Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MN, W, vertreten durch DDr. Hans Esterbauer, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Ignaz Harrer Straße 17a, vom 19. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. Mai 2006 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird…
…nicht nur dann abgegolten, wenn endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wurde. Abgegolten ist die Steuer auch dann, wenn ein (Geld)Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögen erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
…er diesen Anspruch gegen einen Teilbetrag des Kaufpreises von S 1,500.000,00 verrechnete. Eine Abfindung mit einer Liegenschaft liegt somit nicht vor. Ist dem Steuerpflichtigen vom Erblasser ein Geldvermächtnis ausgesetzt worden und erwirbt der Steuerpflichtige von den Erben ein zum Nachlass gehöriges Grundstück…
…im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei Legaten kommt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Befreiung nur zum Tragen, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei. (VwGH vom 17…
…im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei Legaten kommt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Befreiung nur zum Tragen, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei. (VwGH vom 17…
…im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei Legaten kommt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Befreiung nur zum Tragen, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei. (VwGH vom 17…
…im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei Legaten kommt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Befreiung nur zum Tragen, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei. (VwGH vom 17…
…sondern hat sie vielmehr eine bestimmte Summe Geldes ausgesetzt, konkret "einen baren Betrag von € 300.000,--". Es handelt sich somit eindeutig um eine Verfügung eines Geldvermächtnisses bzw. Barlegates. Übersteigt das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen die Vermögenswerte die dem Erben nach Erfüllung der Ansprüche…
…herrschender Auffassung kommt bei Legaten dem Vermächtnisnehmer die Steuerfreiheit des §15 Abs.1 Z17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei (vgl. dazu insbesondere Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern…
…dem Vermächtnisnehmer die Steuerfreiheit des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei (vgl. dazu insbesondere Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band III, 4. Teil…
…dem Vermächtnisnehmer die Steuerfreiheit des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei (vgl. dazu insbesondere Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band III, 4. Teil…
…dem Vermächtnisnehmer die Steuerfreiheit des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei (vgl. dazu insbesondere Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band III, 4. Teil…
…dem Vermächtnisnehmer die Steuerfreiheit des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei (vgl. dazu insbesondere Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band III, 4. Teil…
…dem Vermächtnisnehmer die Steuerfreiheit des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei (vgl. dazu insbesondere Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band III, 4. Teil…
…Erblasserin in ihrem Testament den Bw. als Erben eingesetzt und daneben noch Vermächtnisse angeordnet hat. Neben einem Sparbuch mit einem Einlagenstand von 100.000 S oder einem Geldvermächtnis in dieser Höhe vermachte die Erblasser dem G.H. die gesamte Liegenschaft im Grundbuch R, EZ 261…
…Bw getroffen hätte, sondern hat er vielmehr eine bestimmte Summe Geldes ausgesetzt, konkret "einen Barbetrag von S 200.000 aus meinem Sparvermögen". Es handelt sich sohin eindeutig um die Verfügung eines Geldvermächtnisses bzw. Barlegates. Damit übereinstimmend wird auch im Testamentserfüllungsausweis Punkt B) 2. nochmals festgehalten…
…Bw getroffen hätte, sondern hat er vielmehr eine bestimmte Summe Geldes ausgesetzt, konkret "einen Barbetrag von S 200.000 aus meinem Sparvermögen". Es handelt sich sohin eindeutig um die Verfügung eines Geldvermächtnisses bzw. Barlegates. Damit übereinstimmend wird auch im Testamentserfüllungsausweis Punkt B) 2. nochmals festgehalten…
…Bw getroffen hätte, sondern hat er vielmehr eine bestimmte Summe Geldes ausgesetzt, konkret "einen Barbetrag von S 200.000 aus meinem Sparvermögen". Es handelt sich sohin eindeutig um die Verfügung eines Geldvermächtnisses bzw. Barlegates. Damit übereinstimmend wird auch im Testamentserfüllungsausweis Punkt B) 2. nochmals festgehalten…
…Nr. X bei der Bank X) an den Bw getroffen hätte, sondern hat sie vielmehr eine bestimmte Summe Geldes ausgesetzt, konkret "einen Geldbetrag von S 200.000". Es handelt sich sohin eindeutig um die Verfügung eines Geldvermächtnisses bzw. Barlegates. Der Bw. räumt auch selbst ein…