…aus den gegenständlichen "Geschäften" erzielte "Gewinn" bestand aus der hinterzogenen Umsatzsteuer abzüglich der Zinszahlungen an die Leasinggesellschaften und allfälliger weiterer Zahlungen. Geschäftsgestaltungen, die nur in der beschriebenen Art, wenn also die von den Leasinggesellschaften erhaltenen Geldbeträge wirtschaftlich der Bw. und anderen "Leistungsempfängern" überlassen werden, funktionieren…
…der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, betreffend Maßnahmenbeschwerde vom 22.5.2012 wegen Ausübung unmittelbarerer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge der vorläufigen Beschlagnahme eines Geldbetrages iHv Euro 3.602,50 durch Entnahme aus Glücksspielautomaten im Zuge einer Kontrolle nach Glücksspielgesetz in Adresse, am 12.4…
…bei B (= Berufungswerber, Bw) durchgeführten Betriebsprüfung ist hervorgekommen, dass der Bw von seinem Vater F im Jahr 2006 einen Geldbetrag von € 150.000 zwecks Abdeckung von Schulden auf dem Girokonto erhalten habe (Kontrollmitteilung der Prüferin vom 21. Jänner 2010). Die Geldsumme sei nach…
…geht, sondern um das durch die Zahlung entstandene Vermögen des Bf (vgl VwGH 20.09.2001, 2000/11/0214). Solange der Geldbetrag auf seinem Konto ist, kommt dem Bf insoweit nur der Pfändungsschutz nach § 54 AbgEO zugute. § 54 AbgEO (Kontenschutz) lautet: "(1) Werden beschränkt pfändbare…
…Beweiswürdigung zur Frage, durch welches konkrete Verhalten der Beschwerdeführer den Strafanspruch ausgelöst habe; er enthält auch keinen Hinweis, aus welchen Überlegungen sich die Höhe der Geldbeträge ergebe. Zwar führt der angefochtene Bescheid eine Geschäftszahl an, allerdings steht für das erkennende Gericht in Frage, ob in…
…gegen den Haftungsbescheid Berufung erhoben. Die zum Verrechnungskonto AA getroffene Beurteilung des Sachverhaltes stehe in Widerspruch zu den vertraglichen Regelungen. Die Geldbeträge seien aufgrund einer Rahmenkredit- und Treuhandvereinbarung für andere Gesellschaften der ST als Einlage zur Finanzierung von Projekten und nicht für persönliche Zwecke von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, in S, vertreten durch RA, vom 21. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 24. August 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Grundstücks) zu, so gilt der Teil des Grundstücks als zugewendet, der dem Verhältnis des zugewendeten Geldbetrages zum Gesamtkaufpreis entspricht. Trägt der Schenker nur einen unbedeutenden Teil des im Übrigen vom Beschenkten aufgebrachten Kaufpreises, so ist nach allgemeiner Lebenserfahrung in der Regel davon auszugehen, dass der…
…VwGH vom 27. Juni 1994, 93/16/0129,0130). Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben ein Forderungsrecht auf Auszahlung eines Geldbetrages in der Höhe eines entsprechenden Anteiles am Reinnachlass, auf das die Vorschriften über die Schuldverhältnisse Anwendung finden (OGH vom 30. Jänner 1976, 7 Ob…
…einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache sei für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit dem Betrag erworben werden soll, Gegenstand der Schenkung sein sollte. Wird Geld zur Anschaffung einer bestimmten Sache geschenkt…
…des Bw. ein Barlegat angeordnet hat, hat der Bw. mit dem Ableben von Frau HN einen Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages erworben. Eine derartige Geldforderung unterliegt keiner Steuerabgeltung im Sinne des Endbesteuerungsgesetzes, weshalb der Erwerb eines Barlegates nach dem Wortlaut der Befreiungsbestimmung nicht nach §…
…Kto 9023 "Ing. ***3***" und Kto 9024 "Mitarbeiterdarlehen" überprüft. Zum Stichtag 30.06.2018 habe der Saldo des Konto 9023 einen Geldbetrag in Höhe von 224.948,94 € ausgewiesen, wobei der Anstieg während des Prüfungszeitraums 213.147,16 € betragen habe. Das Konto 9024…
…Beschwerdesache Bf. , vertreten durch Vertreter , betreffend die Maßnahmenbeschwerde vom 13.3.2012 wegen Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge vorläufiger Beschlagnahme eines Geldbetrages iHv Euro 801,00 durch Entnahme aus Glücksspielautomaten im Zuge einer Kontrolle nach Glücksspielgesetz an der Ort , am 1.2.2012 durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts…
…C.M. war vielmehr alleinverantwortlich für die Gesellschaft aufgetreten, indem er bei den im weiteren geschilderten Geschäften sowohl Rechnungen als auch Umsatzsteuervoranmeldungen unterfertigte und auf den Firmenkonten Geldbeträge behob, die er in der Folge an J.Z. weiterleitete. Die zu beurteilenden Geschäfte waren grundsätzlich so…
…Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter, betreffend Maßnahmenbeschwerde vom 22.5.2012 wegen Ausübung unmittelbarerer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge der vorläufigen Beschlagnahme eines Geldbetrages iHv Euro 3.602,50 durch Entnahme aus Glücksspielautomaten im Zuge einer Kontrolle nach Glücksspielgesetz in Ort , am…
…hätte keinen Einblick in die Bücher und Steuerklärungen der C. davor gehabt. Erst im Zuge der Rückforderung dieses Geldbetrages wäre richtiggestellt worden, dass es sich bei der Zuwendung um Gewinnausschüttungen gehandelt hätte. Dieser Umstand wäre von der Bw. nunmehr in der Form richtig gestellt worden…
…Erbin nicht durch Übertragung des Liegenschaftsanteiles sondern durch Zahlung des (wertgesicherten) Betrages an den Legatar erfolgte, ist als "vermachte Sache" der von der Erblasserin bestimmte Geldbetrag anzusehen. Damit übereinstimmend haben sich Erbin und Legatar auch noch vor Ausführung der Erfüllungshandlung hinsichtlich des Legates dahin geeinigt…