…würde der Staat bei dessen Nichtberücksichtigung zu einer Schadenersatzleitung verurteilt werden. Bei sämtlichen dieser Entscheidungen werden weder Parameter vorgegeben geschweige denn Prozentsätze festgelegt, die bei Vorliegen des entsprechenden Milderungsgrundes oder allenfalls bei entsprechend schlechten finanziellen Verhältnissen (die noch dazu von Täter zu Täter äußerst unterschiedlich…
…auch in der mündlichen Verhandlung nicht vorgebracht. Zur eingewendeten unrichtigen Gewichtung der Milderungsgründe ist festzuhalten, dass bei einem reumütigen Geständnis, (damaliger) 53 % erfolgter Schadensgutmachung, angespannter persönlicher und wirtschaftlicher Lage sowie gesundheitlicher Beeinträchtigung eine Geldstrafe von € 16.500,00 oder von 22,78% der strafbestimmenden…
…Abwägung der Strafzumessungsgründe sowie unter Berücksichtigung des Schuld- und Unrechtsgehaltes der Taten wird die vom Spruchsenat ausgesprochene Geldstrafe von 28.000,00 € auf 25.000 € vermindert, wobei unter besonderer Gewichtung der langen Verfahrensdauer als Milderungsgrund (§ 34 Abs. 2 StGB) dafür bei der Strafbemessung…
…dieser Umstände und bei richtiger Gewichtung der vorliegenden Erschwerungs- und Milderungs gründe ist die Verhängung einer Geldstrafe von € 2.000,00 als schuld- und tatangemessen anzusehen. 2. Zur verhängten Ersatzfreiheitsstrafe: Bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe ist ebenso wie bei der Bemessung jeder anderen Freiheitsstrafe…
…der Amtsbeauftragten liege eine überschießende Gewichtung der Milderungsgründe (teilweise missglückte Selbstanzeige und teilweise Schadenswiedergutmachung) vor. Weiters seien die Erschwernisgründe in zu geringem Ausmaß berücksichtigt worden. Hinsichtlich des Zweitbeschuldigten wurde weiters vorgebracht: Die Beschwerde richte sich in eventu auch gegen die im Erkenntnis angeführte Art der…
…dass in der erstinstanzlichen Entscheidung diesem Umstand nicht ausreichend Gewicht zugemessen worden ist. In noch stärkerer Gewichtung der Milderungsgründe bzw. insbesondere der derzeitigen schlechten Finanzlage des N kann somit ausnahmsweise unter Beachtung der obigen Erwägungen eine weitere Reduzierung der Geldstrafe auf € 10.000,-- vorgenommen…
…Auch der bereits im Berufsleben stehende Sohn wohne noch in der 45 Quadratmeter großen Wohnung. Auch sei eine Gewichtung der Milderungsgründe durch den Spruchsenat aus dem erstinstanzlichen Erkenntnis nicht ersichtlich. Anlass für die Schwarzeinkäufe sei gewesen, dass der Vertreter der Brauerei an den Bw. herangetreten…
…gravierend zu erachtenden Milderungsgrund des Tateingeständnisses ein zu geringer Stellenwert und andererseits dem Erschwerungsgrund der Tatwiederholung ein zu hoher Stellenwert eingeräumt worden sei und bei – richtiger Gewichtung der vorliegenden bzw. festgestellten Strafzumessungsgründe – mit dem Ausspruch der gesetzlichen Mindeststrafe gegen den Finanzstraftäter das Auslangen hätte gefunden…
…a FinStrG) der vom Schuldspruch umfassten Delikte – in dem zur Strafbemessung heranstehenden Anlassfall ein durchschnittliches Schuldverhalten des Täters vor und hielten sich die im Anlassfall zu konstatierenden (gesetzlichen) Erschwerungs- und Milderungsgründe bei gleichzeitig ebenfalls als nicht außergewöhnlich zu qualifizierenden persönlichen und wirtschaftlichen Umständen des Beschuldigten…
…und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob die Verkürzung oder der Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. (3) Bei Bemessung der Geldstrafe…
…Geldstrafe - trotz der in der Anzahl und in der Gewichtung weitaus überwiegenden Milderungsgründe (Geständnis, Unbescholtenheit, teilweise Schadensgutmachung, teilweiser Versuch, Handeln aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notlage heraus) und trotz dessen eingeschränkter wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - keinesfalls als nachteilig für den Bf. Eine Herabsetzung der Geldstrafe unter die…
…auszugehen. Aufgrund der dargestellten Erwägungen in Bezug auf die sich nur auf einen Teil des Verkürzungsbetrages beziehende Schuld und aufgrund des Umstandes, dass im gegenständlichen Fall die Milderungsgründe dem vorliegenden Erschwerungsgrund sowohl nach Anzahl als auch ihrer Gewichtung überwiegen und unter Berücksichtigung der äußerst eingeschränkten…
…der Rückstand am Abgabenkonto beträgt mehr als € 6.600,00) und von Sorgepflichten für zwei Kinder erweist sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in Anbetracht und unter verstärkter Gewichtung der malversiven Vorgangsweise des Bw., trotz Hinzukommens des Milderungsgrundes der Schadensgutmachung und unter Einbeziehung seiner…
…der Bw., ihre geständige Rechtfertigung, ihr Handeln aus einer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus sowie den Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, als erschwerend hingegen die mehrmals aufeinander folgenden Tatentschlüsse an. Unter Berücksichtigung der verminderten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuer und unter besonderen Gewichtung der…
…eingeschränkte wirtschaftliche Situation der Bw1 und das durch die Doppelbelastung (Familie und Firma) geminderte Verschulden hat den Unabhängigen Finanzsenat zu einer Herabsetzung der Geldstrafe auf das aus den Spruch der gegenständlichen Entscheidung ersichtliche Ausmaß bewogen. Unter stärkerer Gewichtung der vorliegenden Milderungsgründe insbesondere der mittlerweile bereits…
…Bw1 zu Grunde gelegten Milderungsgründen ist zunächst festzustellen, dass mittlerweile eine volle Schadensgutmachung vorliegt, welche bei der Beurteilung und Gewichtung der Strafzumessungsgründe (kein Neuerungsverbot im zweitinstanzlichen Finanzstrafverfahren) der Strafneubemessung zu Grunde zu legen war. Auch wurde durch den Bw1 im Rahmen der gegenständlichen Berufung die…
…der Rückstand am Abgabenkonto beträgt mehr als € 6.600,00) und von Sorgepflichten für zwei Kinder erweist sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in Anbetracht und unter verstärkter Gewichtung der malversiven Vorgangsweise des Bw., trotz Hinzukommens des Milderungsgrundes der Schadensgutmachung und unter Einbeziehung seiner…
…ist. Ausgehend von einer völligen Vernachlässig sämtlicher Melde- und Entrichtungspflichten in Bezug auf die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und somit von einem hohen Verschuldensgrad ist der Spruchsenat zu Recht von den Milderungsgründen der geringfügigen Schadensgutmachung und der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit des Bw. ausgegangen. Unter hoher Gewichtung der dargestellten…
…einer Herabsetzung der Geldstrafe auf das aus dem Spruch des gegenständlichen Erkenntnisses ersichtliche Ausmaß vorgegangen werden. Dafür waren einerseits die geringere Gewichtung der Schuld (Vorsatz nur auf vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils gerichtet) und die bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat unberücksichtigt gebliebenen Milderungsgründe der geständigen…
…dass der Bw. nur ein verminderter Grad des Vorsatzes anzulasten ist, sich ihre wirtschaftliche Situation bei gegebener Sorgepflicht für ein Kind als äußerst schlecht darstellt und die bezeichneten Milderungsgründe in ihrer Anzahl als auch in ihrer Gewichtung die Erschwerungsgründe bei weitem überwiegen. Dazu kommt noch…