…6 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 7. Abkommensberechtigung von Organgesellschaften Gewinnausschüttungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an eine österreichische GmbH, die nach österreichischem Recht Organgesellschaft einer in Österreich ansässigen Organträgergesellschaft ist, sind ihr - und nicht der als Organträger dahinter stehenden Person - zuzurechnen, sodass nach den allgemeinen…
…89/14/0248 ist ein Vorteilsausgleich durch Gegenüberstellung des Zinsvorteils des Geschäftsführers bei den Verrechnungskonten und des Zinsvorteils der Organgesellschaften bei den vom Geschäftsführer gewährten Darlehen unter anderem -und insoweit ist die im entschiedenen Fall getroffene Aussage auch auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar -deshalb nicht…
…welche Rechtsperson im Ausland Empfänger einer Gewinnausschüttung einer österreichischen Kapitalgesellschaft ist, muss daher nach allgemeinem Steuerrecht (sonach außerhalb der Sondervorschrift des § 9 KStG und ohne Anwendungsberechtigung vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften) erfolgen. Ist daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen…
…sondern lediglich eingewendet, dass diese keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellten, da ein Vorteilsausgleich iSd KStR Rz 609ff vorliege. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei verdeckten Ausschüttungen um alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Vorteilsgewährungen einer Körperschaft an Anteilseigner, die das Einkommen der Körperschaft mindern und…
…dass bei EU-richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG dieser Bestimmung keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische Gewinnausschüttungen unter zweckentfremdeter Ausnutzung der EU-Mutter-Tochterrichtlinie in Steueroasenländer…
…Vermögen einer Gesellschaft gehört, an der der Empfänger als Mitunternehmer beteiligt ist, grundsätzlich der Steuerabgeltung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 (Steuerabgeltung bei natürlichen Personen für Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf deren Erträge ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 anwendbar ist; Kapitalertragsteuer gemäß…
…Ohne § 10 KStG gäbe es sohin eine Doppelbesteuerung . Bei Gewinnausschüttungen durch das Gruppenmitglied an den Gruppenträger handle es sich nicht um steuerfreie Vermögensmehrungen und Einnahmen, sondern um bereits besteuerte Beträge. Aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass innerhalb einer Unternehmensgruppe keine steuerfreie Ausschüttung im Sinne des…
…Ohne § 10 KStG gäbe es sohin eine Doppelbesteuerung . Bei Gewinnausschüttungen durch das Gruppenmitglied an den Gruppenträger handle es sich nicht um steuerfreie Vermögensmehrungen und Einnahmen, sondern um bereits besteuerte Beträge. Aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass innerhalb einer Unternehmensgruppe keine steuerfreie Ausschüttung im Sinne des…
…im Juli 2000 getätigte Gewinnausschüttung iHv ATS 30 Mio erfolgte an die A.. Infolge der beschriebenen Konzernstruktur sei die Ausschüttung an die SLDENV weitergeleitet und als solche bei dieser im Rahmen der Erklärung für die steuerliche Gesamtorganschaft für das Wirtschaftsjahr 2000 als steuerbefreiter Beteiligungsertrag berücksichtigt…
…iZm dem Erwerb von Beteiligungen an Organgesellschaften und Nichtorgangesellschaften weggefallen. § 11 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 komme daher gleichermaßen für Gruppen- und Nichtgruppengesellschaften zum Tragen. Die Gruppenbesteuerung sei nicht mehr mit der früheren "Sonderstellung" der Organschaft vergleichbar. Bei der Gruppenbesteuerung bleibe jedes Gruppenmitglied eigenständiges…
In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach…
In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach…
…Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht…
…umfänglicher Hinsicht Bedingungen oder Begrenzungen vereinbart sind. Auch Mindestverzinsungen können festgelegt werden, wenn sie gewinnabhängig ausgestaltet sind, dh. mit dem unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn begrenzt sind und daher bei Fehlen eines solchen nicht zur Auszahlung kommen; andernfalls ist die Vergleichbarkeit mit Kapitalanteilen nicht gegeben (vgl. § 54 AktG, …
…GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Gewinnausschüttung der B-GMBH an ihre…
…auch für eine GmbH ermöglicht. Die Ausschüttung des Bilanzgewinnes auf diesen steuerlich nicht anzuerkennenden Bilanzstichtag löst dessen ungeachtet die Steuerwirkungen einer offenen Ausschüttung aus. Die gleichen Wirkungen ergeben sich auch bei einer unternehmensrechtlich unzulässigen Zwischenausschüttung. Rz 1189: Gesellschaftsanteile (Stammeinlagen, Aktien) dürfen nicht verzinst werden (vgl. …
…2012); siehe UmgrStR 2002 Rz 160e, die ausschüttungsgleichen Erträge nach § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011. Rz 561: Bei den ausschüttungsgleichen Erträgen im Sinne des § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 handelt es sich um die gesetzliche Fiktion einer Ausschüttung für steuerliche Zwecke…
Fließen Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft einer österreichischen gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft zu und gehen sie damit in den Betriebstättengewinn der österreichischen Personengesellschaft ein, so steht an diesen Gewinnausschüttungen Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist…
…und 558). Die Höhe der Beteiligung ist grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 9.3.1971, 1920/70). Der häufigste Anwendungsfall tritt bei juristischen Personen des privaten Rechts auf, an denen Anteilsrechte anderer Personen bestehen, also bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (vgl. VfGH 5.10.1994, G 252/93…
…tätige deutsche GmbH&CoKG umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen…