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15 049 Treffer349 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2467–24756.10 Unversteuerte Rücklagen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

6.10 Unversteuerte Rücklagen 6.10.1 Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016 Rz 2467: Rechnungslegungspflichtige Unternehmer müssen in der UGB-Bilanz für Wirtschaftsjahre vor 2016 Bewertungsreserven und unversteuerte Rücklagen gesondert ausweisen (vgl. § 198 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014, § 205 UGB idF vor…

UFSW RV/0023-W/02Erfassung von bis zum 31.12.1993 noch nicht der Behörde bekannten verdeckten (Gewinn)Ausschüttungen betr. die Jahre 1989 und 1991.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2008Teil 1/2

…verringert. Angemerkt wurde seitens der geprüften Gesellschaft, dass "die Berichtigung" erfolgsneutral erfolgt und daher die Gewinn- und Verlustrechnung für die jeweiligen Zeiträume hierdurch nicht berührt werde. Weiters brachte die steuerliche Vertretung im Schreiben vom 10.12.1993 (Anmerkung: Arbeitsbogen der B Holding GmbH, Bl. 168…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3

…Geschäftsfälle entstehenden Verbindlichkeiten seien Betriebsausgaben, und zwar auch dann, wenn den durch die laufenden täglichen Geschäftsfälle entstehenden und sich vergrößernden Betriebsverbindlichkeiten Privatentnahmen gegenüberstünden. Dies gelte auch, wenn der Betrieb überschuldet sei. Kosten für Miete, Personal, Geschäftsführerbezug, KfZ etc. Gewinn und Verlustrechnung für das Jahr 1993 …

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…Geschäftsfälle entstehenden Verbindlichkeiten seien Betriebsausgaben, und zwar auch dann, wenn den durch die laufenden täglichen Geschäftsfälle entstehenden und sich vergrößernden Betriebsverbindlichkeiten Privatentnahmen gegenüberstünden. Dies gelte auch, wenn der Betrieb überschuldet sei. Kosten für Miete, Personal, Geschäftsführerbezug, KfZ etc. Gewinn und Verlustrechnung für das Jahr 1993 …

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3

…Geschäftsfälle entstehenden Verbindlichkeiten seien Betriebsausgaben, und zwar auch dann, wenn den durch die laufenden täglichen Geschäftsfälle entstehenden und sich vergrößernden Betriebsverbindlichkeiten Privatentnahmen gegenüberstünden. Dies gelte auch, wenn der Betrieb überschuldet sei. Kosten für Miete, Personal, Geschäftsführerbezug, KfZ etc. Gewinn und Verlustrechnung für das Jahr 1993 …

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3

…und zwar auch dann, wenn den durch die laufenden täglichen Geschäftsfälle entstehenden und sich vergrößernden Betriebsverbindlichkeiten Privatentnahmen gegenüberstünden. Dies gelte auch, wenn der Betrieb überschuldet sei. Kosten für Miete, Personal, Geschäftsführerbezug, KfZ etc. Gewinn und Verlustrechnung für das Jahr 1993 Unter der Position "Aufwendungen für…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 4/6

…bei Versicherungsunternehmen an die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zu erstellende Gewinn- und Verlustrechnung angeknüpft wurde. Die von Judikatur und Literatur unbestrittenermaßen als Verkehrsteuer eingestufte Versicherungssteuer wird von der Versicherungsunternehmung ebenfalls monatlich abgerechnet und an das Finanzamt abgeführt, und über das vergangene Jahr ist eine Jahressteuererklärung abzugeben…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 4/7

…bei Versicherungsunternehmen an die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zu erstellende Gewinn- und Verlustrechnung angeknüpft wurde. Die von Judikatur und Literatur unbestrittenermaßen als Verkehrsteuer eingestufte Versicherungssteuer wird von der Versicherungsunternehmung ebenfalls monatlich abgerechnet und an das Finanzamt abgeführt, und über das vergangene Jahr ist eine Jahressteuererklärung abzugeben…

UFSF RV/0182-F/08Nichtanwendbarkeit der Pauschalierungsverordnung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe bei freiwilliger Buchführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2010

…eine Gewinn- und Verlustrechnung umfasst. Voraussetzung für eine Buchführung in diesem Sinne ist damit, dass alle Geschäftsfälle im Zeitpunkt des Entstehens unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen laufend auf Bestandskonten erfasst werden. Bloße Bestandsübersichten zum Schluss eines Wirtschaftsjahres oder die nachträgliche Erfassung der Bestände, Forderungen und…

UFSW RV/0289-W/02Liebhaberei bei einem Gewerbebetrieb und bei Vermietung von zwei Liegenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2003

…46.625,78 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | S 1.983.846,77 Passiva | Investitionsfreibeträge | S 110.572,53 | Verbindlichkeiten | S 1.711.781,88 | Rechnungsabgrenzungsposten | S 10.983,00 Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand | Wareneinsatz | …

UFSK RV/0059-K/08Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen betreffend Gewinn/Verlustverteilung bei einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 1/2

…wurde lediglich die Gewinn- und Verlustrechnung mit dem ausgewiesenen Bilanzgewinn vorgelegt. Die Bilanz und die Kapitalkonten wurden den Abgabenerklärungen nicht beigelegt. Daraus ergibt sich, dass beim Ergehen des Erstbescheides der Abgabenbehörde der Sachverhalt in Bezug auf die Gewinnverteilung, die Verlustzuweisung, die Vermögenslage und die Kapitalkontenentwicklung…

UStR 2000 Rz 1011–10186.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…ist dabei unbeachtlich. 6.1.28.4. Kosten Rz 1016: Unter Kosten sind sämtliche in der Gewinn- und Verlustrechnung nach den Rechnungslegungsbestimmungen des UGB im Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berücksichtigten Aufwendungen (einschließlich Steueraufwendungen) zu verstehen, soweit sie mit den unecht befreiten Leistungen im Zusammenhang stehen…

UFSW RV/2925-W/12DB- und DZ Pflicht für die Bezüge der wesentlich beteiligten Geschäftsführer auch bei fehlender Weisungsgebundenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2013

…anderen Gesellschaftern Herr Gesellschafter1 und Herr Gesellschafter2 zu jeweils 30 Prozent. Die Geschäftsführung besorgte seit der Gründung Herr Gesellschafter1 und ab 1997 auch Herr Gesellschafter2. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Geschäftsführerbezüge laut Gewinn- und Verlustrechnung nicht der DB- und nicht der DZ…

UFSK RV/0416-K/09DB- und DZ-Pflicht von Geschäftsführerbezügen eines Mehrheitsgesellschafters zufolge des Zuflusses von gutgeschriebenen Geschäftsführergehältern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2013

…in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2004 und 2005 je ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgewiesen hat. In der Bilanz des Jahres 2005 waren von der Bw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Betrag von € x,xx (2004: € xx,xx) ausgewiesen…

UFSL RV/0782-L/10Wiederaufnahme und grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2013

…Anfang an vorhanden gewesen. Nach § 231 Abs 2 Z 10 bzw Abs 3 Z 9 HGB wären Beteiligungserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen gewesen (seit 1.1.2007 nach § 231 Abs 2 Z 10 bzw Abs 3 Z 9 UGB). Die unrichtige Verbuchung in…

UFSL RV/1341-L/12Nachsicht und Zahlungserleichterung betreffend die Einkommensteuer aus einem Sanierungsgewinn aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…In der Gewinn- und Verlustrechnung für 2010 wurde als außerordentlicher Ertrag ein Sanierungsgewinn in Höhe von 178.436,29 € ausgewiesen. Mit E-Mail vom 20.6.2012 wurde von der steuerlichen Vertreterin unter anderem eine Ablichtung des Schreibens der Sparkasse Oberösterreich vom 3.11…

UFSW RV/1828-W/11DB- und DZ-Pflicht der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2011

…sei nicht an den Arbeitsort gebunden, in ihrem Arbeitsablauf weisungsfrei und keiner Kontrolle unterworfen. Sie überprüfe wie eine selbständige Beraterin das Rechnungswesen der Bw., sie überprüfe die ordnungsmäßige Verrechnung der Firma, die Zahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Ihre Tätigkeit führe sie zu…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im Gesamtbetrag des jeweiligen Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Als…

UFSI RV/0377-I/05IZP bei Zu- und Abluftanlage in Restaurant; § 289 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.11.2005

…Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Berufungswerber betreibt ein Hotel und Restaurant. Gleichzeitig mit der Einreichung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung…

UFSW RV/1365-W/05Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten und Kosten für den Blumenschmuck eines Büroraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.11.2005

…BJ berücksichtigte im Zuge der Gewinn- und Verlustrechnung für 2001 Kosten für "Werbung, Dekoration" in Höhe von 38.869,21 S, für "Bewirtung (=50 %)" in Höhe von 3.309,08 S und "Bewirtung 50 % nicht absetzbar" als "sonstige betriebliche Aufwendungen" und erklärte demnach Einkünfte aus…