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Findok · Richtlinien

ZT-2510

2. Grundsätze

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

2. Grundsätze Die Effizienz dieser GemeinschaftsverwaltungEU-Verwaltung hängt nicht nur von der sorgfältigen Anwendung der entsprechenden RechtsvorschriftenBestimmungen der EU-Verordnungen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern gleichermaßenauch von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen. Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen insbesondere darauf achten, dass alle Einführer in der gesamten GemeinschaftEU eine einheitliche und gerechte Behandlung erfahren die Ausgangsmenge eines bestimmten Zollkontingents nicht überschritten wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
4, 5 (geltend: 8)
Gültig
01.01.2013 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF