmathematischen Methode ergibt. Die lineare Methode stellt sohin unter den…

EStR 2000 Rz 6101–610220 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Abs. 3 Z 2 lit. a EStG 1988 sind sie beim Veräußerer Teil des Veräußerungserlöses, beim Erwerber Teil der Anschaffungskosten. Der Einkauf von Stückzinsen führt daher nicht mehr zur Gewährung einer KESt-Gutschrift, sondern zu erhöhten Anschaffungskosten. Entsprechendes gilt, wenn die Veräußerung lediglich fingiert wird…

InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…31.3.2012 erteilte KESt-Gutschriften haben ebenfalls keinen Einfluss auf die Anschaffungskosten. 3.1.1.5.7.2. Anschaffung über ein ausländisches Depot Rz 240: Bei Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über ein ausländisches depotführendes Kreditinstitut wird weder eine Gutschrift von Kapitalertragsteuer erteilt…

UFSW RV/2251-W/11Einbehaltung von KESt für den Zeitraum zwischen Kuponfälligkeit und Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…konsequenterweise (dem Erwerber) eine KESt-Gutschrift bei Depoteinlage, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Da der Geschenknehmer mit den Kapitalerträgen nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegt, kann aber kein Kapitalertragsteuerabzug und demzufolge auch keine KESt-Gutschrift erfolgen. Auf welche…

BFG RV/5100870/2020Mangelnder Nachweis der Tilgungsträgereigenschaft eines Wertpapierdepots für eine KESt-Rückerstattung iZm § 124b Z 185 lit. d EStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.09.2023

…dass insgesamt eine KESt (auf Substanzgewinne) von € 1.705,30 angefallen ist. Allerdings kam es zu einer erteilten KESt-Gutschrift aus Verlustausgleich iHv € 433,63 (vgl. die Steuerinformation der ***Bank*** für 2018 vom 15.2.2019), sodass sich insgesamt eine KESt aus Wertpapiertransaktionen…

BFG RV/5101472/2019Mangelnder Nachweis der Tilgungsträgereigenschaft eines Wertpapierdepots für eine KESt-Rückerstattung gemäß § 124b Z 185 lit. d EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.09.2023

…die von unserer Mandantin gemeinsam mit der Bank nunmehr getroffene Lösung. Auf Wunsch unserer Mandantin wurde eben ein gesondertes Wertpapierkonto im Jahr 2008 eingerichtet und die darauf erzielten Erträge sowie sämtliche KESt-Gutschriften werden allein einem Verrechnungskonto gutgebracht, welches eben den zukünftigen Tilgungsbetrag ansparen soll…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 3/3

…die gesetzeskonforme KESt-Gutschrift für Stückzinsen erforderlichen Daten verfügt. Der in der oben angeführten VfGH-Judikatur geforderte qualifizierte rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Primärschuldner und dem Haftungspflichtigen liegt daher nach Ansicht der Berufungsbehörde zweifellos vor. Das Missverhältnis zwischen den linear berechneten KESt-Gutschriften und…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 3/3

…die gesetzeskonforme KESt-Gutschrift für Stückzinsen erforderlichen Daten verfügt. Der in der oben angeführten VfGH-Judikatur geforderte qualifizierte rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Primärschuldner und dem Haftungspflichtigen liegt daher nach Ansicht der Berufungsbehörde zweifellos vor. Das Missverhältnis zwischen den linear berechneten KESt-Gutschriften und…

UFSI RV/0655-I/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen beim Erwerb von Nullkuponanleihen (Zero-Bonds) mit langer Laufzeit, KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2003

…Ergebnissen, so darf sich eine sachkundige Bank nicht auf eine Richtlinienaussage des Bundesministeriums für Finanzen berufen, um eine - unbestritten sachlich zutreffende - Korrektur von KeSt-Gutschriften seitens der Abgabenbehörde hintanzuhalten. Ein Ermessensfehler könnte dem Finanzamt nur dann unterlaufen sein, wenn bei der Heranziehung der Bw. zur…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 2/3

…Fall die KESt-Gutschrift zur Gänze zu versagen, wodurch sich der bescheidmäßig vorgeschriebene Betrag für den Monat Dezember 1999 um ATS 48.984,48 erhöhe. Weiters wurde bei einem Kunden mit der Depot-Nr. YYY aufgrund der Annahme unrichtiger Kurse eine zu niedrige KESt-Basis…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 2/3

…den KESt-Richtlinien 1993 kein Anspruch auf deren Anwendung dann unterstellt werden, wenn daraus, wie dies für den Berufungsfall aus den oben dargestellten Tabellen hervorgeht, absolut realitätsfremde Ergebnisse resultieren. Bei den erheblichen Differenzen zwischen den Berechnungsmethoden (insgesamt betragen die nach der Linearmethode ermittelten KEST-Gutschriften…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 1/2

…von einem Kreditinstitut zu einem anderen - Aufgabe der Behörde gewesen, dafür zu sorgen, dass die KESt-Gutschrift die ordnungsgemäß einbehaltene und abgeführte KESt nicht übersteigt. Die von der Bw gewählte Berechnung - die lineare Abgrenzung - entspreche jedenfalls dem Gesetz, dass zu dieser Frage keine Aussage treffe…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 2/2

…1993/158, gestützt und die Stückzinsenberechnung linear vorgenommen. Die von der Bw auf Basis der linearen Methode ermittelten KESt-Gutschriften wären höher gewesen als jene durch die Finanzbehörde mittels der progressiven Methode ermittelten Beträge. Dieser Differenzbetrag seien der Bw im Haftungswege vorgeschrieben worden. Die Kapitalertragsteuerbeträge…

UFSW RV/2451-W/02Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2003Teil 1/2

…1993/158, gestützt und die Stückzinsenberechnung linear vorgenommen. Die von der Bw auf Basis der linearen Methode ermittelten KESt-Gutschriften wären höher gewesen als jene durch die Finanzbehörde mittels der progressiven Methode ermittelten Beträge. Dieser Differenzbetrag seien der Bw im Haftungswege vorgeschrieben worden. Die Kapitalertragsteuerbeträge…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…den KESt-Richtlinien 1993 kein Anspruch auf deren Anwendung dann unterstellt werden, wenn daraus, wie dies für den Berufungsfall aus den oben dargestellten Tabellen hervorgeht, absolut realitätsfremde Ergebnisse resultieren. Bei den erheblichen Differenzen zwischen den Berechnungsmethoden (insgesamt betragen die nach der Linearmethode ermittelten KEST-Gutschriften…