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UFSW RV/0722-W/101) Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO - Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen? 2) Verdeckte Ausschüttungen 3) Rechnungsmerkmale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.06.2010

…Auch die steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe sind keineswegs als geringfügig anzusehen. So beträgt allein die Vorsteuerkürzung des Jahres 2005 1.661,59 € und des Jahres 2006 2.657,50 und die Erhöhung der KöSt-Bemessungsgrundlage 2005 14.250,59 € und 2006 16.336…

BFG RV/1100013/2017a) Ist der herangezogene Wiederaufnahmetatbestand geeignet, einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen? b) Ermessensübung bei Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen c) Abzugsfähigkeit eines als KESt vorgeschriebenen Betrages als Betriebsausgabe?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2023Teil 1/2

…dass ungeachtet des Prinzips der Vorrangigkeit der Rechtsrichtigkeit vor jenem der Rechtsbeständigkeit eine Wiederaufnahme in aller Regel dann nicht in Betracht komme, wenn die steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ bloß geringfügig wären; im Falle einer Geringfügigkeit der Auswirkungen wäre eine Unterlassung der Wiederaufnahme auch aus…

BFG RV/1100013/2017a) Ist der herangezogene Wiederaufnahmetatbestand geeignet, einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen? b) Ermessensübung bei Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen c) Abzugsfähigkeit eines als KESt vorgeschriebenen Betrages als Betriebsausgabe?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2023Teil 2/2

…90/14/0044). Die Auswirkung einer Wiederaufnahme ist insofern, selbst bei Überschreitung der absoluten oder relativen Geringfügigkeitsgrenzen, im Hinblick auf ihre steuerliche Gesamtauswirkung zu überprüfen. Diese muss verhältnismäßig sein. So sind die unmittelbar auf die Wiederaufnahmegründe zurückzuführenden Auswirkungen zu jenen Auswirkungen in Verhältnis zu setzen…

UFSL RV/0397-L/05Amtswegige Wiederaufnahme eines Feststellungsverfahrens, in dem der Sachverhalt nicht vollständig bekannt war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2006

…Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht aufgrund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären (Ritz, BAO³, § 303 Tz 40 mit Judikaturnachweisen). Im gegenständlichen Fall erfolgten neben der Erhöhung…

UFSW RV/2191-W/09Rechtmäßigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme; Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…sind; die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beurteilen (Ritz, § 303 Tz 40). Wendet man nun diese von Rechtsprechung und Lehre herausgearbeiteten Grundsätze auf den gegenständlichen Fall an, so ergibt sich folgendes Bild: Dass die steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin des Bw…

BFG RV/2101538/20161. Wiederaufnahme des Verfahrens: Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung? 2. Vorsteuerabzug: Vorsteuerausschluss im Zusammenhang mit einem Land Rover Freelander 2 2,2 TD4_e 3. Vorsteuerberichtigung: § 12 Abs. 10 UStG 1994 dient nicht der Fehlerkorrektur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2019

…mwN zur Rechtsprechung). Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch die Abwägung zu treffen, ob die steuerlichen Auswirkungen des konkreten Wiederaufnahmegrundes nicht bloß geringfügig sind (vgl. Ritz, a.a.O, Tz 71, und die dort angeführten höchsgerichtl. Judikatur). Keine Geringfügigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs …

UFSL RV/0439-L/071. Wiederaufnahme von Amts wegen - keine Geringfügigkeit der Auswirkungen 2. Schätzung eines Gastgewerbebetriebes - Vernichtung von Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2010Teil 2/2

…20 BAO verbietet bei (absoluter bzw. relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht aufgrund der steuerlichen Gesamtauswirkung zu beurteilen, die in Folge Änderung aufgrund anderer rechtlicher…

BFG RV/3100557/2021Beschwerde gegen Aufhebungsbescheide gem. § 299 BAO: Stattgabe, da im Ermessen die Geringfügigkeit der Abweichung (bei richtiger Beurteilung), sowie die Unverhältnismäßigkeit der Auswirkungen (aufgrund der Unrichtigkeit der neuen Sachbescheide) zu berücksichtigen war.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2024

…relative Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe im Verhältnis zum bisherigen Steuerbetrag oder den bisherigen Steuerbemessungsgrundlagen zu beurteilen (Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger (Hrsg), BAO: Stoll Kommentar - Digital First2.06 (2023) § 303 BAO Rz 64, mwN) Die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen…

UFSL RV/0237-L/05Steuerliche Auswirkungen eines Wiederaufnahmegrundes für mehrere Jahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2005

…von der Berufungswerberin selbst in der Eingabe vom 19.2.2002 vorgebrachten neuen Tatsachen. Hinsichtlich dieser ist nun zu klären, ob die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig (absolut bzw. relativ) sind, da dies gegen die Verfügung einer amtswegigen Wiederaufnahme sprechen würde. Die Geringfügigkeit ist…

UFSL RV/0665-L/081) Überschreiten des für den Alleinverdienerabsetzbetrag schädlichen Einkünftegrenzbetrages infolge Bezuges von Ergänzungsbeträgen zum Wochengeld; 2) Wiederholte Verfahrenswiederaufnahmen zulässig; 3) Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach vorangegangener Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2011

…Umstandes, dass die Einkünfte der Gattin des Bw. in diesem Jahr die Grenze für den AVAB überschritten haben). Auch die Ausübung des Ermessens begründete das Finanzamt in ausreichender Weise (Grundsatz des Vorranges des Prinzips der Rechtsrichtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, keine Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung)…

UFSW RV/3801-W/02Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2003

…berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben, beizumessen. Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…

BFG RV/3100105/2013Amtswegige Wiederaufnahme mangels Wiederaufnahmegrund bzw Geringfügigkeit der Gewinnänderungen nicht gerechtfertigt; Gegenstandsloserklärung der Beschwerde gegen Feststellungsbescheide, da der Beschwerde gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens entsprochen wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2015

…der Rechtsbeständigkeit einzuräumen (VwGH 30.1.2001, 99/14/0067). Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist nicht zweckmäßig iSd § 20 BAO und daher nicht zu verfügen, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig sind (VwGH 28.5.1997, 94/13/0032). Die Geringfügigkeit muss anhand der steuerlichen…

UFSL RV/0177-L/07Keine Wiederaufnahme bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…nur) darauf an, ob sich der Gewinn als Steuerbemessungsgrundlage ändere, sondern die Geringfügigkeit sei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe zu beurteilen. Der UFS stellte lediglich die Bemessungsgrundlagen einander gegenüber, richtigerweise sei allerdings auf die steuerliche Auswirkung Rücksicht zu nehmen. Die Einkommensteuer für das…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 3/4

…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensentscheidung muss nicht nur die Beseitigung der Rechtskraft…

UFSW RV/3400-W/02Fremdüblichkeit der Gehaltssteigerung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2006

…ist festzuhalten, dass amtswegige Wiederaufnahmen idR dann nicht zu verfügen sein werden, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig sind (vgl. Ritz, BAO, 3. Auflage, § 303 Tz 40). Im gegenständlichen Fall betrug der Umsatz der Bw. im Jahr 1996 6,434.308,41 S, die Umsatzsteuerzahllast…

BFG RV/7102853/2011Sicherheitszuschlag zum Betriebsergebnis eines Heurigen-Buffetts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.08.2016Teil 2/2

…betrug. Der einschlägigen Rechtsprechung des VwGH zum Thema "Geringfügigkeit" lagen somit jeweils Sachverhalte zugrunde, die mit dem beschwerdegegenständlichen nicht vergleichbar sind. Stellt sich die Frage, ob eine Wiederaufnahme zu verfügen ist, bei mehreren Verfahren, zB Einkommensteuer und Umsatzsteuer dreier Jahre, so ist die steuerliche Auswirkung…

BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 7/7

…wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig (absolut und relativ) sind (vgl. zu § 303 Abs. 4 aF VwGH 25.03.1992, 90/13/0238; 12.04.1994, 90/14/0044; 28.05.1997, 94/13/0032). Die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Gründe…

BFG RV/7103584/2016Missbrauch im Zusammenhang mit der Vermietung zweier Luxuseinfamilienhäuser unter Zwischenschaltung einer GmbH sowie keine unternehmerische Tätigkeit bei überlanger Bautätigkeit; fortgesetztes Verfahren zu UFS GZ RV/0316-W/13 bzw. VwGH 28. Juni 2016, 2013/13/0080
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2019Teil 4/4

…Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der…

UFSG RV/0208-G/02Liebhaberei bei Geschenkartikelhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2003

…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensmaßnahme muss - so gesehen - nicht nur die Beseitigung der…

UFSI RV/0253-I/11Zulässigkeit einer Wiederaufnahme - Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…Über beide Abgabenarten zusammengerechnet ergebe sich ein steuerliches Mehrergebnis von absolut EUR 736,93 oder prozentmäßig von 1,06% im Vergleich zu vorher. Somit sei sowohl in absoluter als auch in relativer Hinsicht von Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen der vom Prüfer als Wiederaufnahmsgrund aufgegriffenen Tatsachen…