…wichtigen Gründen des § 30 Abs. 2 MRG, ist nicht zutreffend. Der wesentliche Grund, warum der beiderseitige Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2001 zur Beurteilung als "bestimmte Vertragsdauer" führt, ist der Umstand, dass der Bw. überhaupt keine und der Vermieterin gegenüber dem § 30 Abs. 2 MRG …
…nur die Mieterin zeitlich durch Kündigungsverzicht neun Jahre an den Mietvertrag gebunden ist, nicht aber auch die Vermieterin. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist somit im Berufungsfall, ob sich nur die Mieterin, oder auch die Vermieterin zu einem Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit verpflichtet…
…Begründung aus, dass der Bf, als Vermieter, keinen Kündigungsverzicht abgegeben habe und daher das auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietverhältnis jederzeit zu den in § 560 ZPO genannten Kündigungsfristen und -terminen aufkündigen könne. Die dem Vermieter eingeräumte Möglichkeit den Vertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig aufzulösen, bedeute lediglich…
…das grundsätzlich nur einmal zu vergebühren sei. Auch hegt die Beschwerdeführerin verfassungsrechtliche Bedenken, da eine systemwidrige und unsachliche gebührenrechtliche Differenzierung zwischen Mietverträgen mit Kündigungsverzicht nach ABGB und jenen nach MRG vorliege. Zudem liege in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine unsachliche Differenzierung zwischen Wohnungsmietverträgen und Gewerbemietverträgen und somit…
…ob der mit Schreiben der Bw. vom 24.8.2000 bzw. 18.7.2001 angebotene Kündigungsverzicht ("wir können Ihnen anbieten, auf die Kündigung des gegenständlichen Mietvertrages fünfzehn (im 2. Falle zehn) Jahre ab Übergabe des Mietgegenstandes zu verzichten") bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen ist. Die…
…96 Monate errechnete und sodann die Gesamtsumme daraus bildete. Begründend führte das FA sinngemäß aus, dass für die Gebührenbemessung von einer bestimmten Dauer (für die Zeit des beiderseitigen Kündigungsverzichtes, sohin für fünf Jahre) und darauf folgend von einer unbestimmten Dauer, insgesamt also vom achtfachen Jahreswert…
…der Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausführt - auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Bestandverträge, bei denen aber zunächst für eine bestimmte Zeit ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, für die Zeit des Kündigungsverzichtes als Verträge mit bestimmter Dauer und für die anschließende, unbestimmte Zeit also solche von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren …
…aus den in § 3 Z 4 des Vertrages genannten Gründen (betrifft Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses und erheblich nachteiligen Gebrauch des Mietobjektes) sofort aufgelöst werden. Für die Dauer von 15 Jahren wirke für beide Vertragsparteien der jeweils abgegebene Kündigungsverzicht, womit nach der Rechtsprechung…
…aus den in § 3 Z 4 des Vertrages genannten Gründen (betrifft Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses und erheblich nachteiligen Gebrauch des Mietobjektes) sofort aufgelöst werden. Für die Dauer von 15 Jahren wirke für beide Vertragsparteien der jeweils abgegebene Kündigungsverzicht, womit nach der Rechtsprechung…
…jedoch zumindest ein Vertragspartner in der Lage sei, den Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer beliebig aufzulösen. Der vorliegende Mietvertrag sei auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden (wenn auch mit beidseitigem Kündigungsverzicht). Daher sei auch von einem solchen Vertrag auf unbefristete Dauer auszugehen und somit von einer…
Hierzu ist festzuhalten, dass der Verwaltungsgerichtshof schon mehrfach festgehalten hat, dass die Frage, ob eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten auf einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle vorliegt, eine Frage ist, die nach Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe von Fall zu Fall verschieden…
…sowohl von der Vermieterin als auch von dem Mieter ausreichend ist, somit eine Kündigung nicht gerichtlich zu erfolgen braucht. Das Mietverhältnis kann vor Ablauf des 3-jährigen Kündigungsverzichtes auf Wunsch des Mieters nur gelöst werden, wenn vom Mieter ein bonitätsmäßig einwandfreier Nachmieter namhaft gemacht wird…
…der Vermieterin aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages entstehenden Schaden. Insbesondere hat die Mieterin der Vermieterin in diesen Fällen als Schaden alle Mietzinse für die Zeit zwischen Vertragsauflösung und Ende des Kündigungsverzichtes der Mieterin bzw. vereinbartem Ende der Vertragslaufzeit zu ersetzen und ihr weiters auch…
…beiden Jahre auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes verzichtet haben, sei von einer bestimmten Vertragsdauer von 2 Jahren auszugehen. Selbst wenn der beiderseitige Kündigungsverzicht nicht zur Beurteilung des Vertrages mit einer bestimmten, nämlich zweijährigen Dauer führen sollte, so könnte dieser Mietvertrag höchstens als solcher mit unbestimmter…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, - ob es beim streitgegenständlichen Mietvertrag durch den vertraglich vereinbarten zehnjährigen Kündigungsverzicht der Mieterin und der gleichfalls vertraglich vereinbarten Beschränkung der Kündigungsgründe der Vermieterin auf einige wenige des § 30 Abs. 2 MRG…
…frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages äußerst gering und von den Parteien – unter normalen Umständen - keinesfalls beabsichtigt ist. Unterstrichen wird dies durch den zehnjährigen Kündigungsverzicht der Mieterin in Kombination mit der Bereitschaft dieser, zur Herstellung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit des Bestandsobjektes weitere Umbauarbeiten auf eigene Kosten zu vollziehen…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sind bei Dienstbarkeitsverträgen auf unbestimmte Dauer mit beiderseitigem Kündigungsverzicht auf 10 Jahre in die Bemessungsgrundlage auch Betriebskosten, Versicherungsprämien und übernommene öffentliche Abgaben einzubeziehen? 1. Verfahrensgang Mit Notariatsakt vom 11…
…ungeachtet der Auflösungsmöglichkeiten gemäß Punkt 21. durch Kündigung einer Vertragspartei. Die Pächterin gibt die folgenden Kündigungsverzichte ab: Danach kann sie das Pachtverhältnis erstmals mit Wirkung zum Ablauf des einhundertachtzigsten vollen Kalendermonats nach der Eröffnung gemäß Punkt 10. ordentlich aufkündigen. Sollte die Pächterin von diesem Kündigungsrecht…
…auszuführen, dass nur im Falle eines Bestandvertrages, bei welchem zunächst für eine bestimmte Zeit ein beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden sei, für die Zeit des Verzichtes der Vertrag als Vertrag mit bestimmter Dauer und anschließend mit unbestimmter Zeit als solcher von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren sei…
…2019 Rz 693). Daran schließt gemäß Punkt 5.1. eine Verlängerung auf unbestimmte Dauer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beide Vertragsteile zufolge der vereinbarten Kündigungsverzichte zunächst auf eine bestimmte Vertragsdauer gebunden und ist anschließend die Vertragsdauer unbestimmt, weil danach zumindest die Mieterin berechtigt ist…