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UFSG RV/0043-G/10Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Beihilfen-Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Die Ablegung von Prüfungen ist nicht gefordert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

UFSW RV/0152-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn keine Aufnahme als ordentlicher Hörer vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…Aufnahme als ordentlicher Hörer. Nach dem vorgelegten Studienblatt der Universität Wien war die Tochter für das Sommersemester 2007 nicht zur Fortsetzung (betreffend das Studium der Germanistik und Kunstgeschichte) gemeldet. Nach der Aktenlage ist die Tochter an der TU Wien weder als ordentliche Hörerin noch als…

BFG RV/7104777/2015Ist die Aufnahme als ordentlicher Hörer als reiner Formalakt ausreichend, um im ersten Studienjahr von einer Berufsausbildung ausgehen zu können?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

BFG RV/7100237/2013Gewährung von Familienbeihilfe im ersten Studienjahr nur von Aufnahme als ordentlicher Hörer abhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2014

…anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten.... Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann…

UFSW RV/0632-W/07Für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung, ohne dass hierfür die Ablegung von Prüfungen erforderlich wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…die eine in § 3 des StudFG 1992 genannte Einrichtung (zB Universität oder Fachhochschul-Studiengang) besuchen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…

BFG RV/5100522/2024Keine Berufsausbildung, wenn über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2024

…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung…

BFG RV/7100602/20251.) Ende eines Bachelorstudiums 2.) Keine Berufsausbildung, wenn über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2025

…maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen an, dass grundsätzlich die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Nach der Judikatur des Unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes genüge allerdings das Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung als reiner Formalakt nicht, um im ersten Studienjahr von einer…

UFSW RV/2905-W/09Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den türkischen Sohn, der als außerordentlicher Hörer an der Universität inskribiert war und sich für einen Sprachkurs eingeschrieben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

UFSW RV/0854-W/05vorübergehender Aufenthalt im Inland und Besuch von Deutschkursen bzw. Studium als außerordentliche Hörerin (keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…Beruf ausgebildet werde. Der Besuch eines Deutschkurses stelle keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Auch der Besuch eines Vorstudienlehrganges ohne weiteres Studium (nach 2 Semestern) als ordentlicher Hörer könne nicht als Berufsausbildung angesehen werden. Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein, in welchem er…

BFG RV/3100139/2023"Ernsthaft betriebenes"Studium im 1. Studienjahr: Genügt die bloße Inskription bzw. Anmeldung als ordentlicher Hörer gem. § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 als FB-Anspruchsvoraussetzung ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2023

…WS 2020/21 für diese Zeiträume die FB rückzufordern sei. 5. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und im Wesentlichen eingewendet: Für das erste Studienjahr sei der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreichend, um die FB-Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen…

UFSW RV/1228-W/05Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn ein Studium kurz nach Inskription beendet und kein Studienbeitrag gezahlt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2005

…legte am 18. Juni 2004 an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe die Reifeprüfung ab und inskribierte im Oktober 2004 an der Wirtschaftsuniversität Wien. Durch familiäre Umstände bedingt arbeitete sie danach im Betrieb ihres Vaters. Seit Jänner 2005 ist sie bei der Tyrolean Airways beschäftigt…

UFSS RV/0223-S/09Fehlt die Inskription an einer Universität, liegt keine Berufsausbildung vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2010

…gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da die Tochter der Bw. an der Fachhochschule für Architektur im Sommersemester 2008 allerdings nicht mehr inskribiert war - das Datum der Exmatrikulation ist der 29. 2. 2008…

UFSW RV/0057-W/04Keine Schulfahrtbeihilfe für Studenten an einer Fachhochschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2004

…3 des § 30a FLAG in der damals geltenden Fassung, wonach unter Schüler auch Hörer (=Studenten) zu verstehen sind, gestrichen wurde. Der Begriff "Schule" ist an Hand der schulorganisationsrechtlichen Bestimmungen auszulegen (VwGH 22.2.1995, 93/15/0034). Im SchOG 1962 (§ 3, Gliederung der österreichischen Schulen…

UFSI RV/0171-I/13Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im 1. Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…eingewendet: Der Sohn habe am 20. Juni 2011 am Gymnasium die Reifeprüfung abgelegt, sich danach für das Wintersemester 2011/2012 zum Studium angemeldet und sei auch als ordentlicher Hörer zugelassen worden. Während des Studiums seien dem Sohn Zweifel gekommen, ob dieses Studium für ihn das…

UFSW RV/0910-W/09Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das erste bzw. ab dem zweiten Studienjahr (§ 2 Abs 1 lit b FLAG iVm § 33 Abs 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…§ 2 Abs 1 lit b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gilt die Aufnahme als ordentlicher Höhrer als Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…

UFSW RV/4691-W/02Anspruchsvoraussetzungen im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…des Studiums, für das die Familienbeihilfe gewährt werden soll, gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung. Danach ist für den weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe der vorgenannte Erfolgsnachweis zu erbringen. Eine Rückforderung der für das erste Studienjahr bezogenen Familienbeihilfe ist dann nicht auszuschließen, wenn aus…

BFG RV/3100251/2024Anspruch auf Familienbeihilfe während des ersten und zweiten Studienjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2024

…2022 und vom 3. Oktober 2022 bis 31. März 2023 jeweils durchgehend als ordentliche Hörerin zum Studium Translationswissenschaften für Spanisch und Englisch zugelassen (siehe Studiendatenauszug aus der Datenbank FABIAN). Sie hat im Jänner 2023 das Studium Translationswissenschaften abgebrochen (siehe Schreiben der Tochter, per Mail an…

BFG RV/7100108/2018Rückforderung Familienbeihilfe - Vorstudienlehrgang
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2018

…gab am 23.08.2017 bekannt, dass die Ergänzungsprüfung aus Mathematik nicht abgelegt worden sei. Beigelegt wurde eine Bestätigung der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für ***** vom 21.08.2017: „Hiermit wird bestätigt, dass Frau S.A. mit 07.06.2017 als Studierende im Kolleg…

UFSW RV/1277-W/08Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da für den Anspruch auf Familienbeihilfe im ersten Studienjahr der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreicht und die Bw die Studienbestätigungen ihres Sohnes für das erste Studienjahr (Wintersemester 2006 und Sommersemester 2007…

BFG RV/4100132/2016Inskription als gesetzliche Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2016

…1 lit. b FLAG 1967, 3 StudFG 1992 sowie darauf, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Tochter K, habe ihre Berufsausbildung an der FH mit 19. Mai 2014 abgebrochen, daher sei ein Anspruch auf FB für den angeführten…