…könne von einem Nichtzufluss der Geschäftsführerbezüge gesprochen werden. Laut Sach- und Aktenlage mangle es im gegenständlichen Streitfall für die von der Gesellschaft aufwandswirksam verbuchten Geschäftsführergehälter (2001 und 2004) jedoch an der in der Berufungsschrift allgemein behaupteten Zahlungsunfähigkeit. Bei Aufrechterhaltung des Berufungsbegehrens wurde der Geschäftsführer daher…
…Bilanzen der Jahre 2000 bis 2002 ergibt, ist die jeweilige Höhe der darin jeweils ausgewiesenen Geschäftsführergehälter für das Einkommensteuerveranlagungsverfahren jedenfalls neu hervorgekommen und stellt daher einen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Die Wiederaufnahme des Verfahrens erwies sich daher als rechtmäßig. Die diesbezüglich erhobene Berufung war daher als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 28.05.2014, KVZ 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
26.600 €…Holding GmbH (jedenf. 1.1.2008-12.4.2010) 25.900 €….Holding GmbH (13.4.2010-25.1.2015) 26.600 €….Holding GmbH (26.1.2015-25.9.2019) 8.400 €……Ing. ………
…Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Die Beschwerdeführerin hätte in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme vom 5. Mai 2017 beantragt, die Zahlungen an die Gesellschafter als Geschäftsführergehälter zu behandeln und nicht, wie ursprünglich vom steuerlichen Vertreter, als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Darstellung wäre glaubwürdig erschienen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Bf., adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellang 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22.05.2014, betreffend die Körperschaftsteuervorauszahlungen…
Hätte es tatsächlich im Zeitraum 2009-2015 die von der bf GmbH in ihrem Schreiben vom 14.11.2022 erwähnten Anpassungsvereinbarungen, die zwischen 2009 und 2012 datiert waren, gegeben (die angeblichen Anpassungsvereinbarung von 2012 habe angeblich bis einschließlich 2013 gewirkt, vgl Anpassungsvereinbarung, datiert vom 9…
…wird (vgl. VwGH 23.4.2001, 2001/14/0054). Im Übrigen bildet das Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation der GmbH ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko der Geschäftsführerbezüge wie eine Kürzung der Geschäftsführergehälter bei einer negativen allgemeinen Wirtschaftsentwicklung (vgl. VwGH 10.2.1999, 97/15…
…wurde der Bw. vom Finanzamt ein Fragenkatalog zwecks Abklärung des Gesamtbildes des Rechtsverhältnisses zwischen der GmbH und dem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sowie zur Überprüfung der Einkunftsart des Geschäftsführergehaltes mit nachstehendem Inhalt zugesandt: "1.) Welche konkreten Tätigkeiten übte Herr I.M.A.M. im Prüfungszeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B KG, Straße, Ort, vertreten durch GF, Straße1, Ort gegen den Bescheid des Finanzamt Salzburg-Land vom 05.09.2014, betreffend die Feststellung der Einkünfte § 188 BAO zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache **Bf1**, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tissot Steuerberatungs GmbH, Promenade 17, 4020 Linz, und **Bf2**, ***Bf2-Adr***, vertreten durch HASCH & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Landstraße 47, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 6…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache P(G), Adr., vertreten durch die Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals, gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache A. GmbH, Bf.Adresse, vertreten durch Temm Steuerberatung KG, Plenergasse 26, 1180 Wien, über die Beschwerde vom 11. April 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der BfADR, vertreten durch Gessler&Co WT KEG, 6020 Innsbruck, Amraserstraße 85, vom 3. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vom 8. September 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum…
Die Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bezieht sich auf den Betrieb der KG. Bei einer GmbH & Co KG kann eine unangemessene Gewinnverteilung ua dann vorliegen, wenn die KG der GmbH deren Aufwendungen für die Geschäftsführung unangemessen niedrig vergütet (vgl. EStR 2000 19.2.2.2…
Wenn vom beschwerdeführenden Finanzamt moniert wird dass insbesondere keine schriftlichen Abreden zu den Bereichen Nutzungsdauer, Kündigung und vorzeitige Auflösung getroffen wurden, so ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass nach Literatur (Wolf: ecolex 1997: 790; Kasperak, Dienstwohnungen) und einschlägiger Judikatur des OGH eindeutig klar ist, dass eine…
…darüber zu entscheiden, ob diese Tätigkeit unter Abschluß eines Dienstvertrages oder eines Werkvertrages ausgeübt werden soll. In beiden Fällen wäre es aber rechtswidrig, die Geschäftsführergehälter von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Denn diese unterliegen in beiden Fällen grundsätzlich der österreichischen Besteuerung, da sowohl Artikel 15 DBA…
…Entscheidungsgründe Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Prüfungsorgan fest, dass von der Beschwerdeführerin (Bf) im Prüfungszeitraum an die wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (AB) neben Geschäftsführergehälter auch Fahrtkostenvergütungen in Form von Kilometergeldern zur Auszahlung gelangt seien. Nach Ansicht des Prüfungsorganes handle es sich bei den…
… 22 Z 2 | Handelsvermittlung | Betriebseinnahmen: Geschäftsführergehälter | 41.200,00 € | | Betriebseinnahmen: Provisionen | | 3.038,60 € | Sozialversicherungsbeiträge GSVG | - 7.762,92 € | | pauschale Betriebsausgaben 6% pauschale Betriebsausgaben 12% | - 2.472,00 € |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Gruber Steuerberatung GmbH, Gassen 2, 3393 Zelking bei Melk, über die Beschwerde vom 4. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk…