…aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls…
Gemäß § 94a EStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen…
…Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 29. März 2006 betreffend Erstattung von Kapitalertragssteuer gem. § 94a EStG 1988 nach der am 7. März 2007 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…einem EU-Mitgliedstaat etablierten Personengesellschaftsbetriebstätten von drei im EU-Raum ansässigen Kapitalgesellschaften von einer österreichischen Tochtergesellschaft Gewinnausschüttungen, dann verpflichtet der Wortlaut der Mutter-Tochterrichtlinie zur Quellensteuerentlastung. Nach dem Wortlaut des § 94a EStG 1988 wird eine unmittelbare Beteiligung der EU-Gesellschaften an den österreichischen Tochtergesellschaften verlangt…
…1*** ***2***, k.s. gem Anlage 2 zu § 94a Abs 1 Z 3 bzw § 94 Z 2 EStG eine Gesellschaft im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie ist, erfolgte die Ausschüttung der Dividenden zu Recht ohne Kapitalertragsteuerabzug. Die Einforderung einer allfälligen Kapitalertragsteuer von jemand anderem als…
…Die damaligen Voraussetzungen gem § 94a EStG waren im Zeitpunkt der Ausschüttungen der ***3*** Beteiligungs GmbH erfüllt. Bei der ***3*** Beteiligungs GmbH handelt es sich um eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, an deren Stammkapital eine unter die Anlage 2 zu § 94 Z 2 EStG fallende Muttergesellschaft nachweislich…
…die Generalversammlung gem. § 30k GmbHG). Zur Frage der Gewinnausschüttung an die deutschen Gesellschafter wird bestätigend mitgeteilt, dass die an die deutsche Muttergesellschaft vorzunehmende Ausschüttung gem. § 94a EStG. bei Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung (Vordruck ZS-D1) in Österreich KESt-frei ausgezahlt werden kann; die Gewinnausschüttungen an die…
…K. und Herr M. zu je 50%. Es könne daher keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der Muttergesellschaft erfolgen. Gemäß § 94a EStG sei daher keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Es sei eine rigorose Zuschätzung unter teilweiser Verletzung der Verfahrensvorschriften vorgenommen worden. Die Bw. beantrage daher, die oben angeführten…
…Gesellschaft seien daher als verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafterin M Holding zu beurteilen. Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ausländische Körperschaften unterlägen in den Jahre bis 2011 gem. § 94a Abs. 2 Zif. 7 EStG iVm § 1 Zif. 2 der VO zu § 94a Abs.2 der Kapitalertragsteuer von…
…Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ausländische Körperschaften unterliegen in den Jahren bis 2011 gem. § 94a Abs. 2 EStG 1988 iVm § 1 Z. 2 der VO zu § 94a Abs. 2 - BGBl 1995/56 der Kapitalertragsteuer von 25%, sofern nicht eine Befreiung gem. § 94a EStG 1988 vorliegt. Gem…
…die Abkommensberechtigung nachzuweisen. Für den Zeitraum 1995 seien die nicht anerkannten Zinsaufwendungen als verdeckte Ausschüttung gewertet worden; eine Begünstigung gem. § 94a Abs 2 EStG (Befreiung der EU-Muttergesellschaften) sei nicht anwendbar. Da eine zeitnahe Ansässigkeitsbescheinigung (= innerhalb eines Jahres zur Zinsenzahlung) nicht vorgelegt werden konnte…
…geht es darum, dass ein anderer als der eigentliche Steuerschuldner die Abgabe berechnen und für den eigentlichen Steuerschuldner bezahlen muss. Die Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages erfolgt hier etwa im Rahmen einer KESt-Anmeldung gem § 96 Abs 3 EStG 1988. Die sinngemäße Anwendung des § 201…
…GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit…
…dass das in § 94a EStG ebenfalls enthaltene "Unmittelbarkeitserfordernis" im Hinblick auf die EG-Mutter-Tochterrichtlinie auch bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen über Personengesellschaftsbetriebstätten innerhalb der EU gewahrt bleibt, hat keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94 Z 2 EStG, weil die Mutter-Tochterrichtlinie auf diese…
…Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988 gemäß § 94 Z 2 EStG 1988, wenn die Körperschaft zu mindestens einem Zehntel unmittelbar oder mittelbar (dh. Beteiligungen über eine Personengesellschaft) am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Kapitalgesellschaft oder der Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft beteiligt ist. Liegen diese Voraussetzungen…
…prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu. Wohl aber könnte die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer…
Hat die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann…
…beschlossen, dann ist die slowenische Kapitalgesellschaft nach EU-Beitritt Sloweniens berechtigt, dass die ihr zufließende Dividende gemäß § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer freigestellt wird. Wurde allerdings die Beteiligung vor dem Dividendenauszahlungstag am 7. Oktober 2004 an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem…
Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor…
…müssen Gewinnausschüttungen zwischen grenzüberschreitend verbundenen Körperschaften nach Maßgabe der Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG 1988…