…um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die…
… 80 ff. bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. § 80Abs. 1 BAO: Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen…
…worden, nicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung der Gläubiger verstoßen zu haben. Dies entspreche nicht dem gesetzlich auferlegten qualifizierten Konkretisierungsgebot des Geschäftsführers und habe den Bf. somit nicht entschuldigen können. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergebe sich die schuldhafte Pflichtverletzung durch deren Nichtabfuhr…
…Vertreter obliegt der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040). Die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reicht nicht…
…2007, die Abgabenbehörde habe allenfalls im Schätzungswege zu ermitteln, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, kann nicht gefolgt werden, weil das Erfordernis zur Errechnung einer entsprechenden Quote auf dem Vertreter und nicht auf der Abgabenbehörde lastet (vgl. 19…
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…7.-21.10.2016 die der GmbH zur Verfügung stehenden Mittel aus Zahlungen ihrer Schuldner nicht ausreichend offengelegt worden. Des Weiteren kann aus den vereinzelt aufgezeigten Banküberweisungen im Zeitraum 18.8.-10.10.2016 keine Gleichbehandlung der Gläubiger bei der Verwendung der vorhandenen Mittel ableitbar…
…um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und…
…3 EStG sich ergebende Verpflichtung, nur so viel an Löhnen auszubezahlen, dass die von diesen Mitteln einbehaltene Lohnsteuer auch abgeführt werden kann. Zur Vermeidung eines für die Heranziehung zur Haftung relevanten Verschuldens hätte der Bw. die Löhne gemäß § 78 Abs. 3 EStG 1988 nur in…
…4.20051 2004/14/0030). Da Sie trotz Aufforderungen vom 10.12.2013, 03.04.2014 und 13.11.2014 keine rechnerische Darstellung der quotenmäßigen Gleichbehandlung aller Gläubiger übermittelt haben, wird die Schlechterstellung des Finanzamtes Graz-Stadt zu 100% angenommen und die Haftung für den…
…die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218, mwN). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein…
…der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung kann in Anbetracht der dargelegten nahezu vollständigen Vernachlässigung sämtlicher Entrichtungspflichten als widerlegt betrachtet werden, wobei es an dem von einer Rechtsanwältin vertretenen Bw. gelegen wäre, ein eventuelles Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der vorhandenen Mittel zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bei Gleichbehandlung aller Gläubiger…
…Nachweis der Schlechterbehandlung der Lieferanten Kontoblätter vor. Die Vertreterin des Finanzamtes stellte dazu fest, dass ihr diese nunmehr vorgelegten Unterlagen zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgelegen wären, weshalb sie sich der Ansicht des steuerlichen Vertreters des Bw. anschließen könnte, für die Beurteilung der Gleichbehandlung der Gläubiger…
…um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die…
…wären. Das bedeutet, bei Gleichbehandlung der Gläubiger hätte der Abgabengläubiger von seinem Rückstand iHv. 156.161,00 € einen Anteil von 26.603,62 € erhalten. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden seitens des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, der nach ständiger Judikatur des VwGH Vorhaltecharakter zukommt, detailliert…
…anzutreten. Der entsprechende schriftliche Nachweis einer anteiligen Befriedigung und damit einer Gleichbehandlung aller Gläubiger (zb Bankkonten) konnte nicht erbracht werden. Damit kann von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw ausgegangen werden und die uneinbringlichen Abgaben dem Vertreter der Gesellschaft (Bw) zur Gänze vorgeschrieben werden (Erkenntnisse v…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049). Es obliegt dem Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag unter Einbeziehung der auf…
…um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die…
…allfällige Gleichbehandlung der Gläubiger betrifft, so wäre dies von der Bf. zu behaupten und zu beweisen gewesen. An der Bf., der als Geschäftsführerin der Primärschuldnerin ausreichend Einblick in die Gebarung zustand, wäre es gelegen gewesen, das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der…