…Euro; 2012: 6.232,00 Euro und somit insgesamt 26.246,78 Euro) mit der Absicht ausführte, sich durch ihre wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen (Gewerbsmäßigkeit). ***Bf1*** habe hierdurch das Finanzvergehen der teilweisen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1…
…eingetreten ist, dass im Falle eines erlangten abgabenrechtlichen Vorteiles für den Finanzstraftäter selbst (also wenn Gewerbsmäßigkeit sowohl nach der alten als auch nach der neuen Rechtslage vorliegen würde) das Entscheidungsstrafrecht günstiger ist und damit zur Anwendung gelangt: Die Geldstrafdrohung "alt" beträgt das Dreifache, die Geldstrafdrohung…
…5.1986, 84/16/0209 - ÖStZB 1987, 206). Ist somit der erstinstanzliche Schuldspruch in Teilrechtskraft erwachsen (weil lediglich vom Amtsbeauftragten ergänzend zu diesem Schuldspruch gegen die Nichtannahme von Gewerbsmäßigkeit sowie gegen die Höhe der Strafe berufen wurde), steht auch für die Berufungsbehörde bindend fest, dass…
…a FinStrG handelt gewerbsmäßig, wem es bei der Tatbegehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Die Gewerbsmäßigkeit nach § 38 FinStrG entspricht jener des § 70 des Strafgesetzbuches (StGB). Zur Erzielung der gewerbsmäßigen Begehung müssen konkret das objektive Tatbestandselement der Erzielung…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…Lohnabgaben nicht gemeldet und nicht entrichtet. In der Berufung des Amtsbeauftragten wird hiergegen ausgeführt, der Spruchsenat habe sich in seinem Erkenntnis begründungslos nicht mit der vom Amtsbeauftragten in seiner Stellungnahme an diesen angeführten Vorliegen von Gewerbsmäßigkeit bei der Tatbegehung befasst. Eine solche liege gegenständlich vor…
…00 und Tabaksteuer in der Höhe von € 19.368,60 somit insgesamt € 27.029,40. Es ergibt sich sohin unter Berücksichtigung der Gewerbsmäßigkeit ein Strafrahmen in der Höhe von € 81.088,20. Im vorliegenden Fall unterliegen die Zigaretten als Tatgegenstände, die A…
…Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden 1.1.4.1. Gewerbsmäßigkeit Gewerbsmäßig ist eine Beförderung grundsätzlich dann, wenn sie selbständig, nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen erfolgt und sich die Tätigkeit als…
…habe. Zur Rechtsfrage, ob dem Beschuldigten zu den Fakten I. und II. eine Gewerbsmäßigkeit anzulasten sei, stellte der Spruchsenat fest, dass entsprechend der Verantwortung des Beschuldigten dieser im Zusammenhang mit den von ihm zu verantwortenden Malversationen nicht die Absicht gehabt habe, sich durch wiederkehrende Begehung…
Weitere GZ. RV/5300046/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin und die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des…
…2014, siehe oben Pkt. L und M). Ein nicht bloß geringfügiger abgabenrechtlicher Vorteil ist ein solcher, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400 Euro übersteigt (zur Begrifflichkeit der Gewerbsmäßigkeit siehe etwa Schmitt in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, Rz 10 ff zu …
Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §§ 32 bis 35…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen KJ, XY, vertreten durch die Estermann & Partner KG, Rechtsanwälte-Strafverteidiger, 5230 Mattighofen, Stadtplatz 6, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen MX, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dietmar Gollonitsch, 3270 Scheibbs, Gürtel 12, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. April 2008…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Leopold Pichlbauer und Angela Pühringer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Lovranich sowie die Laienbeisitzer Elisabeth Vondrasek und Willibald Edelbacher als weitere Mitglieder des Senates in der…
…B. Verkürzungsbeträge) bzw. Qualifikationen (Gewerbsmäßigkeit) zu Grunde zu legen sind. Da die maßgebliche Aktenlage auch keinen sich aus der dennoch gebotenen Überprüfung des Strafausspruches ableitenden Änderungsbedarf hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellungen bzw. der rechtlichen Beurteilung durch die Erstinstanz erkennen lässt, kann, freilich unter Berücksichtigung der im laufenden…
… 23 Abs. 1 FinStrG ist neben den bereits die Strafdrohung bestimmenden Umständen des erheblichen Verkürzungsbetrages, des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen und der Tatqualifikation der Gewerbsmäßigkeit festzustellen, dass die auf Grund des Untersuchungsverfahrens erwiesenen Handlungsabläufe, bei denen nicht nur in konsequenter Vorgehensweise mit der Absicht einer entsprechenden…
…31. März 2000 und am 31. März 2001 bewirkten Hinterziehungen an Umsatzsteuer für die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000 hat L daher Gewerbsmäßigkeit zu verantworten. Betreffend die Hinterziehungen der Jahresumsatzsteuer für das Veranlagungsjahre 1995 und 1996 ist der deliktische Erfolg am 31. März 1997 bzw. am…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen OP, ohne Beschäftigung, geb. XXX, wh. 4020 L,DStr, vertreten durch Mag. Lothar Korn, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Hessenplatz 8, über die Beschwerde…