… 33, Tz 44/2). Gleiches trifft nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes auch auf das vom Insolvenz-Entgelt-Fonds bezogene Insolvenz-Ausfallsgeld zu, das ebenfalls steuerpflichtig ist. Nachdem im rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid 2018 der Ehegattin die festgesetzten Einkünfte zweifelsfrei die gesetzlich angeordnete Einkunftsgrenze von 6.000,00 €…
…aus dem Insolvenzverfahren werden daher seit dem AbgÄG 2005 – wie Pensionsnachzahlungen – dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes sind somit seit 2006 in dem Jahr zu erfassen, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten ist (vgl. ErläutRV AbgÄG 2005)…
…Bestimmung ist also noch nicht anzuwenden. Demgemäß gilt das Insolvenz-Ausfallsgeld dem Berufungswerber mit der Bezahlung durch den Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds als im Jahr 2006 zugeflossen. Gem. § 1 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) haben u.a. Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenz-Ausfallsgeld für ihre nach Abs. 2 gesicherten Ansprüche -…
…1 Satz 3 iVm § 124b Z 130 idF AbgÄG 2005 das Insolvenz-Ausfallgeld in dem Kalenderjahr zugeflossen, für das der Anspruch besteht (vgl Doralt, aaO, § 19 Tz 30, S 27). Unabhängig davon, in welchem Zeitraum dem Bw Insolvenz-Ausfallgeld gezahlt wurde, ist dieses daher gemäß…
…Kalenderjahr 2004 ein Grund für eine Pflichtveranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 EStG vorliegt Wäre die Insolvenzausfallgeldzahlung bereits im Kalenderjahr 2003 zugeflossen, hätte sich das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2003 um diesen Betrag erhöht. Die Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2003 und 2004 wurde daher…
…dass der Konkurs über das Vermögen der Firma E im Jahr 2004 eröffnet worden war. Das von der IAF Service GmbH im Jahr 2006 an den Bw. diesbezüglich ausbezahlte Insolvenz-Ausfallgeld wurde diesem für Ansprüche gewährt, die aus Zeiträumen vom 1. Juli 1999 bis 19…
…1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle zur Berücksichtung der Bezüge im Veranlagungsverfahren gem. …
…werde. Als nicht einschlägig erweise sich in diesem Zusammenhang übrigens auch die Regelung des § 3 Abs. 1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen werden, da § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 jeweils auf jenen Kalendermonat abstellt, in…
…Diese Bezüge führen dazu dass eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 durchzuführen ist. Für das ausbezahlte Insolvenz Ausfallsgeld wird zwar nach § 69 Abs. 6 EStG 1988 vorläufig ein pauschaler Lohnsteuerprozentsatz von 15% ausgewiesen, die endgültige Versteuerung dieser Bezüge erfolgt jedoch im…
…Bw. vor, dass er von der I.GmbH nicht die im Lohnzettel ausgewiesenen 9.150,39 € Insolvenzausfallsgeld, sondern nur 6.636,00 € erhalten hätte und dass diese Bezüge in Wirklichkeit das Kalenderjahr 2002 betroffen hätten. Dazu ist zum einen auszuführen, dass der Bw…
…ergibt sich, dass diese Bestimmungen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern Gültigkeit haben. Aus § 124b Z 48 EStG 1988 idF BBG 2001 ergibt sich, dass die neuen Regelungen betreffend nachträgliche Auszahlung von Insolvenzausfallsgeld erstmalig ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2001 anzuwenden sind. Gem. § 41…
…Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind. Bei den jeweiligen bezugsauszahlenden Stellen kann nur jene Lohnsteuer einbehalten werden, die auf den jeweiligen Auszahlungsbetrag entfällt (€ 2.460,60 I-GmbH und € 2.644,33 IAF Service GmbH). Der…
…6, Abs. 7 oder 8 EStG 1988 (= Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind. Nach § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sind Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, soweit…
…Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln." Für Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallsgeldes besteht somit gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 die Sonderregelung, dass…
…zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Für Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallsgeldes besteht somit die Sonderregelung, dass diese nicht im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses, sondern in dem Zeitpunkt…
…sich für Dienstnehmer typischerweise die Situation, dass sie ihre Entlohnung nicht mehr regelmäßig am Fälligkeitstag erhalten. Nachträglich erhalten sie dafür zusammengeballt (Ersatz)Zahlungen in Form von Insolvenz-Ausfallgeld nach dem IESG. Die mit dem AbgÄG 2005 vorgenommene Ausweitung des Anwendungsbereiches der Sonderreglung des § 19 Abs…
…erstmals für Konkurse, die nach dem 31. Dezember 2005 - wie im gegenständlichen Fall - eröffnet wurden, anzuwenden ist. Davor erfolgte der Zufluss des Insolvenz-Ausfallsgeldes nach der allgemeinen Regel des § 19 Abs. 1 im Zeitpunkt der Zahlung. Das konnte allerdings zu steuerlichen Nachteilen führen, weil die…
…die Firma B-GmbH, an die Bw im Jahr 2006 geleisteten Zahlungen von Insolvenz-Ausfallgeld einbezogen. In ihrer Berufung wendet die Bw ein, dass sich die Zahlungen der IAF Service GmbH auf die Vergütung von im Jahr 2004 und im Wesentlichen im Jahr 2005 entstandenen…
…seinen Austritt (§ 25 IO in der 2007 gültigen Fassung) erklärte. Der Berufungswerber erhielt seine laufenden Bezüge von 1. Oktober 2007 bis zur Konkurseröffnung inklusive der bis dahin angefallenen Weihnachtsremuneration von der IAF-Service GmbH als Insolvenzausfallsgeld (ab 1. Juli 2008 "Insolvenzentgelt") zuerkannt. Weder die Art…
…anrechenbar ist. Das Finanzamt erließ am 16. November 2004 einen Einkommensteuerbescheid 2003 und setzte die nichtselbständigen Einkünfte des Berufungswerbers (Bw.) auf Grund der übermittelten Lohnzettel wie folgt fest: | Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds Service GmbH (IAF) | 1.1. bis 31.12.2003 | € 20…