…GmbH. Wird bei einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass im Rahmen einer Neugestaltung der Lizenzverträge die Lizenzgebühren in der Größenordnung von über 2 Mio. Euro an eine andere niederländische Gesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Großmutter-Holding-Gesellschaft, sonach eine "Tantengesellschaft") überwiesen werden, dann kann der Quellensteuerabzug unterbleiben…
…Beteiligungen - aus organisatorischen bzw. geschäftspolitischen Gründen - auch über diverse Zwischenholdings hält und der Finanzierung von operativen Geschäften ihrer Konzerngesellschaften auch als indirekter Großmutter- oder auch Urgroßmuttergesellschafter nachkommt; dh es ist für Finanzierungentscheidungen der b irrelevant, ob sie direkter oder indirekter Gesellschafter ist. Die Entscheidung zur…
…0090). 6. Eignung der Leistungen, den Wert der Gesellschaftsrechte der HOLDING zu erhöhen Sowohl nach innerstaatlichem Recht, als auch nach der Bestimmung des Art 4 Abs 2 Buchstabe b) der Richtlinie 69/335/EWG (entspricht Artikel 3 Buchstabe h) der RL 2008/7/EG), muss…
…eine reine Holdinggesellschaft ohne weitere Funktion, auch bei den Großmüttern auf Channel Isl und British Virgin Isl scheint es so zu sein. Beide zypriotischen Firmen (Bw. und Y Ltd.) wie auch die Großmütter sind vermögenslos. In die 2007 erworbenen Gesellschaftsanteile sind mehr als eine Milliarde…
…der Beträge von der HOLDING an die X* als einheitliche Vorgänge zu beurteilen seien. Die Leistungen seien auf Grund der nach der Judikatur des EuGH gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der STADT als Leistender und der X* als Leistungsempfängerin zuzurechnen und lägen daher nicht gesellschaftsteuerpflichtige "Großmutterzuschüsse" vor…
…werden. Beschwerdegegenständlich veräußerte die niederländische A Holding B.V. (bzw deren Tochtergesellschaften) in mehreren Schritten Gesellschaften des A Konzerns an die B Gruppe. Der A Konzern stand vor den durchgeführten Veräußerungen im Eigentum der XYZ Gruppe (im Folgenden X Gruppe), es bestand keine finanzielle…
…zur Holding vorzunehmen. Dies ergibt sich vor allem durch einen Größenschluss aus dem Urteil des EuGH vom Jänner 2006, C 494/03. Im dortigen Fall erfolgte nicht einmal eine Einbeziehung der unmittelbaren Gesellschafterin in den Geschehensablauf und trotzdem rechnete der EuGH den von der Großmutter…
…klassischen Großmutterzuschusses", bei dem nur EIN Zahlungsfluss zwischen der "Großmutter" und der "Enkelgesellschaft" stattfindet, erhielt die X* von ihrer unmittelbaren Gesellschafterin physisch Geldmittel übertragen. Die Leistungen die die HOLDING an die X* erbringt und die Leistungen, die die HOLDING von der STADT erhält, unterscheiden sich…
…siehe oben). Dadurch wurde die VN-Holding-AG von der "Mutter" zur "Großmutter" bzw. die VNT-GmbH von der "Schwester" zur "Mutter" der ungarischen Gesellschaft. Mit Übertragung der "Darlehensforderung" als "stille Einlage" an die VNT-GmbH sollte diese eine Forderung gegenüber ihrer nunmehrigen 100%-igen…
…die "(Ur)großmutter" erbracht wurde. Zum Zuschuss der C. an die A.. ist zu sagen, dass der EuGH in seinem Urteil zur Rechtssache Senior Engineering Investments BV ausgeführt hat, dass nach dem Aufbau der Richtlinie 69/335 und ihrer Systematik diese Gesellschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft…
…gesamten Zuschusses durch die W Holding GmbH ausgegangen ist. Für die Beurteilung der Steuerpflicht der Beschwerdeführerin ist es im Übrigen unerheblich, ob von einem einheitlichen Vorgang oder zwei getrennten Vorgängen auszugehen ist." Daraus leitet der Unabhängige Finanzsenat ab, dass für die gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung entscheidend ist…
…Mai 2004 eine Forderung gegenüber der HOLDING in Höhe von € 3.456.602,29 erworben und wurde daher dieser Betrag zu Recht vom Finanzamt im Verfahren zu ErfNr. ***8 der Bemessung der Gesellschaftsteuer zugrunde gelegt. Bei den übrigen Zuschüssen hat die X* mit dem…
…gesamten Zuschusses durch die W Holding GmbH ausgegangen ist. Für die Beurteilung der Steuerpflicht der Beschwerdeführerin ist es im Übrigen unerheblich, ob von einem einheitlichen Vorgang oder zwei getrennten Vorgängen auszugehen ist." Daraus leitet der Unabhängige Finanzsenat ab, dass für die gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung entscheidend ist…
…Gesellschaften bzw. Großmutter-Gesellschaften Gesellschafterzuschüsse in folgender Höhe geleistet werden: | - I. Holding & Consulting GmbH, FN 119462 f | ATS 148,000.000,-- | - T. RealitätenbeteiligungsgmbH, FN 188127 h | ATS 55,500.000,-- Der Kommanditist HS Privatstiftung, FN 136526 z, verpflichtet sich, einen Gesellschafterzuschuß…
…Oktober 1999 ist zu entnehmen, dass die T. RealitätenbeteiligungsgmbH "dafür Sorge zu tragen" hat, dass "von ihren Mutter-Gesellschaften bzw. Großmutter-Gesellschaften" ein Gesellschafterzuschuss ATS 55,500.000,00 geleistet wird. Die Bw. spricht in diesem Zusammenhang im Vorlageantrag, dass diese Verpflichtung "lediglich einen zivilrechtlich…
…die P. Holding auch nach der Kapitalerhöhung der Bw. Mehrheitsgesellschafterin dieser Gesellschaft bleibe und damit die Vorteile der Gruppenbesteuerung in Anspruch nehmen könne. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest: Zum Zeitpunkt der Leistung des nicht rückzahlbaren Kapitalzuschusses an die Bw. in Höhe…
…Holding GmbH überwiesen worden. Am 27. Juni 2003 sei bereits von den Gesellschaftern der S. Holding GmbH, somit von den Großmüttern, der Beschluss gefasst worden, das zufließende Eigenkapital in Form von Kapitalzuschüssen an die Enkelgesellschaften weiter zu leiten. Somit sei die S. Holding GmbH als…
…Holding AG, Rn 37 und 38, und C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, Rn 25, sowie die erwähnten hg. Erkenntnisse vom 24. Jänner 2013 und vom 21. November 2012). Ein beherrschender Einfluss einer Obergesellschaft auf die Willensbildung einer Zwischengesellschaft vermag noch keine gesellschaftsrechtlich…
…unmittelbare Empfängerin HOLDING war und ist durch den Gemeinderatsbeschluss der STADT angewiesen, die Mittel ausschließlich für die Erfordernisse der X* zu verwenden. IV. Zu der im Erkenntnis des VwGH thematisierten Frage der Freiwilligkeit ist daher anzumerken, dass die Schlussfolgerung, mangels Vorliegens einer gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen…
…eines Gesellschafters, die keine Erhöhung des Kapitals mit sich bringen, sondern ihren Gegenwert in einer Änderung der Gesellschaftsrechte finden oder geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (EuGH 17.10.2002, Rs C-339/99, Energie Steiermark Holding AG…