…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…Aufnahme als ordentlicher Hörer. Nach dem vorgelegten Studienblatt der Universität Wien war die Tochter für das Sommersemester 2007 nicht zur Fortsetzung (betreffend das Studium der Germanistik und Kunstgeschichte) gemeldet. Nach der Aktenlage ist die Tochter an der TU Wien weder als ordentliche Hörerin noch als…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten.... Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann…
…die eine in § 3 des StudFG 1992 genannte Einrichtung (zB Universität oder Fachhochschul-Studiengang) besuchen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…
…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung…
…maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen an, dass grundsätzlich die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Nach der Judikatur des Unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes genüge allerdings das Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung als reiner Formalakt nicht, um im ersten Studienjahr von einer…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…Beruf ausgebildet werde. Der Besuch eines Deutschkurses stelle keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Auch der Besuch eines Vorstudienlehrganges ohne weiteres Studium (nach 2 Semestern) als ordentlicher Hörer könne nicht als Berufsausbildung angesehen werden. Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein, in welchem er…
…WS 2020/21 für diese Zeiträume die FB rückzufordern sei. 5. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und im Wesentlichen eingewendet: Für das erste Studienjahr sei der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreichend, um die FB-Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen…
…legte am 18. Juni 2004 an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe die Reifeprüfung ab und inskribierte im Oktober 2004 an der Wirtschaftsuniversität Wien. Durch familiäre Umstände bedingt arbeitete sie danach im Betrieb ihres Vaters. Seit Jänner 2005 ist sie bei der Tyrolean Airways beschäftigt…
…gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da die Tochter der Bw. an der Fachhochschule für Architektur im Sommersemester 2008 allerdings nicht mehr inskribiert war - das Datum der Exmatrikulation ist der 29. 2. 2008…
…3 des § 30a FLAG in der damals geltenden Fassung, wonach unter Schüler auch Hörer (=Studenten) zu verstehen sind, gestrichen wurde. Der Begriff "Schule" ist an Hand der schulorganisationsrechtlichen Bestimmungen auszulegen (VwGH 22.2.1995, 93/15/0034). Im SchOG 1962 (§ 3, Gliederung der österreichischen Schulen…
…eingewendet: Der Sohn habe am 20. Juni 2011 am Gymnasium die Reifeprüfung abgelegt, sich danach für das Wintersemester 2011/2012 zum Studium angemeldet und sei auch als ordentlicher Hörer zugelassen worden. Während des Studiums seien dem Sohn Zweifel gekommen, ob dieses Studium für ihn das…
…§ 2 Abs 1 lit b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gilt die Aufnahme als ordentlicher Höhrer als Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…
…des Studiums, für das die Familienbeihilfe gewährt werden soll, gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung. Danach ist für den weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe der vorgenannte Erfolgsnachweis zu erbringen. Eine Rückforderung der für das erste Studienjahr bezogenen Familienbeihilfe ist dann nicht auszuschließen, wenn aus…
…2022 und vom 3. Oktober 2022 bis 31. März 2023 jeweils durchgehend als ordentliche Hörerin zum Studium Translationswissenschaften für Spanisch und Englisch zugelassen (siehe Studiendatenauszug aus der Datenbank FABIAN). Sie hat im Jänner 2023 das Studium Translationswissenschaften abgebrochen (siehe Schreiben der Tochter, per Mail an…
…gab am 23.08.2017 bekannt, dass die Ergänzungsprüfung aus Mathematik nicht abgelegt worden sei. Beigelegt wurde eine Bestätigung der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für ***** vom 21.08.2017: „Hiermit wird bestätigt, dass Frau S.A. mit 07.06.2017 als Studierende im Kolleg…
…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da für den Anspruch auf Familienbeihilfe im ersten Studienjahr der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreicht und die Bw die Studienbestätigungen ihres Sohnes für das erste Studienjahr (Wintersemester 2006 und Sommersemester 2007…
…1 lit. b FLAG 1967, 3 StudFG 1992 sowie darauf, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Tochter K, habe ihre Berufsausbildung an der FH mit 19. Mai 2014 abgebrochen, daher sei ein Anspruch auf FB für den angeführten…