Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 15 am 29. Juni 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Wilhelm Frei, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Ulrike Schlagenhaufen, betreffend Einkommensteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 15 am 29. Juni 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wilhelm Frei, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Ulrike Schlagenhaufen, betreffend Einkommensteuer für…
…16 EStG 1988 42.5.4.1 Rz 10223 bis Rz 1024410243 Rz 10223: § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - Studienreise eines Hochschulprofessors (Rz 223 und Rz 389) Siehe Rz 10389 Rz 10225a: § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - Aufwendungen für eine Tätigkeit…
…der Verkehrsauffassung ist als Arbeitsmittelpunkt eines Hochschullehrers die Universität anzusehen, wo ihm vom Dienstgeber ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt wird. Dabei wird auf das typische Berufsbild eines Hochschulprofessors, nämlich Forschung und Lehre und nicht nach den Gegebenheiten des Einzelfalls abgestellt (vgl. VwGH 16.12.2003…
…Veranstaltungsprogramm zusammen und ist selbst auch Reiseführer. Fall A: Der Hochschulprofessor (Lehrer) wird im Rahmen seines Lehrauftrages (seiner Lehrverpflichtung) tätig. Sind die Aufwendungen, die er für sich zu tragen hat (Fahrtkosten, Unterkunft, Tagesgelder, Eintritte usw.), Werbungskosten? Unabhängig vom Veranstaltungsprogramm liegen beim Hochschulprofessor (Lehrer) Werbungskosten vor…
Beendet ein schweizerischer Hochschulprofessor Ende Mai 1996 seine Tätigkeit in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd…
Ein in Österreich ansässiger Hochschulprofessor, der aus England eine Pension bezieht, unterliegt damit grundsätzlich nur in Österreich der Besteuerung. Dies ergibt sich aus Artikel 18 des DBA-GB. Eine in Großbritannien abgezogene Quellensteuer ist nicht in Österreich anrechenbar, sondern müsste von Großbritannien rückerstattet werden…
…dass eine Unterbrechung dieser Zweijahresfrist dann vorliegt, wenn ein in Italien ansässiger Hochschulprofessor einen oder mehrere Lehraufträge an der Universität Graz (für einen insgesamt 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) erhalten hat, wenn er daraufhin nach Italien zurückkehrt und in der Folge - ohne jeglichen Zusammenhang mit…
…dieses Forschungsprojekt in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Die maßgebende Bestimmung des Artikels 20 Abs. 1 des Abkommens hat folgenden Wortlaut : " Ein Hochschulprofessor oder anderer Lehrer, der sich in einem Vertragstaat für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhält, um an einer Universität…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der BF war im Streitzeitraum Hochschulprofessor an einer österreichischen Universität und freischaffender Opernregisseur. Für das Jahr 2012 gab der BF durch seine ausgewiesene steuerliche Vertreterin im Oktober 2013 eine Einkommensteuererklärung ab. In der Beilage…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1.) Der Beschwerdeführer bezog im strittigen Jahr 2010 neben seinen Bezügen als emeritierter Hochschulprofessor darüber hinaus u.a. geringfügige Aktivbezüge der Universität_A. ln einer handschriftlich verfassten Beilage zur…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige bezog im Beschwerdezeitraum neben den Bezügen als emeritierter Hochschulprofessor darüber hinaus u.a. geringfügige Aktivbezüge der Universität. In einer handschriftlich verfassten Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2009 (eingereicht am 16. August…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Streitjahren nichtselbständige Einkünfte als Hochschulprofessor an der Universität von Zypern sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 2004 und 2005 erfolgte zunächst ausschließlich unter Zugrundelegung der…
…8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, der das Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ergangenen Erlass vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184…
…und führte begründend aus, auf ihn seien nach Art XII ÜberleitungsG 148/1988 noch die Bestimmungen des EmeritierungsG 1955 anzuwenden. § 4 Abs. 1 EmeritierungsG 1955 laute: „Hochschulprofessoren. die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind von Amts wegen von ihrer Lehrverpflichtung zu entheben (Emeritierung)“. Die zugehörigen…
…VwGH 20.11.2000, 97/15/0011 zu einem emeritierten Hochschulprofessor). Ein derartiger Zusammenhang zwischen den Pensionsbezügen des Bf und den geltend gemachten Aufwendungen ist nicht erkennbar, weshalb das Finanzamt zu Recht die Berücksichtigung der Zahlungen an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft als Werbungskosten verneinte…
…Der Prüfer traf in seinem Bericht - unter Hinweis auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 1. Oktober 2008 -folgende Feststellungen: "Arbeitszimmer: Nach ständiger Judikatur des VwGH werden Arbeitszimmer im Wohnungsverband für Vortragende (hier Hochschulprofessor) nicht anerkannt. (.....) In den Steuererklärungen wurde das Arbeitszimmer für die nichtselbständige…
…gegeben. Der Abgabepflichtige erhob fristgerecht am 3.3.2004 Berufung. Er beziehe Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Hochschulprofessor an der Universität Mozarteum "und üblicherweise" auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Konzertgeiger und als wissenschaftlicher Autor. Seine Tätigkeit erfordere, dass er täglich mehrere Stunden übe…
…Personalvertretertätigkeit) erbringen können. Weiters machte der Bw. geltend, dass der Nachweis erbracht worden wäre, dass die berufliche Verwendung für die Tätigkeit als Hochschulprofessor zeitlich soweit überwogen habe, dass die praktisch ausschließlich berufliche Nutzung gegeben war. Der Bw. habe nur unmittelbar vor den alle vier Jahre…
…untergebracht gewesen. Am 7. Jänner 2025 habe sie einen Rettungseinsatz mit Notarzt in Anspruch nehmen müssen, weil ihr Kreislauf während ihrer Tätigkeit als Hochschulprofessorin während des Unterrichts zusammengebrochen sei, woraufhin die Studenten sofort die Rettung und den Notarzt verständigt haben, die sie ins Krankenhaus gebracht…