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Findok · Richtlinien

ZT-2510

2. Grundsätze

geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Wortlaut laut Findok

2. Grundsätze Die Effizienz dieser EU-Verwaltung hängt nicht nur von der sorgfältigen Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der EU-Verordnungen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern auch von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen. Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen insbesondere darauf achten, dass alle Einführer in der gesamten EU eine einheitliche und gerechte Behandlung erfahren die Ausgangsmenge eines bestimmten Zollkontingents nicht überschritten wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0414-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF