…Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe für die Tochter M. seit 01.03.2004 nicht mehr vorliegen und zweitens dieser Umstand dem Finanzamt unverzüglich, jedenfalls aber fristgerecht mitgeteilt wurde. Ausdrücklich bestritten wird jedoch der Vorwurf, dass Frau Bw1. im Zeitraum vom 01.03.2004 - 30…
…Geldempfänger nicht namhaft gemacht habe werden können, entspreche nicht den Tatsachen. Vielmehr seien zwei Personen des Unternehmens, nämlich der Geschäftsführer sowie sein Begleiter, der immer übersetzt habe, genannt worden. Der Aufforderung nach § 162 BAO wäre dann nicht entsprochen, wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen würden…
…müssen. Es sei jedoch ohne Grundlage davon ausgegangen worden, dass die Siebenjahresfrist der Urkundenaufbewahrung nicht erfüllt worden sei (was voraussetze dass eine österreichische Beurkundung überhaupt vorgelegen gewesen wäre, was bestritten werde), und zudem, dass das Vorliegen einer Kopie als Indiz dafür zu werten sei, dass…
…Künstlerinnen entziehe sich der Kenntnis des Bw; allerdings vermute der Bw., "dass die Tänzerinnen nicht über Bankkonten verfügten oder Barauszahlung von ihnen gewünscht wurde." Abschließend bestritt der Bw. den Bestand eines Beteiligungsverhältnisses und brachte zur Person Daniel N vor, dass dieser kein Mitarbeiter der M…
…die Geldbeträge kontrolliert und den Geldempfang mit Unterschrift bestätigt. Wenn der Betrag nicht gestimmt hat, kam es zu Reklamationen der Mädchen. Entweder ist der Bw. oder Herr OW jeweils freitags hingefahren und hat eine Empfangsbestätigung in Form eines Kassabelegs entgegengenommen. Die Kuverts wurden vom Bw…
…wie eine unzureichende Leistungsbeschreibung, falsche Adressaten und Namen, ungültige oder keine UID Nr.,….“. Die materiellen Mängel wurden seitens der Bf. immer bestritten und es wurde auch seitens der Betriebsprüfung nicht angezweifelt, dass die verrechneten Leistungen erfolgten. Zur jüngeren Rechtsprechung des EuGH: Nach ständiger Rechtsprechung…
…1.6.) nichts derartiges vorgelegt. Es wurde somit nicht glaubhaft, dass dem Honorar tatsächlich eine Leistung zu Grunde liegt. 6.1.5. Zur Bezahlung des Honorars an die Fa. Y. Management Group Nach Ansicht des Bw. sei der Geldempfänger für die Empfängerbank eindeutig bestimmbar gewesen…
…Wissen der Berater hätte bei einem Laborbetrieb wesentlich qualitativ hochwertiger und umfassender zu sein. Die Schlüsse der Betriebsprüfung hinsichtlich einer offensichtlich falsch eingefügten Ziffer in einer langen Kontonummer gezogen wurden, seien für den Bw. nicht nachvollziehbar. Der Geldempfänger sei für die Empfängerbank eindeutig bestimmbar gewesen…
…im Erkenntnis des Spruchsenates zutreffend ausgeführt wurde, um "Totalfälschungen" und somit um "Scheinrechnungen". Dies werde von den Beschuldigten auch nicht bestritten. Strittig sei lediglich, wie diese festgestellten Scheinrechnungen in das Rechenwerk der Fa. V-GmbH gelangt seien. Dazu werde im angefochtenen Erkenntnis im Rahmen des…
…als Geldempfänger vorgefunden. Auf mehreren firmeninternen Identitätsnachweisen von Zulieferern der Fa. X-GmbH – Reisepasskopien – war der Vermerk „ N. “ angebracht gewesen, was den Schluss zulässt, dass diese Vermerke der Zuordnung der gelieferten Ware zum tatsächlichen Zulieferer, nämlich zum Bf., dienten. Beim Gewerbe des Autohandels wurden unrichtige…
…dem Verein als nominellem Geldempfänger und dem Bw. die antragsgegenständlichen Abgaben (Einkommensteuer) vorgeschrieben. Zudem wurde im Antrag vom 1. Dezember 2006 vorgebracht, dass die Finanzverwaltung in einem anderen Fall gänzlich konträr entschieden habe. Die gegen diesen Antrag abweisenden Bescheid eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsentscheidung des…
…dass die beauftragten Leistungen zu einem beträchtlichen Teil solche gewesen wären, bei denen ohnedies keine Gewährleistung entstehen könne, nicht den Tatsachen. Der Zahlungsfluss werde von der Finanzverwaltung nicht bestritten. Der Vorsteuerabzug sei nicht aberkannt worden, weil die Finanzverwaltung von einem reinen Scheingeschäft (ohne Leistung bzw…
…2007 gemäß § 207 Abs 2 BAO Festsetzungsverjährung eingetreten sei. Der Verjährungseinwand zur Kapitalertragsteuer 2008 wurde nicht aufrechterhalten, das grundsätzliche Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung jedoch weiterhin bestritten. Das Finanzamt für Großbetriebe (im Folgenden: FAG) nahm dazu mittels E-Mail vom 6. September 2021 Stellung. Zur Berechnung…
…die zeigen, dass hohe Bargeldsummen an diesen Herrn ausbezahlt wurden, bestätigt mit dessen Unterschrift. Die gleiche Vorgehensweise ist ersichtlich bei den Firmen *****[B16]***** Bau u. Metall GmbH, *****[B33]***** Gesellschaft f. Metall und Bau GmbH, *****[B34]***** Renovierungsservice GmbH. Hier ist der Inkassoberechtigte und Geldempfänger ein Hr. …
…Hätten sie nicht gearbeitet, wäre das der Gemeinde Wien aufgefallen und der Bf hätte gröbere Probleme bekommen. Außerdem würde niemand einen Geldempfang quittieren, wenn er dann nichts bekomme. Dass Herr A die gleichzeitig den Bf vertretenden B und C nicht kennt, sei damit zu erklären…
…6.2011 ersehen können, ist aus den der Firma T. GmbH vorliegenden Unterlagen zu ersehen, dass in den Konkursverfahren der betreffenden Sublieferanten die Werkverträge durch die Masseverwalter geprüft und nicht bestritten wurden. Alle Masseverwalter haben festgestellt, dass die von der Firma T. GmbH an die…
…Daher könne er auch nicht ernstlich als "faktischer Machthaber" dieser Gesellschaft angesehen werden. Wenn er aber faktischer Machthaber der S* GmbH gewesen sein sollte (was jedoch bestritten werde), dann habe er als solcher für diese Gesellschaft gehandelt und könne somit keine für ihn persönlich steuerpflichtigen…
…sehr ähnlich, begegnete der Bf., dass das nicht richtig sei und tatsächlich verschiedene Formulare verwendet worden seien. Auch die Übereinstimmung der Handschriften werde bestritten. Die handelnden Personen der hier inkriminierten Firmen wären an den Bf. persönlich am Bahnhofgelände herangetreten, um Aufträge zu erhalten. Die Geschäftsführer…
…So würden dem Sohn, die für den Unterhalt dienenden Geldbeträge anlässlich von regelmäßigen Besuchen persönlich übergeben. Neuerlich verweist der Bw. in dieser Eingabe darauf, dass sein Sohn neben dem Studium keine eigenen Einkünfte erziele und dieser ohne finanzielle Unterstützung des Kindesvaters seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten…
…dem Umfeld von Bf. wären die Geldempfänger M.M.A. dadurch, dass sie diese des Öfteren mit dem Bf. gesehen habe, teilweise bekannt gewesen. Die Schulden wären auf Nachfragen während der Besuche in der JA Graz Jakomini anfangs noch bestritten worden, jedoch wären die geforderten…