Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. ES, geb. ????, vom 24. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Ing…
…Der Unabhängige Finanzsenat geht aus folgenden Gründen davon aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Halbsteuersatz nicht vorliegen: (1) Die vom Gesetz geforderte Voraussetzung eines "bestimmten Ausmaßes der Erwerbsunfähigkeit" sodass der Betrieb nicht fortgeführt werden kann, setzt schon vom Wortlaut her eine zumindest nicht geringfügige…
…Einkommensteuererklärung 2018 In der Einkommensteuererklärung 2018 wies der Bf. aus der selbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer der G-2 außer dem laufenden Geschäftsführerbezug einen mit dem Halbsteuersatz zu versteuernden Aufgabegewinn von € 420.000 aus (Kz.423). Nach den Angaben der ESt-Erklärung begann das Wirtschaftsjahr…
…zu der Frage vor, ob auch im Rechtsmittelverfahren noch ein solcher Eventualantrag gestellt werden kann und ob durch die Auswirkung des Antrages auf Verteilungsbegünstigung auf mehrere Veranlagungsjahre durch die Beifügung einer Bedingung - gegenständlich, wenn die Voraussetzungen für die Halbsteuersatzbegünstigung gemäß § 37 Abs. 5 EStG nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Gustav Teicht, Dr. Gerhard Jöchl, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…A-GmbH & Co KG und der B-GmbH & Co KG erfasst und zum Durchschnittsteuersatz versteuert, der Veräußerungsgewinn aus selbständiger Arbeiter wurde der Höhe nach unverändert dem Hälftsteuersatz unterzogen. Begründend verwies das FA auf die bescheidmäßige Feststellung der Einkünfte der D-GmbH & Co KG durch das…
27.5 Progressionsermäßigung 27.5.1 Hälftesteuersatz Rz 7364: Der Steuersatz ermäßigt sich für außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG 1988) auf die Hälfte des…
…4 EStG 1988 die "normale" Besteuerung beantragt wird und die sich bei Anwendung des Hälftsteuersatzes ergebende Einkommensteuer geringer ist als die Kapitalertragsteuer (siehe Rz 7821). 27.1.2 Veräußerung von betrieblichen Beteiligungen 27.1.2.1 Hälftesteuersatz Rz 7304: Dem Hälftesteuersatz unterliegen Gewinne aus der…
11.13 Durchschnittssteuersatz (§ 33 Abs. 10 und 11 EStG 1988) Rz 813: Rechtslage bis zur Veranlagung 2023 (§ 33 Abs. 10 und 11 EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 113/2024): Ist im Rahmen einer Veranlagung bei der Berechnung der Steuer ein Durchschnittssteuersatz anzuwenden, ist…
218.1.10.2.4.3 Steuersatz von weniger als 10% Rz 1266be: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c zweiter Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann vor, wenn die Zinsen oder Lizenzgebühren bei der empfangenden…
7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…
2628. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988) 26.128.1 Allgemeiner Steuersatz (§ 22 Abs. 1 KStG 1988) Rz 1514: Der allgemeine Einheitssteuersatz des KStG 1988 ist in Verbindung mit den einkommensteuerlichen Bestimmungen des § 27a Abs. 1 (besonderer Steuersatz) bzw. § 97 Abs. 1 EStG 1988 zu…
…ist Pensionist und erzielte im Streitjahr 2014 des Weiteren Einkünfte aus Lizenzerträge, welche dem Halbsteuersatz unterzogen wurden. Das Einkommensteuerverfahren wurde auf Grund des nachträglich übermittelten Lohnzettels betreffend die Pensionseinkünfte wiederaufgenommen und neu veranlagt. In der Beschwerde wurde eingewendet, dass der Einkommensteuerbescheid 2014 nicht nachvollziehbar sei…
…fest (Tz 2 der Niederschrift über die Schlussbesprechung): "Tz 2 Rücklage gern. § 11a EStG 1988 Überentnahmen bei Einzelunternehmen im Jahr 2004 Sachverhaltsdarstellung In der Einkommensteuererklärung 2004 wurde durch den Berufungswerber der Halbsteuersatz gemäß § 11a EStG 1988 für einen Betrag von € 92.487,44 beansprucht…
…dass die Beteiligung erst im April 1999 erworben wurde und dass sonach anlässlich des Wegzuges die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war, behindert nicht die Anwendung des Halbsteuersatzes, da der Tatbestand des Wegzuges keinen zur Qualifikation als Spekulationsgeschäft führenden Veräußerungstatbestand bildet. Wird die Hälfte des verbliebenen…
…und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er beantragte in den Streitjahren die Anwendung des Halbsteuersatzes gem § 11a EStG für nicht entnommene Gewinne. In den Erstbescheiden wurde ursprünglich antragsgemäß veranlagt und in den Jahren 2005 bzw. 2006 der gesamte Gewinn in Höhe…
…entgegen, dass er seine Erwerbstätigkeit (als persönlich haftender Gesellschafter der damaligen OG) bereits mit 1.7.2008 eingestellt hätte. Im gegebenen Fall sei der Halbsteuersatz anzuwenden. Mit Vorlagebericht vom 22.7.2016 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (§ 262 Abs. 2…
…Höhe von 15.898,14 Euro, der bei einem Halbsteuersatz bezogen auf den Durchschnittsteuersatz des Jahres 2004 in Höhe von 22.85% zu einem Nachversteuerungsbetrag in Höhe von 3.632,72 Euro führe. In der Bilanz 2010 wies der Bf. zum 31.12.2010 ein…
…dass (die Bf.) nicht berechtigt ist, Entnahmen die nicht steuerbegünstigten Eigenkapitalanstieg betreffen zu entnehmen ohne dafür eine Nachversteuerung in Kauf nehmen zu müssen. Dies würde bedeuten, dass sobald der Halbsteuersatz gem. § 11a EStG in Anspruch genommen wird, die (Bf.) auch über jene Einkünfte nicht mehr…
…15.125/35.000 + 5.110 = 7.818,97 Durchschnittssteuer 7.818,97/31.268,70 x 100 = 25,00% Halbsteuersatz 12,50% von € 168,00 = 21,00 Kapitalsteuer(Erstattung) = € 50,13 Pensionisten-Absetzbetrag € 52,63 laut beiliegender…