…1995, 91/13/0037). Reichten die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter nur deswegen, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und somit die Abgabengläubiger benachteiligt hat, so erstreckt sich die Haftung des Vertreters auch nur auf jenen Betrag…
…entrichtet werden. Vorweg wird festgestellt, dass der Bw. für Abgabenschuldigkeiten (Lohnabgaben Juli und Umsatzsteuervorauszahlung Juni 2004) iHv. insgesamt € 10.684,72 zur Haftung herangezogen wurde, welche nach der Konkurseröffnung fällig waren. Laut Eintragung im Firmenbuch oblag dem Bw. als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Abgabepflichtigen…
…betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) war Mitgesellschafter der C.GmbH und vertrat diese seit ihrer Errichtung…
…12. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 30. Mai 2012, betreffend Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO iVm § 80 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist. Die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin steht als Folge des Insolvenzverfahrens fest. Der Bf. war seit Mai 2011 alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin und somit auch für…
…vom 14. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 5. Februar 2019, Steuernummer N-1, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Gegen dieses…
…Begründend wurde unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen festgestellt, dass der Bw. eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung begangen habe und er daher zur Haftung heranzuziehen sei. In der Berufung vom 3.3.2002 bringt der Bw. im Wesentlichen vor, dass bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der haftungsgegenständlichen…
…zur Haftung herangezogen. Begründend wurde ausgeführt, dass infolge schuldhafter Pflichtverletzung der Bf., die genannten Abgaben nicht eingebracht werden konnten. Über das Vermögen der GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 16. Februar 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Folge wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und…
…entrichtet werden. Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenschuld gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. I.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Gemäß…
…des Verwaltungsgerichtshofs wird die Haftung des Vertreters dann eingeschränkt, wenn er nachweist, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (zuletzt VwGH 23.8.2016, Ra 2016/16/0063). Diesfalls haftet er nur für die Differenz zwischen dem tatsächlich abgeführten und…
…war. Damit zählt sie unmittelbar zum Kreis der Vertreter im Sinne des § 80 BAO und kann zur Haftung herangezogen werden. Gemäß § 80 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die…
…Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt darin, dass nur durch diese Maßnahme eine Einbringlichkeit der angeführten Abgaben gegeben ist und nur so dem öffentlichen Interesse an der Erhebung der Abgaben nachgekommen werden kann. Insofern das Finanzamt eine Ermessensentscheidung zu Ungunsten des Beschwerdeführers getroffen hat…
…welches für die Geltendmachung einer persönlichen Haftung erforderlich wäre. Das Bundesfinanzgericht geht daher davon aus, dass einerseits die Pflichtverletzung des Bf. nicht kausal für die Uneinbringlichkeit eines offensichtlich zumindest teilweise zweifelhaften Abgabenanspruches war und andererseits selbst bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen im Rahmen der Ermessensübung von…
…unbehinderten Ausübung seiner Funktion zu erzwingen oder seine Funktion niederzulegen und als Geschäftsführer auszuscheiden hat. Auch binden im Innenverhältnis erteilte Weisungen den Geschäftsführer insoweit nicht, als sie ihn zur Verletzung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen nötigen. Ein für die Haftung relevantes Verschulden liegt aber auch dann vor…
…des Verwaltungsgerichtshofs wird die Haftung des Vertreters dann eingeschränkt, wenn er nachweist, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (zuletzt VwGH 23.8.2016, Ra 2016/16/0063). Diesfalls haftet er nur für die Differenz zwischen dem tatsächlich abgeführten und…
…die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs…
…zur Haftung herangezogen wurde, bei der Primärschuldnerin nicht einbringlich waren. In Abrede gestellt wird jedoch mit der Begründung nicht vorhandener finanzieller Mittel eine Pflichtverletzung der Berufungsführerin sowie ein sie diesbezüglich treffendes Verschulden, da sie nicht über entsprechende Sprach- und Rechtskenntnisse verfüge. Nach ständiger Rechtsprechung des…
…Steuernummer der GmbH an Stelle der des Bf angeführt ist und dass die Haftung durch eine Berufungsvorentscheidung vermindert wurde (statt durch eine Bescheidberichtigung gem. § 295 Abs 3 BAO). Außerdem begehrt er (im Haftungsverfahren erstmals im Vorlageantrag) die inhaltliche Überprüfung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Bescheide 2003…
…Bf. für die Lohnabgaben des Monates Juni 2010 nicht mehr zur Haftung heranzuziehen. Aus dem Verzeichnis der angemeldeten Forderungen ergibt sich auch, dass die Primärschuldnerin bereits seit März/April 2010 massive Zahlungsschwierigkeiten gehabt hatte und ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr entsprechend nachkommen konnte. Aufgrund der Tatsache…
…Mangels Vertreterstellung des Bf. im Sinne der §§ 9 und 80 ff BAO im relevanten Zeitpunkt, kann der Bf. nach diesen Bestimmungen nicht zur Haftung herangezogen werden. Der Beschwerde war sohin stattzugeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…