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Findok · Richtlinien

ZT-2510

2. Grundsätze

überholte Fassung (bis 31.12.2012)RichtlinieBMF-010314/2002-IV/8/2008gilt ab 01.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 31.12.2012.

Wortlaut laut Findok

2. Grundsätze Die Effizienz dieser Gemeinschaftsverwaltung hängt nicht nur von der sorgfältigen Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern gleichermaßen von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen. Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen insbesondere darauf achten, dass alle Einführer in der gesamten Gemeinschaft eine einheitliche und gerechte Behandlung erfahren die Ausgangsmenge eines bestimmten Zollkontingents nicht überschritten wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/2002-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 8)
Gültig
01.02.2007 bis 31.12.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF