Findok · Richtlinien
ZT-2510
2. Grundsätze
überholte Fassung (bis 31.12.2012)RichtlinieBMF-010314/2002-IV/8/2008gilt ab 01.02.2007
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 31.12.2012.
Wortlaut laut Findok
2. Grundsätze
Die Effizienz dieser Gemeinschaftsverwaltung hängt nicht nur von der sorgfältigen Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern gleichermaßen von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen.
Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen insbesondere darauf achten, dass
alle Einführer in der gesamten Gemeinschaft eine einheitliche und gerechte Behandlung erfahren
die Ausgangsmenge eines bestimmten Zollkontingents nicht überschritten wird.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/2002-IV/8/2008
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.02.2007 bis 31.12.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF