…2 leg. cit. zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67…
…Einkommensteuergesetzes für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Jänner 2001 auszustellen. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 24. September 2001 bis 30. September 2001-wenn auch nur von einer Woche- ist nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988…
…gleichzeitiger Bezug von mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vgl abgedruckte Lohnzettel am Ende des angefochtenen Bescheides),andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte iHv saldiert 2.646,64 €, das sind umgerechnet 36.418,56 öS und somit mehr als die 10.000 öS-Grenze; 2001: zeitweise gleichzeitiger Bezug von…
…rechtliche Frage, ob bei einer derartigen Konstellation ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt oder nicht. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 dann ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die…
…1988 (zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden) gegeben ist - im Rahmen der Veranlagung erfasst, dann besteht im Veranlagungsverfahren keine Bindung an die Ergebnisse eines Lohnsteuerverfahrens; die Einkommensteuerveranlagung ist vielmehr von einem Lohnsteuerverfahren unabhängig…
…im September neben dem laufenden Arbeitslohn auszubezahlenden sonstigen Bezug ausschließlich aus dem im Juli und August bestehenden Arbeitsverhältnis resultierte und daher auch diesen Lohnzahlungszeiträumen zuzurechnen ist. Insofern kam es im September 2007 nicht zum gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften. Da somit kein Grund für…
…oder nicht bzw., ob die festgesetzte Einkommensteuer richtig berechnet wurde oder nicht. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug…
…910-910b), gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden (siehe Rz 911 - 911b), Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7, 8 oder 9 EStG 1988 (siehe Rz 911c - 911d) (Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken…
…April 2013 mit der Begründung, dass bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben sei, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, bei denen der Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sei vorliege als unbegründet abgewiesen. In der Berufung (nunmehr…
…nachstehendem Inhalt übermittelt: "Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist in den folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben: - andere Einkünfte von mehr als 730 Euro, - gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, - Zufluss von Bezügen gemäß …
…EStG idgF hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu leisten. Für Lohnsteuerpflichtige sind die Vorauszahlungen nur in den Fällen des § 41 Abs 1 Z 1 und 2 im Kalenderjahr zumindest gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert wurden…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des…
…überschnitten habe. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt 1. (Abweisung) Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert worden sind, bezogen worden sind. Aus dem Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung würde sich unstrittig ergeben, dass die Berufungswerberin in der Zeit von 1.1.2007 bis 30.6.2007…
…von lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine Veranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Tatbestandsvoraussetzung eines zumindest zeitweise gleichzeitigen Bezugs von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist schon erfüllt, wenn ein gleichzeitiger…
…der nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogenen restlichen, an sich steuerfreien Einkünfte) bzw. § 41 Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988 (zumindest zeitweiser gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen, beim bisherigen Lohnsteuerabzug gesondert versteuerten Einkünften bzw. Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…bereits auch lohnsteuerpflichtige Bezüge der ***8*** erhalten hat. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 knüpft nämlich nicht an den zumindest zeitweise gleichzeitigen Bestand von mehreren Dienstverhältnissen an, sondern daran, ob zeitweise gleichzeitig ein Zufluss (§ 19 EStG 1988) von an sich lohnsteuerpflichtigen mehreren Bezügen erfolgt…
…den Sachbescheiden fand, enthielten diese auch keine weiteren Begründungsausführungen bezüglich der Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Begründung bezog sich jeweils nur auf die Ermittlung des Steuersatzes wegen zeitweiligen Bezuges von Arbeitslosengeld bzw. gleichzeitigen Bezuges lohnsteuerpflichtiger Einkünfte von mehreren bezugauszahlenden Stellen. Es ergaben sich…
…in welcher keine Angaben in Bezug auf die erzielten Einkünfte erfolgten, sei ihm anzulasten. Es müsse aber auch geprüft werden, ob dem Täter zumutbar gewesen sei, seine Sorgfaltspflicht einzusetzen. Hiezu werde darauf hingewiesen, dass Herr c seit mehreren Jahren unter einem Burn-Out-Syndrom leide…