RIS AI
569 Treffer395 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0146-S/02Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag ist bei beidseitigem Kündigungsverzicht gebührenrechtlich als auch auf bestimmte Dauer abgeschlossen zu beurteilen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2003

…wichtigen Gründen des § 30 Abs. 2 MRG, ist nicht zutreffend. Der wesentliche Grund, warum der beiderseitige Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2001 zur Beurteilung als "bestimmte Vertragsdauer" führt, ist der Umstand, dass der Bw. überhaupt keine und der Vermieterin gegenüber dem § 30 Abs. 2 MRG …

UFSW RV/2713-W/02Kündigungsverzicht bei vertraglich vereinbarter unbestimmter Dauer nur durch die Mieterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…nur die Mieterin zeitlich durch Kündigungsverzicht neun Jahre an den Mietvertrag gebunden ist, nicht aber auch die Vermieterin. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist somit im Berufungsfall, ob sich nur die Mieterin, oder auch die Vermieterin zu einem Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit verpflichtet…

BFG RV/7103847/2017Einseitiger Kündigungsverzicht, Vertrag auf unbestimmte Dauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2023

…Begründung aus, dass der Bf, als Vermieter, keinen Kündigungsverzicht abgegeben habe und daher das auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietverhältnis jederzeit zu den in § 560 ZPO genannten Kündigungsfristen und -terminen aufkündigen könne. Die dem Vermieter eingeräumte Möglichkeit den Vertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig aufzulösen, bedeute lediglich…

BFG RV/7106397/2019Bestandvertragsgebühr: Kündigungsverzicht und bestimmte Vertragsdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2020

…das grundsätzlich nur einmal zu vergebühren sei. Auch hegt die Beschwerdeführerin verfassungsrechtliche Bedenken, da eine systemwidrige und unsachliche gebührenrechtliche Differenzierung zwischen Mietverträgen mit Kündigungsverzicht nach ABGB und jenen nach MRG vorliege. Zudem liege in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine unsachliche Differenzierung zwischen Wohnungsmietverträgen und Gewerbemietverträgen und somit…

UFSS RV/0328-S/04Ist ein nachträglicher einseitig erklärter - in Form eines Angebotes verfasster - Kündigungsverzicht als Nachtrag gebührenpflichtig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2006

…ob der mit Schreiben der Bw. vom 24.8.2000 bzw. 18.7.2001 angebotene Kündigungsverzicht ("wir können Ihnen anbieten, auf die Kündigung des gegenständlichen Mietvertrages fünfzehn (im 2. Falle zehn) Jahre ab Übergabe des Mietgegenstandes zu verzichten") bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen ist. Die…

UFSK RV/0053-K/03Unbestimmte und bestimmte (Kündigungsverzicht) Bestandvertragsdauer - BMG für Gebühr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…96 Monate errechnete und sodann die Gesamtsumme daraus bildete. Begründend führte das FA sinngemäß aus, dass für die Gebührenbemessung von einer bestimmten Dauer (für die Zeit des beiderseitigen Kündigungsverzichtes, sohin für fünf Jahre) und darauf folgend von einer unbestimmten Dauer, insgesamt also vom achtfachen Jahreswert…

BFG RV/7100087/2022Mietvertrag auf unbestimmte Dauer mit beidseitigem Kündigungsverzicht für eine bestimmte Dauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2025

…der Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausführt - auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Bestandverträge, bei denen aber zunächst für eine bestimmte Zeit ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, für die Zeit des Kündigungsverzichtes als Verträge mit bestimmter Dauer und für die anschließende, unbestimmte Zeit also solche von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren …

BFG RV/7102458/2018Vergebührung von Mietvertrag bei beidseitigem Kündigungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.04.2023

…aus den in § 3 Z 4 des Vertrages genannten Gründen (betrifft Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses und erheblich nachteiligen Gebrauch des Mietobjektes) sofort aufgelöst werden. Für die Dauer von 15 Jahren wirke für beide Vertragsparteien der jeweils abgegebene Kündigungsverzicht, womit nach der Rechtsprechung…

BFG RV/7102457/2018Vergebührung von Mietvertrag bei beidseitigem Kündigungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2023

…aus den in § 3 Z 4 des Vertrages genannten Gründen (betrifft Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses und erheblich nachteiligen Gebrauch des Mietobjektes) sofort aufgelöst werden. Für die Dauer von 15 Jahren wirke für beide Vertragsparteien der jeweils abgegebene Kündigungsverzicht, womit nach der Rechtsprechung…

BFG RV/7102456/2018Vergebührung von Mietvertrag bei beidseitigem Kündigungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2021Teil 1/2

…jedoch zumindest ein Vertragspartner in der Lage sei, den Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer beliebig aufzulösen. Der vorliegende Mietvertrag sei auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden (wenn auch mit beidseitigem Kündigungsverzicht). Daher sei auch von einem solchen Vertrag auf unbefristete Dauer auszugehen und somit von einer…

BFG RV/7102456/2018Vergebührung von Mietvertrag bei beidseitigem Kündigungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2021Teil 2/2

Hierzu ist festzuhalten, dass der Verwaltungsgerichtshof schon mehrfach festgehalten hat, dass die Frage, ob eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten auf einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle vorliegt, eine Frage ist, die nach Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe von Fall zu Fall verschieden…

BFG RV/5100437/2013Mietvertrag auf unbestimmte Dauer mit beiderseitigem Kündigungsverzicht für eine bestimmte Dauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2017

…sowohl von der Vermieterin als auch von dem Mieter ausreichend ist, somit eine Kündigung nicht gerichtlich zu erfolgen braucht.  Das Mietverhältnis kann vor Ablauf des 3-jährigen Kündigungsverzichtes auf Wunsch des Mieters nur gelöst werden, wenn vom Mieter ein bonitätsmäßig einwandfreier Nachmieter namhaft gemacht wird…

BFG RV/5100753/2013Kann die Vermieterin einen Unterbestandvertrag mit beiderseitigem Kündigungsverzicht nur gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 oder 3 MRG kündigen, liegt ein Vertrag auf bestimmte Dauer vor.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2015

…der Vermieterin aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages entstehenden Schaden. Insbesondere hat die Mieterin der Vermieterin in diesen Fällen als Schaden alle Mietzinse für die Zeit zwischen Vertragsauflösung und Ende des Kündigungsverzichtes der Mieterin bzw. vereinbartem Ende der Vertragslaufzeit zu ersetzen und ihr weiters auch…

UFSI RV/0189-I/05Vertragsdauer bei unbestimmt vereinbarter Dauer mit Kündigungsverzicht für die ersten zwei Jahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…beiden Jahre auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes verzichtet haben, sei von einer bestimmten Vertragsdauer von 2 Jahren auszugehen. Selbst wenn der beiderseitige Kündigungsverzicht nicht zur Beurteilung des Vertrages mit einer bestimmten, nämlich zweijährigen Dauer führen sollte, so könnte dieser Mietvertrag höchstens als solcher mit unbestimmter…

BFG RV/7100215/2017Kommt es bei einem Bestandvertrag auf unbestimmte Dauer durch den 10jährigen Kündigungsverzicht der Mieterin und dem Verweis der Vermieterin auf § 30 Abs. 2 MRG zu einer bestimmten Dauer von 10 Jahren + unbestimmte Dauer? Sind die Kosten der Thermenwartung, des Ausmalens, der Erneuerung und Erhaltung von Warmwasser- und Heizgeräten udgl. sowie der Kosten der Installation eines Wasserzählers in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.09.2019Teil 1/2

…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, - ob es beim streitgegenständlichen Mietvertrag durch den vertraglich vereinbarten zehnjährigen Kündigungsverzicht der Mieterin und der gleichfalls vertraglich vereinbarten Beschränkung der Kündigungsgründe der Vermieterin auf einige wenige des § 30 Abs. 2 MRG…

BFG RV/7100215/2017Kommt es bei einem Bestandvertrag auf unbestimmte Dauer durch den 10jährigen Kündigungsverzicht der Mieterin und dem Verweis der Vermieterin auf § 30 Abs. 2 MRG zu einer bestimmten Dauer von 10 Jahren + unbestimmte Dauer? Sind die Kosten der Thermenwartung, des Ausmalens, der Erneuerung und Erhaltung von Warmwasser- und Heizgeräten udgl. sowie der Kosten der Installation eines Wasserzählers in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.09.2019Teil 2/2

…frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages äußerst gering und von den Parteien – unter normalen Umständen - keinesfalls beabsichtigt ist. Unterstrichen wird dies durch den zehnjährigen Kündigungsverzicht der Mieterin in Kombination mit der Bereitschaft dieser, zur Herstellung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit des Bestandsobjektes weitere Umbauarbeiten auf eigene Kosten zu vollziehen…

BFG RV/7102860/2014Sind bei Dienstbarkeitsverträgen auf unbestimmte Dauer mit beiderseitigem Kündigungsverzicht auf 10 Jahre in die Bemessungsgrundlage auch Betriebskosten, Versicherungsprämien und übernommene öffentliche Abgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2015

…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig.   Entscheidungsgründe Sind bei Dienstbarkeitsverträgen auf unbestimmte Dauer mit beiderseitigem Kündigungsverzicht auf 10 Jahre in die Bemessungsgrundlage auch Betriebskosten, Versicherungsprämien und übernommene öffentliche Abgaben einzubeziehen? 1. Verfahrensgang Mit Notariatsakt vom 11…

BFG RV/7100987/2020Bestandvertragsgebühr, Pachtdauer unbestimmt mit drei Kündigungsverzichten durch die Pächterin, Berücksichtigung des Investitionspachtzinses sowie der Bankgarantie, gesonderter Vertrag für eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit der Verpächterin als integrierender Bestandteil
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2022Teil 1/2

…ungeachtet der Auflösungsmöglichkeiten gemäß Punkt 21. durch Kündigung einer Vertragspartei. Die Pächterin gibt die folgenden Kündigungsverzichte ab: Danach kann sie das Pachtverhältnis erstmals mit Wirkung zum Ablauf des einhundertachtzigsten vollen Kalendermonats nach der Eröffnung gemäß Punkt 10. ordentlich aufkündigen. Sollte die Pächterin von diesem Kündigungsrecht…

BFG RV/7102148/2018Vermietungsdauer gem. § 33 TP 5 GebG bei Kündigungsverzicht bestimmt und unbestimmt je nach Bezug zum Mietrechtsgesetz.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2019

…auszuführen, dass nur im Falle eines Bestandvertrages, bei welchem zunächst für eine bestimmte Zeit ein beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden sei, für die Zeit des Verzichtes der Vertrag als Vertrag mit bestimmter Dauer und anschließend mit unbestimmter Zeit als solcher von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren sei…

BFG RV/7100987/2020Bestandvertragsgebühr, Pachtdauer unbestimmt mit drei Kündigungsverzichten durch die Pächterin, Berücksichtigung des Investitionspachtzinses sowie der Bankgarantie, gesonderter Vertrag für eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit der Verpächterin als integrierender Bestandteil
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2022Teil 2/2

…2019 Rz 693). Daran schließt gemäß Punkt 5.1. eine Verlängerung auf unbestimmte Dauer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beide Vertragsteile zufolge der vereinbarten Kündigungsverzichte zunächst auf eine bestimmte Vertragsdauer gebunden und ist anschließend die Vertragsdauer unbestimmt, weil danach zumindest die Mieterin berechtigt ist…