Artikel 102 Allgemeine Grundsätze und vom Anmelder zu treffende Vorkehrungen (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Beantragt ein Anmelder die Präferenzbehandlung nach dem APS, so verweist er in der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr auf die Erklärung zum Ursprung. Als Verweis auf…
20.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung 20.2.4.13.1 Allgemeines Rz 6203: Ein Zertifikat ist eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswertes abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw…
7.3. Grundsätze 7.3.1. Automatisationsunterstützte Bestandsführung Für die Betreibung von Zolllagern und Verwahrungslagern ist die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen der Grundsatz. Manuelle Bestandsaufzeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bewilligungserteilenden Zollstelle und sind nur bei überschaubaren Lagerbewegungen zuzulassen. 7.3.2. Schnittstelle Zollanmeldung-Bestandsaufzeichnung…
3.5. Grundsatz der unternehmensbezogenen Zertifizierung Antragsteller kann eine natürliche oder eine juristische Person gemäß Art. 5 Z 4 UZK werden, sofern diese der Definition des Wirtschaftsbeteiligen gemäß Art. 5 Z 5 UZK entspricht. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsstandards (Art. 28 UZK-IA…
2.6. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.6.1. Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…
1. Grundsätzliches (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die Union bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der Union kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen a)zur Marktbeobachtung sowie b)zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Präferenzregelungen. (2) Die zu beachtenden Bestimmungen…
1. Grundsätzliches Die vorliegende Arbeitsrichtlinie bezieht sich auf die Bestimmungen über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (genannt "Schema"), das die Europäische Union mit Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates den Entwicklungsländern gewährt. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck "APS" das…
…Grundsätzliches Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden unter dem dritten Teil Titel III "Die Landwirtschaft und die Fischerei" (Artikel 38 bis 44) - die Grundzüge des Binnenmarktes festgelegt. Der Binnenmarkt für die Landwirtschaft Der Binnenmarkt umfasst auch die Landwirtschaft, die Fischerei und den…
1. Grundsätze der Überwachung 1.1. Antragsprinzip Alle Überwachungsmaßnahmen durch Zollstellen setzen einen entsprechenden Antrag des Beteiligten voraus.
2. Grundsätze Die Effizienz dieser EU-Verwaltung hängt nicht nur von der sorgfältigen Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der EU-Verordnungen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern auch von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen. Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen…
…im Devolutionsantrag eine Säumnis hinsichtlich der Erlassung eines Abrechnungsbescheides nicht geltend gemacht wurde. In den vorliegenden Beschwerden werden sohin keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des § 33a VwGG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher beschlossen, die Behandlung der Beschwerden abzulehnen. […]" Bereits am 20…
…die vom Finanzamt eingeschlagene Vorgangsweise, nämlich sämtliche Umsätze mit 20% zu versteuern, verletze den Grundsatz von Treu und Glauben insofern, als der bisher angewendete Mischsatz von teilweise 20% und teilweise 10% im Zuge mehrerer Betriebsprüfungen und Umsatzsteuernachschauen nicht angezweifelt worden wäre. Die durch die Prüfung…
…anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Diesem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgend ist daher zusammenfassend zu sagen, dass der Bw…
…kann der Unabhängige Finanzsenat nicht folgen. Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden…
…ErbStG gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis. oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches als Erwerb von Todes wegen. Die geltende Erbschaftssteuer ist eine Erbanfallsteuer; sie ist daher grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer/10…
…2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches als Erwerb von Todes wegen. Die geltende Erbschaftssteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches als Erwerb von Todes wegen. Die geltende Erbschaftssteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches als Erwerb von Todes wegen. Die geltende Erbschaftssteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…