11.14 Berechnung der Lohnsteuer 11.14.1 Schrittweise Berechnung nach § 33 EStG 1988 Rz 813a: Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn vor Abzug des Werbungskostenpauschbetrages (der Sonderausgabenpauschbetrag entfällt ab 1.1.2021) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem…
19.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Solidarabgabe) - Rechtslage ab 1.1.2013 Rz 1069a: Für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2013 gilt beiBei sonstigen Bezügen nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 gilt abweichend von den in Rz 1055…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
…Jahreswert gewählt, sind die jeweiligen nach dem 31. Juli 2008 fällig werdenden Jahressteuerbeträge weiterhin zu entrichten. Bei der Option auf die Jahresbesteuerung entsteht die Steuerschuld nicht jährlich neu, sondern es handelt sich nur um einen besonderen Zahlungsmodus für eine bereits vor dem 1. August 2008…
2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2022 betreffend Einkommensteuer 2021 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 26.03.2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15.03.2019 (Arbeitnehmerveranlagung) zu StNr. XY zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Li vom 27.02.2014, Steuernummer 1234567, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid für 2013 wird wie folgt abgeändert: | Einkommen |…
11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988) 11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) Rz 767: Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2022 | für die ersten 11.000 Euro | 0% | für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro | 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Wirtschaftstreuhänder, 1010 Wien, Annagasse 3A, vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 17. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 19.582,40 | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 30.523,32 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 50.105,72 | Topfsonderausgaben eingeschliffen | -39,99 | Kirchenbeitrag | -100,00 | Einkommen | 49.965,73 | Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 6. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 20. Dezember 2011, betreffend Einkommensteuer für 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 02.06.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.05.2021, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn bfadr , vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater in 1010 Wien, Annagasse 3a, vom 27. August 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, St.Nr…