…Bescheid enthält keine Aussage über den Ablauf des Zeitraumes, auf den sich die Abweisung bezieht. Die zeitliche Wirksamkeit erstreckt sich damit auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- und Rechtslage. Wurde bereits rechtskräftig über den Anspruch auf die allgemeine Familienbeihilfe ab einem…
…2000, Artikel 71, hat der Absatz 4 des § 5 FLAG 1967 mit Wirkung ab 1. Jänner 2001 - ohne inhaltliche Änderung - die Bezeichnung "Absatz 3" erhalten. Die zeitliche Begrenzung der Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruches auf Familienbeihilfe ergibt sich aus § 10 Abs 3 FLAG 1967. Nach…
…im Ausmaß des Zuschusses, der für den jeweiligen Anspruchsfall ausbezahlt wurde, ds 3.690,54 €, vorgeschrieben. Die dagegen gerichtete Berufung – nunmehr Beschwerde – war wie folgt begründet: Die Rückforderungsansprüche seien aus mehreren Gründen bereits verjährt. Aufgrund von § 25a KBGG seien die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des GSVG…
…der VwGH - unter der Erhebung des Pflichtteilsanspruches nicht nur seine gerichtliche Geltendmachung verstanden werden, und weiter: "Vielmehr erscheint der Pflichtteilsanspruch schon dann erhoben, wenn der Berechtigte dem Erben auch auf andere Weise ernsthaft zu erkennen gibt, dass er seinen Pflichtteil in Anspruch nehmen will." Der…
…als verspätet anzusehen. Da die rechtzeitige Einreichung des Verzeichnisses aber eine materiellrechtliche Voraussetzung für den Anspruch auf Zuerkennung der Investitionszuwachsprämie ist, war der Berufung schon aus diesem Grunde der Erfolg zu versagen. Mag der Gesetzgeber das Verfahren betreffend die Geltendmachung der Prämie, die nach dem…
…Die Bw. haben dieses Angebot im Glauben an ihre alleinige Erbenstellung jedoch nicht angenommen. Unzutreffend ist nach Auffassung des Berufungssenates auch der vom Finanzamt angestellte Größenschluss, mit einer Geltendmachung ihrer Ansprüche als gesetzliche (Allein-) Erbinnen wäre seitens der Bw. implizit auch der Pflichtteil angesprochen und…
…wenn er geltend gemacht worden ist. Eine Geltendmachung wäre auch in einem zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten abgeschlossenem Übereinkommen zu erblicken. Der Pflichtteilsberechnung wäre grundsätzlich der volle Wert des Anspruches zu Grunde zu legen, wobei der Pflichtteilsberechtigte nur den von ihm geltend gemachten Pflichtteil…
…Nachsicht) und zwangsweise Einbringung zum Ziel haben (Ritz, aaO, § 49 Tz 6). Das Tatbestandsmerkmal des Erfordernisses der „Geltendmachung des Anspruches“ hat die Bedeutung, dass nur die Behördenmaßnahmen verjährungsverlängernd wirken, die auf konkrete Abgabenansprüche gerichtet sind. Eine nicht auf einen bestimmten Abgabentatbestand konkretisierte Anfrage entfaltet dagegen…
…1 BAO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist gemäß § 209 Abs…
…ob diese Wahl geändert werden könne, werde angemerkt, dass die Geltendmachung des Pauschales grundsätzlich in der Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung ersichtlich zu machen sei. Dies sei eine grundsätzliche Voraussetzung, die sich aus der Verwaltungsübung und der technischen Umsetzung der Einkünfteermittlung und der Bescheiderstellung ergeben würde…
…Anspruches bewirkt." (18) Der Einwand der Abgabenbehörde unter Verweis auf die Entscheidungen des VwGH vom 17.10.2001, 96/13/0055 und vom 4.6.2009, 2006/13/0143 geht daher ins Leere, zumal in keiner Weise daraus abgeleitet werden kann, dass die unrechtmäßige Geltendmachung…
…bei unrichtiger Geltendmachung von Vorsteuern ein Abgabenanspruch erst mit Einreichungsverpflichtung der betroffenen UVA bzw. mit Einreichung einer unrichtigen Jahreserklärung entstehe, keine Verpflichtung im Sachverhalt darzustellen, dass teils eine Berichtigungspflicht nach § 12 Abs. 11 UStG nicht wahrgenommen wurde und teils Vorsteuern zu Unrecht in Anspruch genommen…
…führt, leistet dadurch seinen Beitrag im Sinn des Abs 1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten weiter, sofern nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs…
…Zuerkennung des Kinderabsetzbetrages für im Ausland (EU-Raum) lebende Kinder für die Jahre 1994 bis 1999 ab. Begründend führte es aus, dass nunmehr im Inland beschäftigte EU-Bürger, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten, zusätzlich zur Familienbeihilfe auch Anspruch auf…
…dass die Verfügung des Erblassers zu Gunsten der Bw. nicht nur für die im Jahr 1988 übergebene Polizze, sondern auch für die Folgepolizzen und für die zur Geltendmachung des Anspruches erforderliche Letztstandspolizze erfolgte, zumal die Bw. mit der Letztstandspolizze ihren Anspruch bei der Versicherung geltend…
…demnach nur in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt. Die Haftungsschuld ist ihrem „bloß sichernden Charakter" zufolge von der Existenz der Hauptschuld abhängig. Bei teilweisem Erlöschen der Verbindlichkeit des Primärschuldners infolge eines rechtskräftig bestätigten Ausgleichs ist die Geltendmachung von Abgabenforderungen gegen…
…als gemäß § 19 BAO die Rechtsnachfolger für die auf sie übergegangene Abgabenschuld des Rechtsvorgängers in Anspruch genommen werden können. Die gegen den Erblasser bereits ergangenen Bescheide wirken demnach auch gegen die Erben und sind gegen diese nach Maßgabe der Einantwortung vollstreckbar. Randzahlen 1248 bis 1299…
…Stoll, BAO - Kommentar § 6 S. 92). Dieses Gesamtsteuerschuldverhältnis für die Gesellschafter einer zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft) entsteht nicht erst durch (bescheidmäßige) Geltendmachung des Anspruches gegenüber den Gesellschaftern, sondern bereits mit Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die gesamtschuldnerische Leistung knüpft (§ 4 BAO iVm. …
…Recht, einen Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Säumniszuschläge oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe“. § 209 Abs 1 BAO: „Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so…
…seinen Nachlasspflichtteil in der Höhe von € 3.200,00 geltend gemacht, unter 3. des Pflichtteilübereinkommens vom 14. Jänner 2010 sich jedoch ausdrücklich die Geltendmachung des Schenkungspflichtteiles aus dem Übergabsvertrag vom 6. Mai 1988 vorbehalten. Im angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid wird die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer damit begründet…