…Mai 2008 als unbegründet ab, weil die Wegzeit bei optimaler Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel lediglich zwei Stunden und zwanzig Minuten betrage. Daraufhin beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Gemäß § 16 Abs…
…Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen (LStR 2002, Rz 257…
…BS, zu den nachgewiesenen Arbeitszeiten überwiegend im Sinne des § 16 EStG 1988 die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in Kombination mit Individualverkehrsmitteln möglich und zumutbar (innerhalb der Zeitstaffel von 2,5 Stunden) gewesen sei. Mit dem am 31. Mai 2007 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz erhob die Bw…
…September 2005 im Wesentlichen aus, dass es der Bw. bei einer Wegstrecke unter 20 bzw. 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von 1,5 bzw. 2 Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach…
…2005 im Wesentlichen aus, dass es der Bw. bei einer Wegstrecke unter 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von zwei Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach Dienstende) zu erreichen. Von der Bejahung…
…es in der zusätzlichen Bescheidbegründung im Wesentlichen aus, dass es dem Bw. bei einer Wegstrecke unter 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von zwei Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach Dienstende) zu…
…Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben…
…Abfahrtszeit des Verkehrsmittels berechnen würde. Laut den von der Beschwerdeführerin angegebenen Dienstzeiten werde bei optimaler Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel die zumutbare Wegzeit von 2,5 Stunden (für mehr als 60 km einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht überschritten. Es sei daher das bereits…
…werde, dass lt. höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel gerade vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes "der halben Fahrtstrecke" zulässig sei und damit die Unterstellung einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel der Anordnung des § 16 Abs. 1…
…keine gleitende Arbeitszeit. Der Hinweis in der Berufungsentscheidung, dass bei der Dauer der Wegzeit bzw. bei der Frage der Zumutbarkeit auf eine optimale Kombination zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehrsmittel abgestellt werden müsse, sei nicht aus dem Gesetzestext zu entnehmen. Dass der Bw. zuerst mit dem…
…jedenfalls was Arbeitswege außerhalb des Nahbereiches von 25 km betrifft - nicht anhand von Entfernungen, sondern durch Gegenüberstellung der Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln einerseits und Individualverkehrsmittel andererseits ermittelt wissen wollte. Für den Nahbereich bis 25 km sieht er dagegen eine entfernungsabhängige zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von 1,5…
…bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird…
…088,00 € berücksichtigt. Das Pendlerpauschale blieb mit der Begründung, dass bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park & Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour durchaus möglich und zumutbar sei, außer Ansatz.…
…wenn man einen Teil der gesamten Wegstrecke nicht mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zurücklegen könne. Es sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen. Bei Benützung eines Kfz für die Fahrten bis zum Bahnhof Amstetten und anschließender Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel werde die 3…
…einem XY. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 25 km. Der Arbeitstag des Beschwerdeführers begann um 7:00 Uhr und endete um 17:15 Uhr. Die Zeitdauer vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn bei optimaler Kombination von Massenbeförderungs-und Individualverkehrsmittel umfasste 75 bzw…
…65 Minuten (ohne Verkehr). Eine Überprüfung der von der Bf. benötigten Wegzeit anhand Google maps und weiteren Routenplanern ergab unter Zugrundelegung einer Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel folgendes: | PKW Wohnung – K inklusive Park- und Wartezeit, laut Google maps | 20 min | K (zB…
…große Pendlerpauschale daher zu. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.3.2017 ab. Laut seinen Erhebungen bestehe bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs -und Individualverkehrsmitteln die Möglichkeit, in 75 Minuten (bei Arbeitsbeginn um 7:30 Uhr) von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu gelangen…
…Rückweg ab 17:00 dauere ungefähr gleich lang (Bus- und Zugzeiten wurden angegeben). Da dem Beschwerdeführer daher bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park&Ride") an den überwiegenden Wochentagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsort-Wohnung möglich und zumutbar sei…
…www.google.at/maps). Es ergebe sich daher eine maximal zumutbare Wegzeit von 108 Minuten (60 + 48). Bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liege der Arbeitsbeginn bei 07…
…Wesentlichen ausgeführt, dass laut den vorgelegten Zeitkarten bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungsmitteln und Individualverkehrsmittel ("Park an Ride"-Fahrt mit dem PKW bis Bahnhof j) an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei. Laut…