…vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Als Begründung wurde folgendes wörtlich ausgeführt: "Im Lohnsteuerverfahren gilt das Zuflussprinzip, sodass auch Ansprüche, die im Rahmen eines Verfahrens mit der WGKK für mehrere Jahre abgegolten werden, nur im Jahr des Zuflusses versteuert werden dürfen-siehe § 19 EStG…
…des Einkommens und in der Folge der Einkommensteuer jenem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem das Insolvenz-Ausfallgeld zugeflossen ist, also jenem Kalenderjahr, in dem der Bw rechtlich und wirtschaftlich darüber verfügen konnte. Es kann nach der Aktenlage kein Zweifel bestehen, dass der Zufluss des in Streit…
…Auszahlung (Zuflussprinzip) oder wie die Bw. meint, in jenem Zeitpunkt, in dem die Zahlungen, die geleistet werden, zufließen hätten müssen; d.h. dass das Einkommensteuerverfahren für das Jahr 1997 hätte aufgerollt werden müssen und nicht 2002. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Wiederaufnahme des…
…höheren Nachzahlung für das Jahr 2004 (gegenüber der alten Rechtslage) die Neuregelung (ab 1.1.2006) wiederum als ungerecht empfinden. Unter Bedachtnahme darauf, dass die Bemessungsgrundlagen nicht strittig sind und die Besteuerung der Bezüge von der IAF-Service GmbH nicht im Ermessen des Finanzamtes stand…
…3.2017 stellte der nunmehrige Bf einen Antrag auf Änderung des ESt-Bescheides 2013 gem. § 295a BAO. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf den Rücktritt vom Kauf erklärt habe, worauf dieser rückabzuwickeln gewesen sei. Es sei also zu keinem Zufluss eines Kaufpreises gekommen…
…des Bw. anerkannt werden und die anerkannte Forderung antragsgemäß ausgezahlt wird, ist klar zu entnehmen, dass das Entgelt vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erst im Jahr 2005 zur Auszahlung kam. Zu Recht wurde daher vom Finanzamt darauf hingewiesen, dass dieses Entgelt erst im Jahr des Zuflusses…
…auf den von der WGKK übermittelten Lohnzetteln ersichtlich – und ist somit im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Aus dem VwGH-Erkenntnis Ro2017/15/0025 ergibt sich, dass das Rehageld nicht als Pensionsleistung einzustufen ist, sodass eine Aufteilung auf die Jahre für die der Anspruch besteht…
…auf welche die Zuflussregel des § 19 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 anzuwenden ist, gilt der im Zeitraum nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar für das Vorjahr ausbezahlte Wochengeldbetrag iHv € 909,36, als im Jahr 2015 der Ehegattin des Bf zugeflossen. Die…
…Bescheid, zur Gänze als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Jahres 2006 erfasst. Mit Schreiben vom 22.7.2008 beantragte die Bf. die Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte vor: Die Einkünfte der IAF Service GmbH seien im Jahr des Zuflusses, nämlich…
…eine Berichtigung des Lohnzettels nicht möglich sei, könne diese nur durch Einspielung eines neuen Lohnzettels in das Finanzonline System erfolgen, sodass der Bescheid aus diesem Grund auch von Amtswegen zu berichtigen wäre, da die Zurechnung der Einkünfte in das Jahr 2009 nicht dem Zufluss-Abfluss…
…Bedacht genommen werden, ob die anzuwendende Regelung hinsichtlich der steuerlichen Erfassung von Nachzahlungen von Insolvenz-Ausfallgeld (Zuflussfiktion) im Einzelfall zu einem anderen als dem vom Gesetzgeber offensichtlich beabsichtigten Ergebnis der Vermeidung von Steuernachzahlungen durch Erfassung im Jahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, führt (vgl…
…gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. ..." Unstrittig zwischen den Parteien des Verwaltungsverfahrens ist der Zufluss der strittigen Pensionszahlungen im Jahr 2011. Festgestellt wird, dass der Anspruch des Bw. betreffend die streitgegenständlichen Pensionsnachzahlungen für den Zeitraum 1. August 2010 bis 31…
…steuerliche Erfassung der von der IAF Service GmbH erhaltenen Insolvenzgelder im Jahr des Anspruchsbestehens und nicht im Jahr des Zuflusses, da die Insolvenz seines Arbeitgebers nach dem 31. Dezember 2005 eröffnet worden wäre. Die Steuerbemessungsgrundlage des Jahres 2006 sei daher um die Kündigungsentschädigung 1.1…
…16.9.201 begehrte der Berufungswerber die steuerliche Erfassung des von der IAF Service GmbH für den Zeitraum vom 23.3.2009 bis 30.6.2009 erhaltenen bedingten Kündigungsentschädigung iHv € 11.608,52 im Jahr des Zuflusses (2009) und verwies dazu auf die arbeitsrechtliche…
…nicht, wenn schon im Zeitpunkt des Zuflusses feststehen sollte, dass eine Einnahme in späteren Jahren ganz oder teilweise wieder zurückzuzahlen ist. Sollten dem Bw. aus einer eventuell schlagend werdenden Rückzahlungsverpflichtung zukünftig nachweislich Aufwendungen entstehen, wären diese gegebenenfalls im Jahr des Abfließens der Ausgaben zu berücksichtigen…
…Jahre 2002 gewesen. Einem Ergänzungsauftrag des Finanzamtes, wonach dem Bw. schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die Steuer nach den gesetzlichen Vorgaben vom steuerpflichtigen Einkommen und nicht vom "erhaltenen Auszahlungsbetrag" zu bemessen sei und die vereinnahmten Beträge nach § 19 EStG 1988 im Jahr des faktischen Zuflusses…
…gelten, in dem der Anspruch bestehe. Die Nachzahlung für das ausbezahlte Rehabilitationsgeld sei in Entsprechung dieser Bestimmung den wirtschaftlich zugehörigen Zeiträumen zuzuordnen. Zudem lägen näher ausgeführte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Versteuerung des gesamten Rehabilitationsgeldes im Jahr des Zuflusses infolge der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7…
…als verdeckte Ausschüttung zu Recht. Die von der Betriebsprüfung in diesem Zusammenhang vorgenommene Aktivierungen und Abschreibungen der Bw. wurden zu Recht storniert. In diesem Punkt war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Zeitpunkt des Zuflusses Die Bw. bringt in ihren Ausführungen vor, dass sie als wirtschaftliche…
…Dagegen wendet der Berufungswerber ein, der Kostenersatz sei gemäß § 19 EStG 1988 nicht im Jahr 2003, sondern im Jahr des Zuflusses, somit im Jahr 2004, zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs…
…Sozialversicherungsträger dazu. Es gibt für das Wochengeld keine gesetzliche Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers zu einem bestimmten Termin - wie zB. bei den Pensionen - auszuzahlen. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausnahme vom Zuflussprinzip im § 19 Abs. 1 zweiter Satz besteht darin, dass Zahlungen dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem…