IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Y. vom 13.06.2013, betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Dezember 2023 betreffend Zwangsstrafe 2023 (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) beschlossen: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vertreten durch RA C, in D, vom 8. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch E, vom 27. April 2016, betreffend Sicherstellungsauftrag gem…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
…1 IO erteilt wurde. Mit E-Mail vom 4.4.2025 wurde durch ADir ***5*** bestätigt, dass der gemäß § 213 IO ergangene Gerichtsbeschluss das Erlöschen des Abgabenanspruches bewirkt hat, sodass die Erlassung eines Bescheides gemäß § 235 BAO nicht mehr zulässig war. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…das für die Berechnung der Dreimonatsfrist maßgebliche und fristauslösende Ereignis sieht. Auch wenn der erwähnte Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 nach Ansicht des Bw Beweis für das Vorliegen von Werbungskosten schafft, ist er nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung kein geeigneter Wiederaufnahmegrund betreffend die Veranlagungsjahre 2006 und 2007…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des ZA Linz Wels vom 27.2.2009, betreffend Verfügungsverbot zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…gegenständlichen Falle wurden der Bf vom Abhandlungsgericht mit Beschluss vom 11.12.2013 insgesamt € 5.496,59 (4.705,00 zuzüglich 791,59) von den vorhandenen Aktiva zugewiesen. Die Abgabenbehörde betrachtet diesen Gerichtsbeschluss als unmaßgeblich. Dazu ist anzumerken: Zur Vorfrageproblematik gibt es u.a…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen M., vertreten durch Mag. Robert Lanznaster, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Defreggerstraße 22a, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R.r in der Strafsache gegen Bf., Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom vom 27. Sept. 2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr Wolfgang Pagitsch in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen eines Finanzvergehens nach § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG über dessen Beschwerde vom 19. Februar 2026 gegen den Bescheid - Verfügungsverbot des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 20…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. G, in der Finanzstrafsache gegen W., M.Dorf, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a. des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung…
…die Behörde (Gerichtsurteil/beschluss oder Jugendamt) zustimmt. Andernfalls ist die Vereinbarung nur zwischen den Vertragspartnern bindend. Der Gerichtsbeschluss vom 28. August 1991 wird also nicht einfach durch die "Bestätigung über Vereinbarung Alimentationszahlungen 2001" zwischen dem Bw. und seiner Exfrau betreffend dem vom Gericht festgesetzten Anspruch…
Es leuchtet ein, dass zumal in Anbetracht der besonderen Konstellation im gegenständlichen Fall (Sicherstellung von nicht gesichteten Ordnern bei einem Anwalt, welchem vorgeworfen wird, in diesen seinen Klienten belastende und deshalb von ihm selbst beigeschaffte Unterlagen vor dem Behördenzugriff zu verstecken) nicht einfach die Ordner…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über den Antrag des Bf., AdresseBf., auf Beigebung eines Verteidigers in dem Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, MA 67, vom 17. August 2018, GZ. MA 67-PA-5***, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Fa. A , in B , vertreten durch C , Rechtsanwalt, D , vom 22. November 2011, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 25. Oktober 2011, betreffend Pfändung eines Herausgabeanspruches gemäß § 75…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Gerald Daniaux, über die Beschwerde des a, vom 18. Dezember 2008, vertreten durch Dr. Robert Mayer, Rechtsanwalt, 6840 Götzis, Wirtschaftspark, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 19…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen AB, geb. X, Adresse, vertreten durch CD, Wirtschaftstreuhänder, Adresse1, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 20. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes E als…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, 8010 Graz , betreffend Maßnahmenbeschwerde vom 31.10.2017 wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ab 20.9.2017 durch vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielgeräten durch Organe der Finanzpolizei, FA Judenburg…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Leitner + Trischler Rechtsanwälte Attorneys at Law, Lindengasse 38/3, 1070 Wien, vom 10. Juli 2013 gegen…